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   EuGH, 24.06.2010 - C-338/08, C-339/08   

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https://dejure.org/2010,4391
EuGH, 24.06.2010 - C-338/08, C-339/08 (https://dejure.org/2010,4391)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - C-338/08, C-339/08 (https://dejure.org/2010,4391)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - C-338/08, C-339/08 (https://dejure.org/2010,4391)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 90/435/EWG - Begriff des Steuerabzugs an der Quelle - Anwendung einer Abgabe von 5 % bei der Ausschüttung von Dividenden und der 'Erstattung des Ausgleichszuschlags' durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    P. Ferrero e C.

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 90/435/EWG - Begriff des Steuerabzugs an der Quelle - Anwendung einer Abgabe von 5 % bei der Ausschüttung von Dividenden und der "Erstattung des Ausgleichszuschlags" durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    General Beverage Europe

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 90/435/EWG - Begriff des Steuerabzugs an der Quelle - Anwendung einer Abgabe von 5 % bei der Ausschüttung von Dividenden und der "Erstattung des Ausgleichszuschlags" durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den ...

  • EU-Kommission PDF

    P. Ferrero e C.

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 90/435/EWG - Begriff des Steuerabzugs an der Quelle - Anwendung einer Abgabe von 5 % bei der Ausschüttung von Dividenden und der "Erstattung des Ausgleichszuschlags" durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den ...

  • EU-Kommission

    P. Ferrero

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 90/435/EWG - Begriff des Steuerabzugs an der Quelle - Anwendung einer Abgabe von 5 % bei der Ausschüttung von Dividenden und der ‚Erstattung des Ausgleichszuschlags‘ durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre ...

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Steuerabzugs an der Quelle bei der Ausschüttung von Dividenden und der 'Erstattung des Ausgleichszuschlags' durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den Niederlanden niedergelassene Muttergesellschaft nach einem bilateralen Abkommen; P. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des - verbotenen - Steuerabzugs an der Quelle bei der Ausschüttung von Dividenden und der 'Erstattung des Ausgleichszuschlags' durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den Niederlanden niedergelassene Muttergesellschaft nach einem bilateralen ...

  • rechtsportal.de

    Begriff des - verbotenen - Steuerabzugs an der Quelle bei der Ausschüttung von Dividenden und der 'Erstattung des Ausgleichszuschlags' durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den Niederlanden niedergelassene Muttergesellschaft nach einem bilateralen ...

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung einer Abgabe von 5 % bei der Ausschüttung von Dividenden und der "Erstattung des Ausgleichszuschlags" durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den Niederlanden niedergelassene Muttergesellschaft nach einem bilateralen Abkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    P. Ferrero e C.

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 90/435/EWG - Begriff des Steuerabzugs an der Quelle - Anwendung einer Abgabe von 5 % bei der Ausschüttung von Dividenden und der "Erstattung des Ausgleichszuschlags" durch eine italienische Tochtergesellschaft an ihre in den ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Regionale (Italien), eingereicht am 22. Juli 2008 - P. Ferrero E C. SPA / Agenzia delle Entrate - Ufficio di Alba

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 5 Abs. 1 und 7 Abs. 2 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6) - Begriff des Steuerabzugs an der Quelle - In den ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 1115
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG -

    Auszug aus EuGH, 24.06.2010 - C-338/08
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Abgabe auf die in dem Staat, in dem die Dividenden ausgeschüttet werden, erzielten Einkünfte, deren auslösender Tatbestand die Zahlung von Dividenden oder anderen Erträgen von Wertpapieren ist, eine Quellensteuer auf die ausgeschütteten Gewinne im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie dar, wenn die Besteuerungsgrundlage dieser Steuer die Erträge dieser Wertpapiere sind und der Steuerpflichtige der Inhaber dieser Wertpapiere ist (vgl. insbesondere Urteile Océ van der Grinten, Randnr. 47, und vom 26. Juni 2008, Burda, C-284/06, Slg. 2008, I-4571, Randnr. 52).

    Der Gerichtshof hat befunden, dass ein System, wonach die Besteuerung der Gewinne, die von einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, unabhängig davon, ob die Muttergesellschaft in demselben oder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, ein und demselben Berichtigungsmechanismus zur Vermeidung der Erteilung einer Steuergutschrift für eine nicht gezahlte Steuer unterliegt, auch wenn einer gebietsfremden Muttergesellschaft im Gegensatz zu einer gebietsansässigen Muttergesellschaft vom Mitgliedstaat der Ansässigkeit ihrer Tochtergesellschaft keine Steuergutschrift gewährt wird, nicht gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (vgl. Urteil Burda, Randnr. 96).

    Weiter kann der Ausgleichszuschlag als solcher nicht als ein nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verbotener Steuerabzug an der Quelle angesehen werden, da nicht der Inhaber der Wertpapiere der Steuerpflichtige ist, sondern die ausschüttende Gesellschaft (vgl. in diesem Sinne Urteil Burda, Randnrn.

  • EuGH, 25.09.2003 - C-58/01

    Océ van der Grinten

    Auszug aus EuGH, 24.06.2010 - C-338/08
    So sieht Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, dass im Staat der Tochtergesellschaft bei der Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft eine Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle gewährt wird, wenn diese eine Mindestbeteiligung von 25 % am Kapital der Tochtergesellschaft hält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. September 2003, 0cé van der Grinten, C-58/01, Slg. 2003, I-9809, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-504/16

    Deister Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung -

    Zu den Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Missbräuchen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung eng auszulegen ist, da sie eine Ausnahme von der allgemeinen Regel dieser Richtlinie vorsieht, nämlich die Inanspruchnahme der gemeinsamen Steuerregelung für Mutter- und Tochtergesellschaften im Anwendungsbereich der Richtlinie (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2010, P. Ferrero e C. und General Beverage Europe, C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 45, sowie vom 8. März 2017, Euro Park Service, C-14/16, EU:C:2017:177, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.05.2022 - C-556/20

    Schneider Electric u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Insoweit hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 90/435 als Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz des in deren Art. 5 Abs. 1 genannten Verbots, Gewinnausschüttungen an der Quelle zu besteuern, eng auszulegen ist (Urteil vom 24. Juni 2010, P. Ferrero e C. und General Beverage Europe, C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 45).

