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   EuGH, 24.01.2002 - C-500/99 P   

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https://dejure.org/2002,2659
EuGH, 24.01.2002 - C-500/99 P (https://dejure.org/2002,2659)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - C-500/99 P (https://dejure.org/2002,2659)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - C-500/99 P (https://dejure.org/2002,2659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Landwirtschaft - EAGFL - Aufhebung einer finanziellen Beteiligung - Verordnung (EWG) Nr. 355/77 - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Conserve Italia / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Conserve Italia / Kommission

    Artikel 225 Absatz 1 EG; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung

  • EU-Kommission

    Conserve Italia / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Aufhebung einer gewährten finanziellen Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ; Beantragung eines ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erz... eugnisse Art. 19 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds Art. 15 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 4253/88 des Rates vom 19. Dezember 1988 in der Fassung der Verordnung Nr. 2082/93 Art. 24; ; Verordnung (EWG) Nr. 4256/88 des Rates vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich des EAGFL, Abteilung Ausrichtung Art. 10 Abs. 1; ; Arbeitsunterlage VI/1216/86-IT über die Bestimmung der höchstmöglichen Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung Punkt B.1 Abs. 5; ; Arbeitsunterlage VI/1216/86-IT über die Bestimmung der höchstmöglichen Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung Punkt B.1 Abs. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia Soc. Coop. arl, ehemals Massalombarda Colombani SpA, gegen Kommission - Unterbliebene Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. Oktober 1996 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.10.1995 - C-104/94

    Cereol Italia / Azienda agricola Castello

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    Bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung einer solchen Befugnis muss sich der Richter darauf beschränken, zu prüfen, ob der Behörde nicht ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten hat ... 103 Ferner kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24 ...).

    Was die Verletzung des Grundsatzes der Bindungswirkung von Präjudizien betrifft, so beanstandet die Rechtsmittelführerin schließlich, dass das Gericht in Randnummer 103 des angefochtenen Urteils auf das Urteil Cereol Italia verwiesen habe, nach dem ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung sei, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden könne.

    Die Rechtsmittelführerin macht geltend, dass der Streit in der Rechtssache, die zum Urteil Cereol Italia geführt habe, die Anwendung einer Verordnung betroffen habe, die der Kommission ausdrücklich unter Beachtung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit erlaubt habe, Sanktionen zu verhängen.

    Zweitens beanstandet die Rechtsmittelführerin die Verweisung des Gerichts auf das Urteil Cereol Italia vergeblich.

  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96 (Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Ruggeri Laderchi als Bevollmächtigten im Beistand von M. Moretto, avvocato, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    arl (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 22. Dezember 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96 (Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuGH, 10.07.2001 - C-497/99

    Irish Sugar / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    Diese Würdigung ist daher, sofern diese Beweismittel nicht entstellt werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterläge (vgl. insbesondere Beschluss vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-497/99 P, Irish Sugar/Kommission, Slg. 2001, I-5333, Randnrn. 39 und 59).
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    Demgemäß sind die im Antragsformular für den Zuschuss enthaltenen Angaben, insbesondere diejenigen über die vom Antragsteller bei der Antragstellung einzugehende Verpflichtung, die nach Nr. 5.3 der .Erläuterungen nach Rubriken' des Anhangs A dieser Verordnung ... zu beurteilen ist, ebenso verbindlich wie die Bestimmungen der Verordnung, denen die Muster und Erläuterungen als Anlage beigefügt sind (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94, T-232/94, T-233/94 und T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 84).
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    Schließlich kann die Verwaltung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen, sofern weder der Grundsatz der Rechtssicherheit noch der Grundsatz des Schutzes des berechtigten Vertrauens verletzt werden (Urteile vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3/57 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS, Slg. 1957, 85, vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnrn.
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    10 bis 12, vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnrn.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-90/95

    De Compte / Parlament

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    12 bis 17, und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-90/95 P, De Compte/Parlament, Slg. 1997, I-1999, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.10.1977 - 29/77

    Roquette / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    Das Gericht hat im angefochtenen Urteil Folgendes festgestellt: "101 Der ... Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt nach ständiger Rechtsprechung [des Gerichtshofes], dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles geeignet und erforderlich ist ... 102 Der Gerichtshof hat außerdem darauf hingewiesen, dass die Gemeinschaftsorgane bei der Beurteilung eines komplexen Sachverhalts, wie er bei der gemeinsamen Agrarpolitik gegeben sei (in diesem Sinne insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 29/77, Roquette, Slg. 1977, 1835, Randnr. 19), über einen weiten Ermessensspielraum verfügen.
  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-500/99
    Schließlich kann die Verwaltung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen, sofern weder der Grundsatz der Rechtssicherheit noch der Grundsatz des Schutzes des berechtigten Vertrauens verletzt werden (Urteile vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3/57 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS, Slg. 1957, 85, vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnrn.
  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

