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   EuGH, 24.06.2009 - C-197/09 RX-II   

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https://dejure.org/2009,41763
EuGH, 24.06.2009 - C-197/09 RX-II (https://dejure.org/2009,41763)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - C-197/09 RX-II (https://dejure.org/2009,41763)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - C-197/09 RX-II (https://dejure.org/2009,41763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • EU-Kommission PDF (Kurzinformation)

    Réexamen M / EMEA

    Überprüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 06.05.2009 - T-12/08

    M / EMEA

    Auszug aus EuGH, 24.06.2009 - C-197/09
    Der von der Ersten Generalanwältin vorgelegte Vorschlag für eine Überprüfung betrifft das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Rechtsmittelkammer) vom 6. Mai 2009, M/EMEA (T-12/08 P, im Folgenden: Urteil vom 6. Mai 2009), mit dem das Gericht erster Instanz zum einen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 19. Oktober 2007, M/EMEA (F-23/07), sowie die Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) vom 25. Oktober 2006, mit der der Antrag von Herrn M vom 8. August 2006, den Invaliditätsausschuss mit seinem Fall zu befassen, abgelehnt wurde (im Folgenden: Entscheidung vom 25. Oktober 2006), aufgehoben und zum anderen die EMEA zur Zahlung einer Entschädigung von 3 000 Euro an den Kläger verurteilt hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Rechtsmittelkammer) vom 6. Mai 2009, M/EMEA (T-12/08 P), ist zu überprüfen.

    Die Überprüfung wird sich auf die Frage erstrecken, ob das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Mai 2009, M/EMEA (T-12/08 P), dadurch die Einheit oder die Kohärenz des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigt, dass das Gericht erster Instanz als Rechtsmittelgericht den Begriff "Rechtsstreit, der zur Entscheidung reif ist" im Sinne von Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 13 Abs. 1 des Anhangs dieser Satzung dahin ausgelegt hat, dass er es ihm ermöglichte, eine Rechtssache an sich zu ziehen und in der Sache über sie zu entscheiden, obwohl das bei ihm anhängige Rechtsmittel die Prüfung der Frage betraf, wie eine Einrede der Unzulässigkeit im ersten Rechtszug behandelt worden war, und obwohl der Aspekt des Rechtsstreits, den es an sich zieht, weder im Rechtsmittelverfahren noch vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union als Gericht des ersten Rechtszugs Gegenstand einer streitigen Erörterung war.

  • EuGöD, 19.10.2007 - F-23/07

    M / EMEA

    Auszug aus EuGH, 24.06.2009 - C-197/09
    Der von der Ersten Generalanwältin vorgelegte Vorschlag für eine Überprüfung betrifft das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Rechtsmittelkammer) vom 6. Mai 2009, M/EMEA (T-12/08 P, im Folgenden: Urteil vom 6. Mai 2009), mit dem das Gericht erster Instanz zum einen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 19. Oktober 2007, M/EMEA (F-23/07), sowie die Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) vom 25. Oktober 2006, mit der der Antrag von Herrn M vom 8. August 2006, den Invaliditätsausschuss mit seinem Fall zu befassen, abgelehnt wurde (im Folgenden: Entscheidung vom 25. Oktober 2006), aufgehoben und zum anderen die EMEA zur Zahlung einer Entschädigung von 3 000 Euro an den Kläger verurteilt hat.
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