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   EuGH, 23.11.2017 - C-472/15 P   

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https://dejure.org/2017,44422
EuGH, 23.11.2017 - C-472/15 P (https://dejure.org/2017,44422)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.2017 - C-472/15 P (https://dejure.org/2017,44422)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 2017 - C-472/15 P (https://dejure.org/2017,44422)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    SACE und Sace BT / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ausfuhrkreditversicherung - Rückversicherungsschutz, den ein öffentliches Unternehmen seiner Tochtergesellschaft gewährt - Kapitaleinlagen zur Deckung von Verlusten der Tochtergesellschaft - Begriff "staatliche Beihilfen" - ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 02.03.2021 - C-425/19

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des

    Es muss außerdem geprüft werden, ob davon auszugehen ist, dass die Behörden in irgendeiner Weise am Erlass der fraglichen Maßnahme beteiligt waren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 50 bis 52, vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission, C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 34, sowie vom 10. Dezember 2020, Comune di Milano/Kommission, C-160/19 P, EU:C:2020:1012, Rn. 46).

    Insoweit kann nicht verlangt werden, dass anhand einer genauen Anweisung nachgewiesen wird, dass die Behörden das öffentliche Unternehmen konkret veranlasst haben, die in Rede stehende Beihilfemaßnahme zu treffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 53 und 55, vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission, C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 35, sowie vom 10. Dezember 2020, Comune di Milano/Kommission, C-160/19 P, EU:C:2020:1012, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu den Indizien, die den Schluss auf eine solche Zurechenbarkeit zulassen, gehören außerdem der Umstand, dass die fragliche öffentliche Einrichtung die beanstandete Entscheidung nicht treffen konnte, ohne den Anforderungen der öffentlichen Stellen oder den Richtlinien der Behörden Rechnung zu tragen, die Eingliederung des öffentlichen Unternehmens in die Strukturen der öffentlichen Verwaltung, die Art seiner Tätigkeit und deren Ausübung auf dem Markt unter normalen Bedingungen des Wettbewerbs mit privaten Wirtschaftsteilnehmern, der Rechtsstatus des Unternehmens oder die Intensität der behördlichen Aufsicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 55 und 56, sowie vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission, C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 36).

  • EuG, 19.03.2019 - T-98/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die

    Nach derselben Rechtsprechung sind gegebenenfalls weitere Indizien von Bedeutung, um auf die Zurechenbarkeit einer Beihilfemaßnahme eines öffentlichen Unternehmens an den Staat schließen zu können, wie insbesondere seine Eingliederung in die Strukturen der öffentlichen Verwaltung, die Art seiner Tätigkeit und deren Ausübung auf dem Markt unter normalen Bedingungen des Wettbewerbs mit privaten Wirtschaftsteilnehmern, der Rechtsstatus des Unternehmens, ob es also dem öffentlichen Recht oder dem allgemeinen Gesellschaftsrecht unterliegt, die Intensität der behördlichen Aufsicht über die Unternehmensführung oder jedes andere Indiz, das im konkreten Fall auf eine Beteiligung der Behörden oder auf die Unwahrscheinlichkeit einer fehlenden Beteiligung am Erlass einer Maßnahme hinweist, wobei auch deren Umfang, ihr Inhalt oder ihre Bedingungen zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2002, Stardust, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 56, und vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission, C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 36).

    Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass die Tatsache, dass die Ziele des Allgemeininteresses in bestimmten Fällen mit dem Interesse privater Einrichtungen - wie im vorliegenden Fall eines privatrechtlichen Konsortiums - übereinstimmen, keinen Aufschluss darüber gibt, ob die Behörden in irgendeiner Weise an dem Erlass der fraglichen Maßnahme beteiligt waren oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission, C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19

    Comune di Milano / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in

    51 Urteil vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission (C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 107).

    54 Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF u. a. (C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 104 und 105), vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 103), und vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission (C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 107).

  • EuG, 13.12.2018 - T-167/13

    Comune di Milano / Kommission

    Die Kommission ist nicht verpflichtet, eine Information zu prüfen, wenn die vorgelegten Beweise aus der Zeit nach Erlass der Entscheidung über die Vornahme der betreffenden Kapitalanlage stammen, und diese entbinden den betreffenden Mitgliedstaat nicht von der Pflicht, eine angemessene vorherige Bewertung der Rentabilität seiner Investition vorzunehmen, bevor er diese Investition tätigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission, C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission

    Vgl. auch Urteile vom 17. September 2014, Commerz Nederland (C-242/13, EU:C:2014:2224, Rn. 31 bis 33), vom 18. Mai 2017, Fondul Proprietatea (C-150/16, EU:C:2017:388, Rn. 18 bis 20), und vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission (C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 34 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-331/20

    Volotea/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    19 Vgl. auch Urteile vom 17. September 2014, Commerz Nederland (C-242/13, EU:C:2014:2224, Rn. 31 bis 33), vom 18. Mai 2017, Fondul Proprietatea (C-150/16, EU:C:2017:388, Rn. 18 bis 20), und vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission (C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 34 bis 36).
  • EuG, 05.10.2020 - T-479/11

    Frankreich / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Bereich staatlicher Beihilfen aufgrund der Informationen zu beurteilen, über die die Kommission bei Erlass der Entscheidung verfügte (vgl. Urteil vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission, C-472/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:885, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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