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   EuGH, 24.05.2012 - C-352/11   

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https://dejure.org/2012,11544
EuGH, 24.05.2012 - C-352/11 (https://dejure.org/2012,11544)
EuGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - C-352/11 (https://dejure.org/2012,11544)
EuGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - C-352/11 (https://dejure.org/2012,11544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2008/1/EG - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Genehmigungsauflagen für bestehende Anlagen - Pflicht zur Sicherstellung des Betriebs solcher Anlagen entsprechend den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2008/1/EG - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Genehmigungsauflagen für bestehende Anlagen - Pflicht zur Sicherstellung des Betriebs solcher Anlagen entsprechend den ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2008/1/EG - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Genehmigungsauflagen für bestehende Anlagen - Pflicht zur Sicherstellung des Betriebs solcher Anlagen entsprechend den ...

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsauflagen zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Voraussetzungen für ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Republik Österreich bei unterlassener Umsetzung der Richtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsauflagen zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Republik Österreich bei unterlassener Umsetzung der Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-450/00

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 24.05.2012 - C-352/11
    Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2001, Kommission/Luxemburg, C-450/00, Slg. 2001, I-7069, Randnr. 8, und vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien, C-295/09, Randnr. 10).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-23/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 24.05.2012 - C-352/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, Slg. 2005, I-9535, Randnr. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-295/09

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 24.05.2012 - C-352/11
    Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2001, Kommission/Luxemburg, C-450/00, Slg. 2001, I-7069, Randnr. 8, und vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien, C-295/09, Randnr. 10).
  • EuGH, 31.03.2011 - C-50/10

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 24.05.2012 - C-352/11
    Folglich kann dieses Schutzziel nur erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten die ihnen mit dieser Richtlinie auferlegten Verpflichtungen vollständig und ordnungsgemäß erfüllen (vgl. Urteile vom 31. März 2011, Kommission/Italien, C-50/10, Randnr. 33, und vom 29. März 2012, Kommission/Schweden, C-607/10, Randnr. 24).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-607/10

    Kommission / Schweden

    Auszug aus EuGH, 24.05.2012 - C-352/11
    Folglich kann dieses Schutzziel nur erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten die ihnen mit dieser Richtlinie auferlegten Verpflichtungen vollständig und ordnungsgemäß erfüllen (vgl. Urteile vom 31. März 2011, Kommission/Italien, C-50/10, Randnr. 33, und vom 29. März 2012, Kommission/Schweden, C-607/10, Randnr. 24).
  • EuGH, 04.12.2014 - C-243/13

    Gegen Schweden werden finanzielle Sanktionen verhängt, weil es ein Urteil des

    En outre, dans l'arrêt Commission/Autriche (C-352/11, EU:C:2012:315), la Cour n'a pas accepté l'argument de la République d'Autriche selon lequel l'exécution des obligations découlant de l'article 5, paragraphe 1, de la directive IPPC relevait de la compétence exclusive des Länder et les retards évoqués étaient dus aux recours introduits par des exploitants d'installations contre des décisions prises à leur égard pour non-respect d'obligations relevant du domaine de ladite directive.
  • EuGH, 11.04.2013 - C-158/12

    Kommission / Irland

    Il en résulte que seule une exécution complète et conforme, par les États membres, des obligations mises à leur charge par ladite directive permettra d'atteindre cet objectif de protection (voir, notamment, arrêt du 24 mai 2012, Commission/Autriche, C-352/11, point 11).
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