    Unter diesen Umständen ist es für das einwandfreie Funktionieren des Kontroll- und Beweissystems, das zur Nachprüfung der Erfüllung der Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses eingeführt worden ist, unerlässlich, dass die Personen, die Gemeinschaftszuschüsse beantragen und erhalten könnten, zuverlässige Angaben machen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867, Randnrn.

    85 bis 89, und Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnrn.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles geeignet und erforderlich ist (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 101).

    Insbesondere kann nach diesem Grundsatz ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Anspruchs auf einen Zuschuss, geahndet werden (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 103).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

    Dazu ist zum einen festzustellen, dass ein Verstoß gegen Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, wie z. B. gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50 in Bezug auf vom EFRE finanzierte Aktionen, mit dem Verlust eines durch die Unionsregelung verliehenen Anspruchs geahndet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 1995, Cereol Italia, C-104/94, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24, vom 24. Januar 2002, Conserve Italia/Kommission, C-500/99 P, Slg. 2002, I-867, Randnrn.

    Es ist zwar, wie die Kommission geltend macht, nicht ausgeschlossen, dass die Feststellung einer geringfügigen Unregelmäßigkeit in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur zu einer teilweisen Rückzahlung der gewährten Mittel führt, doch kann - wenn im Rahmen einer vom EFRE finanzierten Aktion festgestellt wird, dass der Begünstigte gegen eine der in der Richtlinie 92/50 vorgesehenen grundlegenden Verpflichtungen verstoßen hat, indem er z. B. vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens und im Übrigen ohne Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags entschieden hat - nur durch die Möglichkeit, eine derartige Unregelmäßigkeit mit der vollständigen Streichung des Zuschusses zu ahnden, die für die ordnungsgemäße Verwaltung der Strukturfondsmittel erforderliche abschreckende Wirkung erzielt werden (vgl. entsprechend Urteil Conserve Italia/Kommission, Randnr. 101).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-545/21

    ANAS

    45 Beispielsweise hat der Gerichtshof in einer Rechtssache, die eine Finanzierung für eine Investition im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), bei der nur ein Teil (nämlich 28 %) der Investition von der Unregelmäßigkeit in Verbindung mit falschen Angaben betroffen war, entschieden, dass nur durch die Möglichkeit, eine Unregelmäßigkeit nicht mit der Kürzung des Zuschusses in Höhe des dieser Unregelmäßigkeit entsprechenden Betrages, sondern mit der vollständigen Streichung des Zuschusses zu ahnden, die für die ordnungsgemäße Verwaltung der EAGFL-Mittel erforderliche abschreckende Wirkung erzielt werden kann (vgl. Urteil vom 24. Januar 2002, Conserve Italia/Kommission, C-500/99 P, EU:C:2002:45, Rn. 101).

    In derselben Rechtssache hat der Generalanwalt klargestellt, dass es eine Einladung zum Missbrauch darstellen würde, wenn der sich unrechtmäßig verhaltende Subventionsnehmer nur das Risiko einginge, die Förderung lediglich insoweit zu verlieren, wie sie auf seinem Fehlverhalten beruhe (Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Conserve Italia/Kommission, C-500/99 P, EU:C:2001:415, Nrn. 94 und 97).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102

    66 Urteile vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde (42/59 und 49/59, EU:C:1961:5, S. 111), vom 24. Januar 2002, Conserve Italia/Kommission (C-500/99 P, EU:C:2002:45, Rn. 90), vom 16. Dezember 2010, Athinaïki Techniki/Kommission (C-362/09 P, EU:C:2010:783, Rn. 79), und Nr. 75 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Jager & Polacek/HABM (C-402/11 P, EU:C:2012:424).
  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

    53 Im Rahmen der Prüfung des Vorbringens der Rechtsmittelführerin zu den von der Kommission in der Streichungsentscheidung erhobenen spezifischen Rügen ist zunächst festzustellen, dass der Gerichtshof - zur Beantwortung eines Arguments, das auf den Grundsatz der Abstufung der Maßnahmen gestützt worden war - bereits entschieden hat, dass die Kommission nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung Nr. 4253/88 die völlige Streichung eines Gemeinschaftszuschusses beschließen kann und dass eine Beschränkung der Möglichkeiten der Kommission auf eine Kürzung des betreffenden Zuschusses ausschließlich um den Betrag, auf den sich die festgestellten Unregelmäßigkeiten beziehen, zu einer Begünstigung betrügerischer Handlungen der einen Zuschuss beantragenden Personen führen würde, da diese lediglich den Verlust des Vorteils der nicht rechtmäßig gezahlten Beträge riskierten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission,Slg. 2002, I-867, Randnrn.
  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

