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   EuGH, 24.01.2002 - C-51/00   

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https://dejure.org/2002,631
EuGH, 24.01.2002 - C-51/00 (https://dejure.org/2002,631)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - C-51/00 (https://dejure.org/2002,631)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - C-51/00 (https://dejure.org/2002,631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen

  • Europäischer Gerichtshof

    Temco

  • EU-Kommission PDF

    Temco

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Kündigung eines mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Reinigungsvertrags durch ein Unternehmen, wenn Ersteres die ...

  • EU-Kommission

    Temco

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "geschützten" Arbeitnehmer (Gewerkschaftsvertreter, Kanditaten bei den Sozialwahlen und gewählte Vertreter; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen: Indirekte vertragliche Beziehungen auf Grund Subunternehmerschaft reichen aus

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 77/187/EWG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen

  • datenbank.nwb.de

    Wahrung der Ansprüche von Arbeitnehmern beim Übergang des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Europarecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

  • ra-uwe-jahn.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH und Betriebsübergang - Eine unendliche Geschichte

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour du Travail Brüssel - Auslegung des Artikels 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 811
  • EuZW 2002, 285
  • NZA 2002, 265
  • NZI 2002, 221
  • NZI 2002, 59
  • DVBl 2002, 419 (Ls.)
  • BB 2002, 464
  • BB 2002, 549
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Begriff Einheit bezieht sich dabei auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (Urteil vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95, Süzen, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 13).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (siehe u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13, und Süzen, Randnr. 14).

    In seinem Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311), im Urteil Süzen und in seinem Urteil vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97 (Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179) hatte der Gerichtshof bereits über die Frage des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit im Reinigungsgewerbe zu entscheiden.

    Da eine wirtschaftliche Einheit insoweit in bestimmten Branchen ohne relevante materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, kann die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über ihren Übergang hinaus nicht von der Übertragung von Betriebsmitteln abhängen (Urteil Süzen, Randnr. 18).

    Eine solche Einheit kann ihre Identität daher über ihren Übergang hinaus bewahren, wenn der neue Unternehmensinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (Urteil Süzen, Randnr. 21).

    Diese Rechtsprechung ist zwangsläufig auch in einem Fall anzuwenden, in dem, wie im Ausgangsverfahren, ein Auftraggeber nacheinander zwei Reinigungsverträge mit zwei verschiedenen Unternehmen abschließt, und zwar den zweiten, nachdem er den ersten gekündigt hat (Urteil Süzen, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Auch wenn der Übergang des Arbeitsvertrags also sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zwingend ist, hat der Gerichtshof letzterem gleichwohl die Befugnis zuerkannt, dem Übergang seines Arbeitsvertrags auf den Erwerber zu widersprechen (vgl. namentlich Urteil vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnrn.

    In diesem Fall richtet sich die Situation des Arbeitnehmers nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats: Der Vertrag, der den Arbeitnehmer an das veräußernde Unternehmen bindet, kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gekündigt werden oder er kann mit diesem Unternehmen bestehen bleiben (vgl. namentlich Urteil Katsikas u. a., Randnr. 36).

