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   EuGH, 23.11.2017 - C-131/17   

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https://dejure.org/2017,46248
EuGH, 23.11.2017 - C-131/17 (https://dejure.org/2017,46248)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.2017 - C-131/17 (https://dejure.org/2017,46248)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 2017 - C-131/17 (https://dejure.org/2017,46248)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Cunha Martins

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht - Fehlen von Fragen, die sich auf eine andere ...

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 13.06.2019 - C-646/17

    Moro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

    Sobald dagegen eine solche Regelung in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, hat der im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens angerufene Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung er sichert (Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19, sowie Beschluss vom 23. November 2017, Cunha Martins, C-131/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:902, Rn. 10).
  • EuGH, 25.05.2020 - C-643/19

    Resopre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung

    Da der Wortlaut der Vorlagefrage dahin ausgelegt werden kann, dass er sich auf eine Konzession wie auch auf einen öffentlichen Auftrag bezieht, sind die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie die anderen Beteiligten nicht in der Lage, gemäß Art. 23 der Satzung sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 30. Juni 2016, ERDF, C-669/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:509, Rn. 16 und 20, sowie vom 23. November 2017, Cunha Martins, C-131/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:902, Rn. 12).
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