    Der Gerichtshof hat vorbehaltlich des Schutzes berechtigten Vertrauens und des Grundsatzes der Rechtssicherheit (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 24. Januar 2002, Conserve Italia/Kommission, C-500/99 P, Slg. 2002, I-867, Randnr. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung) und unter der Bedingung, dass die Rücknahme binnen einer angemessenen Frist erfolgt (Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, González y Díez/Kommission, T-25/04, Slg. 2007, II-3121, Randnr. 97), den Organen der Union das Recht zuerkannt, eine Entscheidung, mit der ihrem Adressaten ein Vorteil gewährt worden war, wegen ihrer Rechtswidrigkeit zurückzunehmen.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-199/03

    Irland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Europäischer Sozialfonds - Kürzung

    57 Im Bereich der Strukturfonds ist Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung Nr. 4253/88 die einzige Rechtsgrundlage für Rückzahlungsaufforderungen der Kommission (Urteil vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867, Randnr. 88).
  • EuG, 02.12.2003 - T-334/02

    Viomichania Syskevasias Typopoiisis kai Syntirisis Agrotikon Proïonton /

    Drittens müsse die Kommission, wenn sie über Unregelmäßigkeiten im Rahmen eines von den Fonds der Gemeinschaft mitfinanzierten Projekts Kenntnis erlange, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung eine Entscheidung auf Streichung der finanziellen Beteiligung erlassen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867).

    Diese Bestimmung legt also fest, dass die Streichung oder Aussetzung der Beteiligung eine Befugnis, jedoch keine Pflicht der Beklagten ist (siehe in Bezug auf eine ähnliche Bestimmung das Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 92, bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867).

  • EuG, 19.09.2012 - T-265/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    Ein ihnen unterlaufener Fehler ist nämlich im Hinblick auf die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung in Art. 274 EG und der loyalen Zusammenarbeit in Art. 10 EG, die keine Immunität der Mitgliedstaaten zulassen, und aufgrund der Tatsache, dass Art. 24 der Verordnung Nr. 4253/88 die einzige Rechtsgrundlage für die Kürzung einer Beteiligung ist, wenn eine Intervention nicht wie zunächst vorgesehen durchgeführt wurde, als "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4253/88 anzusehen (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Januar 2002, Conserve Italia/Kommission, C-500/99 P, Slg. 2002, I-867, Randnr. 88).
  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    Ein ihnen unterlaufener Fehler ist nämlich im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Art. 274 EG und der loyalen Zusammenarbeit in Art. 10 EG, die keine Immunität der Mitgliedstaaten zulassen, und aufgrund der Tatsache, dass Art. 24 der Verordnung Nr. 4253/88 die einzige Rechtsgrundlage für die Kürzung einer Beteiligung ist, wenn eine Intervention nicht wie zunächst vorgesehen durchgeführt wurde, als "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4253/88 anzusehen (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Januar 2002, Conserve Italia/Kommission, C-500/99 P, Slg. 2002, I-867, Randnr. 88).
  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-254/03

    Eduardo Vieira / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-37/02

    Di Lenardo

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

  • EuGH, 22.01.2004 - C-271/01

    COPPI

  • EuGH, 25.11.2004 - C-18/03

    Vela und Tecnagrind / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-196/01

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis / Kommission

  • EuG, 12.03.2003 - T-254/99

    Maja / Kommission

  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

  • EuG, 12.05.2011 - T-279/08

    Communauté d'Agglomération du Douaisis / Kommission

  • EuGH, 16.12.2004 - C-222/03

    APOL und AIPO / Kommission

  • EuG, 05.03.2003 - T-293/01

    Ineichen / Kommission

  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-226/03

    José Martí Peix / Kommission

  • EuG, 11.03.2003 - T-186/00

    Conserve Italia / Kommission

  • EuG, 14.09.2004 - T-290/02

    Ascontex / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2005 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Förderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-199/03

    Irland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-271/01

    COPPI

  • EuG, 11.12.2003 - T-305/00

    Conserve Italia / Kommission

  • BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 125.01

    Zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit der

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