    Da jedoch die Rechtssachen, in denen das Urteil vom 24. Juni 2010, P. Ferrero e C. und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364), ergangen ist, ebenso wie die Rechtssache, in der das Urteil vom 25. September 2003, 0cé van der Grinten (C-58/01, EU:C:2003:495), ergangen ist, auf das im erstgenannten Urteil Bezug genommen wird, die Anwendung von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435 betrafen, kann aus diesen Urteilen nicht abgeleitet werden, dass der Gerichtshof darin zur fehlenden Möglichkeit Stellung genommen hat, sich auf Art. 7 Abs. 2 dieser Richtlinie im Hinblick auf andere Besteuerungen, die nicht die Eigenschaft eines Steuerabzugs an der Quelle haben, und insbesondere als Ausnahme von den Bestimmungen des Art. 4 der Richtlinie, zu berufen.

    In Anbetracht dieses Ziels könnte nur dann davon ausgegangen werden, dass eine Abgabe in den Anwendungsbereich von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 90/435 fällt, wenn die Anwendung dieser Abgabe die Wirkungen der nationalen oder vertraglichen Bestimmungen zur Beseitigung oder Minderung der Doppelbesteuerung von Dividenden nicht beseitigte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2010, P. Ferrero e C. und General Beverage Europe, C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-556/20

    Schneider Electric u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - System aus Steuervorabzug

    13 So zur belgischen Fairness Tax ausdrücklich Urteil vom 17. Mai 2017, X (C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 65), vom 24. Juni 2010, P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26), vom 26. Juni 2008, Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 52 m.w.Nw.), vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 109), und vom 25. September 2003, 0cé Van der Grinten (C-58/01, EU:C:2003:495, Rn. 47).

    16 Vgl. zu Art. 7 Abs. 2 der Mutter-Tochter-Richtlinie die Urteile vom 24. Juni 2010, P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 45), und vom 25. September 2003, 0cé Van der Grinten (C-58/01, EU:C:2003:495, Rn. 86).

    18 In diesem Sine wohl auch Urteile vom 24. Juni 2010, P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 46), und vom 25. September 2003, 0cé Van der Grinten (C-58/01, EU:C:2003:495, Rn. 102).

  • EuGH, 17.05.2017 - C-68/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

    So muss erstens die Steuer in dem Staat erhoben werden, in dem die Dividenden ausgeschüttet werden, und der sie auslösende Tatbestand in der Zahlung von Dividenden oder anderen Erträgen von Wertpapieren bestehen, zweitens die Bemessungsgrundlage dieser Steuer im Ertrag dieser Wertpapiere bestehen und drittens der Steuerpflichtige Inhaber dieser Wertpapiere sein (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Juni 2010, P. Ferrero e C. und General Beverage Europe, C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-116/16

    T Danmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das

    12 Urteile vom 24. Juni 2010, P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26 und 34), und vom 26. Juni 2008, Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 52).

    45 Urteile vom 24. Juni 2010, P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26 und 34), und vom 26. Juni 2008, Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 52).

  • FG Köln, 13.09.2017 - 2 K 2933/15

    Kapitalertragsteuer: Erstattungsanspruch bei Beteiligung an einer inländischen AG

    Die Mutter-Tochter-Richtlinie bezwecke die Vermeidung der Benachteiligung der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften desselben Mitgliedstaats und damit die Erleichterung des Zusammenschlusses von Gesellschaften auf Gemeinschaftsebene (vgl. dritten Erwägungsgrund der Richtlinie und EuGH-Urteile vom 17. Oktober 1996, C-283, 291, 292/94, Denkavit International BV u.a., Rn. 22; vom 24. Juni 2010, Rs. C-338/08, P. Ferrero eC SpA und C-339/08, General Beverage Europe BV, Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-117/16

    Y Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das

    12 Urteile vom 24. Juni 2010, P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26 und 34), und vom 26. Juni 2008, Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 52).

    40 Urteile vom 24. Juni 2010, P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26 und 34), und vom 26. Juni 2008, Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-68/15

    X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 der

    14 Vgl. Urteile Epson Europe (C-375/98, EU:C:2000:302, Rn. 23), Océ van der Grinten (C-58/01, EU:C:2003:495, Rn. 47), Test Claimants in the FII Group Litigation (C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 108), Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 52) und P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26).

    18 Vgl. Urteile Epson Europe (C-375/98, EU:C:2000:302, Rn. 23), Océ van der Grinten (C-58/01, EU:C:2003:495, Rn. 47), Test Claimants in the FII Group Litigation (C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 108), Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 52) und P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-115/16

    N Luxembourg 1 - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

    36 Urteile vom 24. Juni 2010, P. Ferrero und General Beverage Europe (C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 26 und 34), und vom 26. Juni 2008, Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 52).
  • EuGH, 18.01.2017 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Die Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr ist jedoch nach Unionsrecht vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Steuer unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 107, sowie vom 24. Juni 2010, P. Ferrero e C. und General Beverage Europe, C-338/08 und C-339/08, EU:C:2010:364, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-299/16

    Z Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-118/16

    X Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-119/16

    C Danmark I - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-389/18

    Brussels Securities - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem

  • EuGH, 16.09.2008 - C-338/08

    P. Ferrero e C.

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