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   EuGH, 24.03.2022 - C-656/20 P   

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https://dejure.org/2022,5965
EuGH, 24.03.2022 - C-656/20 P (https://dejure.org/2022,5965)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.2022 - C-656/20 P (https://dejure.org/2022,5965)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 2022 - C-656/20 P (https://dejure.org/2022,5965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hermann Albers/ Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff der Beihilfe - Öffentlicher Personenverkehr - Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind - Übertragung von Finanzmitteln zwischen öffentlichen Verwaltungen - Pflicht der kommunalen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hermann Albers/ Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff der Beihilfe - Öffentlicher Personenverkehr - Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind - Übertragung von Finanzmitteln zwischen öffentlichen Verwaltungen - Pflicht der kommunalen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff der Beihilfe - Öffentlicher Personenverkehr - Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind - Übertragung von Finanzmitteln zwischen öffentlichen Verwaltungen - Pflicht der kommunalen ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.12.2020 - C-132/19

    Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-656/20
    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Vorbringen von Hermann Albers zu einem Gleichlauf zwischen Vergabe- und Beihilfenrecht ist als zulässige Erweiterung des ersten in der Klageschrift formulierten Nichtigkeitsgrundes und insbesondere des Vorbringens von Hermann Albers, die kommunalen Aufgabenträger müssten wegen ihrer Anteile an den Transportunternehmen selbst als "Unternehmen" eingestuft werden, anzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 28 und 29).

    Nur in dem Fall, dass sich aus den Prozessakten ergibt, dass die Tatsachenfeststellungen des Gerichts tatsächlich falsch sind oder die dafür vorgelegten Beweismittel verfälscht wurden, stellen die Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung Rechtsfragen dar, die der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Unternehmensbegriff - Daten

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-656/20
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine öffentliche Einheit nur in Bezug auf diejenigen Tätigkeiten als Unternehmen angesehen werden, die als wirtschaftliche Tätigkeiten einzustufen sind und soweit diese Tätigkeiten von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse losgelöst werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank, C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-656/20
    Da die Argumente der Kommission nicht darauf abzielen, den Tenor des angefochtenen Urteils in Frage zu stellen, gehen sie jedenfalls ins Leere und sind deswegen zurückzuweisen (Urteil vom 25. März 2010, Sviluppo Italia Basilicata/Kommission, C-414/08 P, EU:C:2010:165, Rn. 52).
  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-656/20
    Das Gericht hat pflichtgemäß geprüft, ob es nach den Grundsätzen einer geordneten Rechtspflege unter den Umständen des vorliegenden Falles gerechtfertigt war, die Klage in dieser Rechtssache als unbegründet abzuweisen, ohne über die von der Kommission geltend gemachten Unzulässigkeitsgründe zu entscheiden, wodurch diese nicht beschwert sein kann (Urteil vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, EU:C:2002:118, Rn. 52).
  • EuG, 05.10.2020 - T-597/18

    Hermann Albers/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlicher Personenverkehr

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-656/20
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Hermann Albers e. K. die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, Hermann Albers/Kommission (T-597/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:467), mit dem es seine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2018) 4385 final der Kommission vom 12. Juli 2018, keine Einwände gegen die vom Land Niedersachsen gemäß § 7a des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes erlassene Maßnahme zu erheben (Sache SA.46697 [2017/NN]) (ABl. 2018, C 292, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss), abgewiesen hat.
  • EuGH, 10.11.2022 - C-211/20

    Vom Gericht für nichtig erklärter Beschluss über eine staatliche Beihilfe

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Urteil vom 24. März 2022, Hermann Albers/Kommission, C-656/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:222, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 24. März 2022, Hermann Albers/Kommission, C-656/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:222, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

    Selon une jurisprudence constante, il appartient au Tribunal d'apprécier si une bonne administration de la justice justifie, dans les circonstances de l'espèce, de rejeter sur le fond le grief sans statuer préalablement sur le motif d'irrecevabilité soulevé par la Commission (voir, en ce sens, arrêts du 26 février 2002, Conseil/Boehringer, C-23/00 P, EU:C:2002:118, point 52 ; du 24 mars 2022, Hermann Albers/Commission, C-656/20 P, non publié, EU:C:2022:222, point 24, et du 12 mai 2021, Alba Aguilera e.a./SEAE, T-119/17 RENV, EU:T:2021:254, point 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    55 Vgl. Art. 178 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs und Naômé, C., a. a. O., Rn. 119 bis 121 und 128. Vgl. auch u. a. Urteil vom 24. März 2022, Hermann Albers/Kommission (C-656/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:222, Rn. 23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-413/21

    Rat/ El-Qaddafi

    Cependant, dès lors qu'un requérant conteste l'interprétation ou l'application du droit de l'Union faite par le Tribunal, les points de droit examinés en première instance peuvent être à nouveau discutés au cours d'un pourvoi (voir, en ce sens, arrêt du 24 mars 2022, Hermann Albers/Commission, C-656/20 P, non publié, EU:C:2022:222, points 35 et 36 ainsi que jurisprudence citée).
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