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   EuGH, 24.03.1994 - C-148/93   

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https://dejure.org/1994,2899
EuGH, 24.03.1994 - C-148/93 (https://dejure.org/1994,2899)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - C-148/93 (https://dejure.org/1994,2899)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - C-148/93 (https://dejure.org/1994,2899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    3M Medica / Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Sandalen und Schuhe, die als Gehhilfe zum Tragen über einem Gipsverband bestimmt sind - Ausschluß von der Position 9021 - Einreihung in das Kapitel 64 der Kombinierten Nomenklatur

  • EU-Kommission

    3M Medica / Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

  • Wolters Kluwer

    Sandalen und Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff ; "Orthopädische Vorrichtungen" im Sinne der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (1992); Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen ; Cast-Sandalen und Cast-Schuhe

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Sandalen und Schuhe, die als Gehhilfe zum Tragen über einem Gipsverband bestimmt sind - Ausschluß von der Position 9021 - Einreihung in das Kapitel 64 der Kombinierten Nomenklatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

    9021 KN ist kennzeichnend, dass sie den Funktionsschäden, die sie beheben sollen, speziell angepasst und speziell für eine bestimmte Person gefertigt sind (vgl. EuGH-Urteil vom 24. März 1994 Rs. C-148/93 --3M Medica--, EuGHE 1994, I-1123).
  • BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18

    Zur Einreihung von Einlegesohlen

    9021 10 KN auch serienmäßig hergestellte ("mass produced") Einlagen erfasst, bestehen keine Bedenken gegen die Annahme, dass derartige, in Handarbeit maßgefertigte Einlegesohlen speziell angepasst und sorgfältig und präzise gefertigt werden können (Eigenschaften, die Waren der Pos. 9021 KN "im Allgemeinen" aufweisen, vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2001, 499, ZfZ 2001, 128; EuGH-Urteile Stryker EMEA Supply Chain Services, EU:C:2017:298, ZfZ 2017, 272; 3M Medica GmbH vom 24. März 1994 C-148/93, EU:C:1994:123, EuGHE 1994, I-1123).
  • EuGH, 07.11.2002 - C-260/00

    Lohmann

    Dem Hessischen Finanzgericht stellt sich die Frage, ob die Feststellung des Gerichtshofes in Randnummer 12 der Urteils vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-148/93 (3M Medica, Slg. 1994, I-1123), dass Waren der Position 9021 der KN "gemeinsam [sei], dass sie den Funktionsschäden, die sie beheben sollen, speziell angepasst und speziell für eine bestimmte Person gefertigt sind", auch für die Waren gilt, um die es in den bei ihm anhängigen Verfahren geht.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-273/09

    Premis Medical - Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware

    Insofern sind Krücken für einen Gehbehinderten zum Gehen unerlässlich (vgl. Urteil vom 24. März 1994, 3M Medica, C-148/93, Slg. 1994, I-1123, Randnr. 15).
  • FG Hessen, 21.02.2000 - 7 K 4096/98

    Rückenbandage; Stützgurt; Spinnstoffgewebe; Elastizität; orthopädische

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 24. März 1994 in der Rechtssache C - 148/93 (3 M Medica GmbH gegen Oberfinanzdirektion M, Sammlung I 1994, 1123 ff.) für einschlägig.
  • EuG, 08.07.2020 - T-21/19

    Pablosky/ EUIPO - docPrice (mediFLEX easySTEP)

    Schließlich ist auch bekannt, dass orthopädische oder für medizinische Zwecke bestimmte Schuhe nicht, wie Schuhe im Allgemeinen, industriell oder standardisiert hergestellt werden, sondern nach Maß angefertigt oder zumindest durch Orthopädietechniker an die Bedürfnisse der einzelnen Patienten angepasst werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, 3M Medica, C-148/93, EU:C:1994:123, Rn. 10 und 12, vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637, Rn. 42, und vom 11. Juni 2009, Hans & Christophorus Oymanns, C-300/07, EU:C:2009:358, Rn. 2).
  • EuG, 08.07.2020 - T-20/19

    Pablosky/ EUIPO - docPrice (mediFLEX easystep)

    Schließlich ist auch bekannt, dass orthopädische oder für medizinische Zwecke bestimmte Schuhe nicht, wie Schuhe im Allgemeinen, industriell oder standardisiert hergestellt werden, sondern nach Maß angefertigt oder zumindest durch Orthopädietechniker an die Bedürfnisse der einzelnen Patienten angepasst werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, 3M Medica, C-148/93, EU:C:1994:123, Rn. 10 und 12, vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637, Rn. 42, und vom 11. Juni 2009, Hans & Christophorus Oymanns, C-300/07, EU:C:2009:358, Rn. 2).
  • FG Hessen, 21.02.2000 - 7 K 4086/98

    Kniebandage; Knieorthese; Stützfunktion; Elastizität; Zoll; Tarifierung;

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 24. März 1994 in der Rechtssache C - 148/93 (3 M Medica GmbH gegen Oberfinanzdirektion M, Sammlung I 1994, 1123 ff.) für einschlägig.
  • BFH, 19.05.1994 - VII K 14/92

    Verbindliche Zolltarifauskunft über die Tarifierung von Schuhen

    Auf das Ersuchen des Senats hat der EuGH durch Urteil vom 24. März 1994 C-148/93 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 120/6 vom 30. April 1994) wie folgt entschieden:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-260/00

    Lohmann

    6: - Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-148/93 (Slg. 1994, I-1123, Randnr. 12).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - 6 K 1627/05

    Zur Einreihung von Schuhen mit besonders aufwändig gestalteter Laufsohle

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