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   EuGH, 24.02.2015 - C-512/13   

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https://dejure.org/2015,2353
EuGH, 24.02.2015 - C-512/13 (https://dejure.org/2015,2353)
EuGH, Entscheidung vom 24.02.2015 - C-512/13 (https://dejure.org/2015,2353)
EuGH, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - C-512/13 (https://dejure.org/2015,2353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sopora

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Gleichbehandlung von gebietsfremden Arbeitnehmern - Steuervorteil, der in der Steuerbefreiung von Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber liegt - Pauschal gewährter Vorteil - Arbeitnehmer aus ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sopora

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Gleichbehandlung von gebietsfremden Arbeitnehmern - Steuervorteil, der in der Steuerbefreiung von Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber liegt - Pauschal gewährter Vorteil - Arbeitnehmer aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Gleichbehandlung von gebietsfremden Arbeitnehmern - Steuervorteil, der in der Steuerbefreiung von Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber liegt - Pauschal gewährter Vorteil - Arbeitnehmer aus ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 45 ; AEUV Art. 267
    Steuervorteile zugunsten abhängig Beschäftigter mit Wohnsitz in anderem Mitgliedstaat vor Arbeitsaufnahme im Hoheitsgebiet des Beschäftigungsstaats; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Sopora

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 39
    Behinderung der Freizügigkeit, Arbeitnehmer, Steuerfreie Kostenerstattung

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Art. 45 AEUV - Gleichbehandlung - Nationale Regelung über eine steuerfreie Erstattung von Kosten durch den Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer aus einem anderen Mitgliedstaat - Regelung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2015, 643
  • NZA 2015, 540
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 24.02.2015 - C-512/13
    Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Entlohnung seiner Wirkung beraubt wäre, wenn er durch diskriminierende nationale Vorschriften über die Einkommensteuer beeinträchtigt werden könnte (Urteile Biehl, C-175/88, EU:C:1990:186, Rn. 12, und Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 23).

    Nach ständiger Rechtsprechung verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung außerdem nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale wie das Wohnsitzkriterium tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteile Sotgiu, 152/73, EU:C:1974:13, Rn. 11, und Schumacker, EU:C:1995:31, Rn. 26).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Auszug aus EuGH, 24.02.2015 - C-512/13
    Zwar können Erwägungen administrativer Art es nicht rechtfertigen, dass ein Mitgliedstaat von den Vorschriften des Unionsrechts abweicht (Urteil Terhoeve, C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 45), doch lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch entnehmen, dass den Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit abgesprochen werden kann, legitime Ziele durch die Einführung allgemeiner Vorschriften zu verfolgen, die von den zuständigen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (vgl. Urteile Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 67, Josemans, C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 82, und Kommission/Spanien, C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 124).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-400/08

    Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von

    Auszug aus EuGH, 24.02.2015 - C-512/13
    Zwar können Erwägungen administrativer Art es nicht rechtfertigen, dass ein Mitgliedstaat von den Vorschriften des Unionsrechts abweicht (Urteil Terhoeve, C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 45), doch lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch entnehmen, dass den Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit abgesprochen werden kann, legitime Ziele durch die Einführung allgemeiner Vorschriften zu verfolgen, die von den zuständigen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (vgl. Urteile Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 67, Josemans, C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 82, und Kommission/Spanien, C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 124).
  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 24.02.2015 - C-512/13
    Zwar können Erwägungen administrativer Art es nicht rechtfertigen, dass ein Mitgliedstaat von den Vorschriften des Unionsrechts abweicht (Urteil Terhoeve, C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 45), doch lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch entnehmen, dass den Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit abgesprochen werden kann, legitime Ziele durch die Einführung allgemeiner Vorschriften zu verfolgen, die von den zuständigen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (vgl. Urteile Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 67, Josemans, C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 82, und Kommission/Spanien, C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 124).
  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 24.02.2015 - C-512/13
    Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Entlohnung seiner Wirkung beraubt wäre, wenn er durch diskriminierende nationale Vorschriften über die Einkommensteuer beeinträchtigt werden könnte (Urteile Biehl, C-175/88, EU:C:1990:186, Rn. 12, und Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 23).
  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus EuGH, 24.02.2015 - C-512/13
    Zwar können Erwägungen administrativer Art es nicht rechtfertigen, dass ein Mitgliedstaat von den Vorschriften des Unionsrechts abweicht (Urteil Terhoeve, C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 45), doch lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch entnehmen, dass den Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit abgesprochen werden kann, legitime Ziele durch die Einführung allgemeiner Vorschriften zu verfolgen, die von den zuständigen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (vgl. Urteile Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 67, Josemans, C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 82, und Kommission/Spanien, C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 124).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 24.02.2015 - C-512/13
    Nach ständiger Rechtsprechung verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung außerdem nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale wie das Wohnsitzkriterium tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteile Sotgiu, 152/73, EU:C:1974:13, Rn. 11, und Schumacker, EU:C:1995:31, Rn. 26).
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18

    EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    d) Ebenso hat der EuGH anerkannt, dass die Aufstellung allgemeiner Regeln, die von den Wirtschaftsteilnehmern leicht angewandt und von den zuständigen nationalen Behörden einfach kontrolliert werden können, für einen Gesetzgeber ein legitimes Ziel darstellt, auch wenn diese Regeln mit einer gewissen Ungenauigkeit verbunden sind (vgl. EuGH-Urteile Sopora vom 24.02.2015 - C-512/13, EU:C:2015:108, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2015, 643, Rz 35 und 36; RPO vom 07.03.2017 - C-390/15, EU:C:2017:174, MwStR 2017, 312, Rz 57 f., 60).
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    (cc) In allen Individualstreitigkeiten im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen, die in jüngerer Vergangenheit die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Gegenstand hatten, handelte es sich um Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger oder es bestand zB durch eine Angehörigeneigenschaft ein Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 17 ff.; 27. Oktober 2016 - C-465/14 - [Wieland, Rothwangl] Rn. 24 ff.; 13. Juli 2016 - C-187/15 - [Pöpperl] Rn. 19 ff. mit Besprechung Reinecke AuR 2016, 396; 12. April 2016 - C-561/14 - [Genc] Rn. 35 ff.; 7. April 2016 - C-284/15 - [ONEm] Rn. 9; 15. September 2015 - C-67/14 - [Alimanovic] Rn. 25 ff.; 23. April 2015 - C-382/13 - [Franzen, Giesen, van den Berg] Rn. 23 ff., 30 ff., 33 ff.; 26. Februar 2015 - C-623/13 - [de Ruyter] Rn. 39 ff.; 24. Februar 2015 - C-512/13 - [Sopora] Rn. 9; 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 34 ff.; 5. November 2014 - C-103/13 - [Somova] Rn. 1 f.; 20. Juni 2013 - C-20/12 - [Giersch] Rn. 37 ff.) .
  • EuGH, 21.09.2017 - C-616/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

    Zudem stünde es dem nationalen Gesetzgeber zwar frei, zum Zweck der Bestimmung, ob die Anwendung der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112 auf eine bestimmte Tätigkeit zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann, Vorschriften vorzusehen, die von den zuständigen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 33).
  • EuGH, 07.03.2017 - C-390/15

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits anerkannt, dass die Aufstellung allgemeiner Regeln, die von den Wirtschaftsteilnehmern leicht angewandt und von den zuständigen nationalen Behörden einfach kontrolliert werden können, für einen Gesetzgeber ein legitimes Ziel darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 33).
  • EuGH, 16.06.2022 - C-328/20

    Die Anpassung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen, die

    Sodann habe der Gerichtshof bereits anerkannt, dass es zulässig sei, einheitliche Beträge für größere Regionen festzulegen (Urteil vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 34), und dass Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zwischen Mitgliedstaaten ein zulässiges Differenzierungskriterium darstellen könnten (Urteile vom 17. Juli 1963, 1talien/Kommission, 13/63, EU:C:1963:20, und vom 18. September 2014, Bundesdruckerei, C-549/13, EU:C:2014:2235, Rn. 34).
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

    (cc) In allen Individualstreitigkeiten im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen, die in jüngerer Vergangenheit die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Gegenstand hatten, handelte es sich um Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger oder es bestand zB durch eine Angehörigeneigenschaft ein Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 17 ff.; 27. Oktober 2016 - C-465/14 - [Wieland, Rothwangl] Rn. 24 ff.; 13. Juli 2016 - C-187/15 - [Pöpperl] Rn. 19 ff. mit Besprechung Reinecke AuR 2016, 396; 12. April 2016 - C-561/14 - [Genc] Rn. 35 ff.; 7. April 2016 - C-284/15 - [ONEm] Rn. 9; 15. September 2015 - C-67/14 - [Alimanovic] Rn. 25 ff.; 23. April 2015 - C-382/13 - [Franzen, Giesen, van den Berg] Rn. 23 ff., 30 ff., 33 ff.; 26. Februar 2015 - C-623/13 - [de Ruyter] Rn. 39 ff.; 24. Februar 2015 - C-512/13 - [Sopora] Rn. 9; 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 34 ff.; 5. November 2014 - C-103/13 - [Somova] Rn. 1 f.; 20. Juni 2013 - C-20/12 - [Giersch] Rn. 37 ff.) .
  • EuGH, 22.02.2024 - C-491/21

    Directia pentru Evidenta Persoanelor si Administrarea Bazelor de Date

    Diese Erwägung wird nicht durch die von der rumänischen Regierung angeführte Rechtsprechung entkräftet, wonach den Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit abgesprochen werden kann, legitime Ziele durch die Einführung von Vorschriften zu verfolgen, die von den zuständigen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (Urteil vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.03.2024 - T-395/21

    DZ Hyp/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Insoweit hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Aufstellung allgemeiner Regeln, die leicht angewandt und von den zuständigen Behörden einfach kontrolliert werden können, für ein Unionsorgan ein legitimes Ziel darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 33, und vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 60).
  • EuG, 20.03.2024 - T-394/21

    Bayerische Landesbank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Insoweit hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Aufstellung allgemeiner Regeln, die leicht angewandt und von den zuständigen Behörden einfach kontrolliert werden können, für ein Unionsorgan ein legitimes Ziel darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 33, und vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 60).
  • EuG, 20.03.2024 - T-390/21

    DZ Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Insoweit hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Aufstellung allgemeiner Regeln, die leicht angewandt und von den zuständigen Behörden einfach kontrolliert werden können, für ein Unionsorgan ein legitimes Ziel darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 33, und vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 60).
  • EuG, 20.03.2024 - T-404/21

    DZ Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

  • EuG, 20.03.2024 - T-391/21

    Deutsche Kreditbank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

  • EuG, 20.03.2024 - T-392/21

    Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15

    Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-328/20

    Generalanwalt Richard de la Tour zufolge verstößt die Indexierung der

  • EuGH, 18.06.2015 - C-9/14

    Kieback - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuG, 20.12.2023 - T-389/21

    Landesbank Baden-Württemberg/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18

    Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-122/15

    C - Steuerrecht - Nationales Einkommensteuerrecht - Art. 21 Abs. 1 der Charta der

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14197/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14198/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

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