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   EuGH, 23.12.2015 - C-180/14   

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https://dejure.org/2015,39295
EuGH, 23.12.2015 - C-180/14 (https://dejure.org/2015,39295)
EuGH, Entscheidung vom 23.12.2015 - C-180/14 (https://dejure.org/2015,39295)
EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - C-180/14 (https://dejure.org/2015,39295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - Das griechische Recht verstößt gegen das Recht der Union, weil Ärzte 24 Stunden oder länger in Folge arbeiten können

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ärzte dürfen nicht 24 Stunden und länger am Stück arbeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Das griechische Recht verstößt gegen das Recht der Union, weil Ärzte 24 Stunden oder länger in Folge arbeiten können

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Griechische Ärzte arbeiten zu viel

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Die 48-Stunden-Woche gilt auch für Ärzte

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Griechenland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Tägliche Ruhezeit - Wöchentliche Ruhezeit - Wöchentliche Höchstarbeitszeit

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 09.11.2017 - C-306/16

    Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf

    In Anbetracht dieses wesentlichen Zieles müssen jedem Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen (Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 92, und vom 23. Dezember 2015, Kommission/Griechenland, C-180/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:840, Rn. 51).
  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der

    85 Insoweit hat die Kommission, deren Sache es ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteil vom 23. Dezember 2015, Kommission/Griechenland, C-180/14, EU:C:2015:840, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), keine Beweismittel vorgelegt, die belegen, dass eine solche Prüfung nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entspricht, dass sie nicht geeignet ist, die Verwirklichung des Ziels, die öffentlichen Finanzen zu schützen, zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15

    Matzak

    52 - Der Vollständigkeit halber ist zu ergänzen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Dezember 2015, Kommission/Griechenland (C-180/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:840), seine Feststellungen in den Urteilen Simap und Jaeger wiederholt hat (vgl. Rn. 36 und 37 des Urteils).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-254/18

    Syndicat des cadres de la sécurité intérieure - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    10 Vgl. u. a. Urteile vom 14. Oktober 2010, Fuß (C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 23. Dezember 2015, Kommission/Griechenland (C-180/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:840, Rn. 34).
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