Rechtsprechung
EuGH, 24.06.2003 - C-72/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wild lebenden Vogelarten
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wild lebenden Vogelarten
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik
Umwelt
- Wolters Kluwer
Verstoß der Portugiesischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 23 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen und aus Art. 18 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. ...
- Judicialis
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen Art. 23; ; Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom ... 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten Art. 18; ; Decreto-lei Nr. 140/99 vom 24. April 1999 (Portugal)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Portugal
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige und nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen und 79/409/EWG des Rates vom 2. April ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-72/02
- EuGH, 24.06.2003 - C-72/02
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.06.1999 - C-336/97
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 24.06.2003 - C-72/02
Nach ständiger Rechtsprechung hat jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, vom 18. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15). - EuGH, 07.05.2002 - C-478/99
Kommission / Schweden
Auszug aus EuGH, 24.06.2003 - C-72/02
Nach ständiger Rechtsprechung hat jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, vom 18. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15).
- EuGH, 10.05.2007 - C-508/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Zu den Definitionen des Art. 1 der Richtlinie hat der Gerichtshof entschieden, dass die jeweiligen Begriffe in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten umzusetzen sind (vgl. Urteil vom 24. Juni 2003, Kommission/Portugal, C-72/02, Slg. 2003, I-6597, Randnr. 17). - EuGH, 30.11.2006 - C-32/05
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Da die Mitgliedstaaten jedoch die vollständige Beachtung des Gemeinschaftsrechts sicherstellen müssen, ist die Kommission zu dem Nachweis befugt, dass die Einhaltung einer Richtlinienbestimmung, die diese Beziehungen regelt, den Erlass spezifischer Maßnahmen zu deren Umsetzung in die nationale Rechtsordnung erforderlich macht (in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2003 in der Rechtssache C-72/02, Kommission/Portugal, Slg. 2003, I-6597, Randnrn. - EuGH, 29.04.2004 - C-194/01
Kommission / Österreich
38 Ferner hat nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinien gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (u. a. Urteile vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15, und vom 24. Juni 2003 in der Rechtssache C-72/02, Kommission/Portugal, Slg. 2003, I-6597, Randnr. 18).
- EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Kommission / Frankreich
Da die Mitgliedstaaten jedoch die vollständige Beachtung des Gemeinschaftsrechts sicherstellen müssen, ist die Kommission zu dem Nachweis befugt, dass die Einhaltung einer Richtlinienbestimmung, die diese Beziehungen regelt, den Erlass spezifischer Maßnahmen zu deren Umsetzung in die nationale Rechtsordnung erforderlich macht (in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2003 in der Rechtssache C-72/02, Kommission/Portugal, Slg. 2003, I-6597, Randnrn. - EuGH, 27.11.2003 - C-429/01
Kommission / Frankreich
Da die Mitgliedstaaten jedoch die vollständige Beachtung des Gemeinschaftsrechts sicherstellen müssen, ist die Kommission zu dem Nachweis befugt, dass die Einhaltung einer Richtlinienbestimmung, die diese Beziehungen regelt, den Erlass spezifischer Maßnahmen zu deren Umsetzung in die nationale Rechtsordnung erforderlich macht (in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2003 in der Rechtssache C-72/02, Kommission/Portugal, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-508/04
Kommission / Österreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild …
22 ff.) und vom 24. Juni 2003, Kommission/Portugal [Konformität], (C-72/02, Slg. 2003, I-6597, Randnr. 17).