  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Hierzu ist festzustellen, dass die Richtlinie bezweckt, die Kontinuität der im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse unabhängig von einem Inhaberwechsel zu gewährleisten, so dass das entscheidende Kriterium für die Antwort auf die Frage, ob es sich um einen Übergang im Sinne dieser Richtlinie handelt, darin besteht, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt (vgl. insbesondere Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85, Spijkers, Slg.1986, 1119, Randnr. 11).
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Übergang kann durch zwei aufeinander folgende Verträge des Veräußerers und des Erwerbers mit derselben juristischen oder privaten Person erfolgen (vgl., in Verbindung mit dem Wechsel eines Restaurantpächters, Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup, "Daddy's Dance Hall", Slg. 1988, 739, in Verbindung mit dem Abschluss eines Vertrages durch eine Gemeinde mit einer Vereinigung nach Kündigung eines vorangehenden Vertrages mit einer anderen Vereinigung über ähnliche Tätigkeiten, Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, und, in Verbindung mit dem Wechsel des Inhabers einer Berechtigung zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Urteil vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94, Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253).
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Infolgedessen ist dieses Personal als zum Zeitpunkt des Übergangs immer noch angestellt anzusehen (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International u. a., Slg. 1988, 3057, Randnr. 18).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Übergang kann durch zwei aufeinander folgende Verträge des Veräußerers und des Erwerbers mit derselben juristischen oder privaten Person erfolgen (vgl., in Verbindung mit dem Wechsel eines Restaurantpächters, Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup, "Daddy's Dance Hall", Slg. 1988, 739, in Verbindung mit dem Abschluss eines Vertrages durch eine Gemeinde mit einer Vereinigung nach Kündigung eines vorangehenden Vertrages mit einer anderen Vereinigung über ähnliche Tätigkeiten, Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, und, in Verbindung mit dem Wechsel des Inhabers einer Berechtigung zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Urteil vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94, Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-127/96

    Hernández Vidal

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    In seinem Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311), im Urteil Süzen und in seinem Urteil vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97 (Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179) hatte der Gerichtshof bereits über die Frage des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit im Reinigungsgewerbe zu entscheiden.
  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    In seinem Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311), im Urteil Süzen und in seinem Urteil vom 10. Dezember 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97 (Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179) hatte der Gerichtshof bereits über die Frage des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit im Reinigungsgewerbe zu entscheiden.
  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Umstand, dass das übertragende Unternehmen nach der Übernahme einer seiner Tätigkeiten durch ein anderes Unternehmen fortbesteht und dass es einen Teil des für diese Tätigkeit verwendeten Personals behalten hat, ist daher ohne Einfluss auf die Qualifizierung der Übertragung im Sinne der Richtlinie, wenn die Tätigkeit, die es abgegeben hat, als solche eine wirtschaftliche Einheit darstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
    Der Übergang kann durch zwei aufeinander folgende Verträge des Veräußerers und des Erwerbers mit derselben juristischen oder privaten Person erfolgen (vgl., in Verbindung mit dem Wechsel eines Restaurantpächters, Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup, "Daddy's Dance Hall", Slg. 1988, 739, in Verbindung mit dem Abschluss eines Vertrages durch eine Gemeinde mit einer Vereinigung nach Kündigung eines vorangehenden Vertrages mit einer anderen Vereinigung über ähnliche Tätigkeiten, Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, und, in Verbindung mit dem Wechsel des Inhabers einer Berechtigung zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Urteil vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94, Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253).
  • EuGH, 19.09.1995 - C-48/94

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk

  • EuGH, 25.07.1991 - C-362/89

    D'Urso u.a. / Marelli

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Die dort angeordnete Rechtsfolge darf nicht durch einzelvertragliche Vereinbarungen umgangen werden (EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 35, Slg. 2002, I-969; 14. November 1996 - C-305/94 - [Rotsart de Hertaing] Rn. 16 bis 18, Slg. 1996, I-5927, "Übergang ipso iure"; 10. Februar 1988 - C-324/86 - [Daddy"s Dance Hall] Rn. 14, Slg. 1988, 739) .
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses (vgl. EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 28) .
  • BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14

    Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung

    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB bewirkt, dass im Fall eines Betriebsübergangs der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt; in diesem Fall findet kraft Gesetzes "automatisch" ein Arbeitgeberwechsel statt (vgl. ua. EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 35, Slg. 2002, I-969) .

    In dieser Richtlinie ist zwar - wie auch zuvor in der Richtlinie 77/187/EWG - das Recht, dem mit dem Betriebsübergang verbundenen Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, nicht ausdrücklich geregelt, jedoch ist es in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt (ua. EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 36 f., Slg. 2002, I-969; 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 30 ff. mwN, Slg. 1992, I-6577) .

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