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   EuGH, 24.04.2012 - C-519/11 P   

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https://dejure.org/2012,11396
EuGH, 24.04.2012 - C-519/11 P (https://dejure.org/2012,11396)
EuGH, Entscheidung vom 24.04.2012 - C-519/11 P (https://dejure.org/2012,11396)
EuGH, Entscheidung vom 24. April 2012 - C-519/11 P (https://dejure.org/2012,11396)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ThyssenKrupp Liften / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    ThyssenKrupp Liften / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. Juli 2011, ThyssenKrupp Liften Ascenseurs NV, ThyssenKrupp Aufzüge GmbH, ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH, ThyssenKrupp Ascenseurs Luxembourg Sàrl, ThyssenKrupp Elevator AG, ThyssenKrupp AG und ThyssenKrupp ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor

    Die Klägerinnen legten daraufhin beim Gerichtshof Rechtsmittel ein, die auf Aufhebung der genannten Urteile gerichtet waren und unter den Nrn. C-493/11 P, C-494/11 P, C-501/11 P, C-503/11 P bis C-506/11 P, C-510/11 P, C-516/11 P und C-519/11 P in das Register eingetragen wurden.

    Mit Beschlüssen des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. April und 8. Mai 2012 wurden die Rechtssachen C-503/11 P bis C-506/11 P, C-516/11 P und C-519/11 P im Register des Gerichtshofs gestrichen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

    Das Urteil ThyssenKrupp Liften Ascenseurs/Kommission ist rechtskräftig geworden, nachdem sechs von diversen Gesellschaften der ThyssenKrupp-Gruppe beim Gerichtshof eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen wurden (Rechtssachen C-503/11 P, C-504/11 P, C-505/11 P, C-506/11 P, C-516/11 P und C-519/11 P).
  • VG Regensburg, 11.07.2019 - RN 5 K 18.1415

    Keine unionsrechtliche Förderung bei missbräuchlicher künstlicher Gestaltung der

    In der in den Erwägungsgründen genannten Entscheidung des EuGH im Urteil vom 25. Oktober 2012 in der Rechtssache C-519/11 hat der EuGH festgelegt, dass der Junglandwirt, um seine Kontrolle über die juristische Person zu erfüllen, mehr als 50% Gesellschaftsanteil und mehr als 50% Stimmenanteil haben muss.
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