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   EuGH, 24.09.1998 - C-76/97   

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https://dejure.org/1998,297
EuGH, 24.09.1998 - C-76/97 (https://dejure.org/1998,297)
EuGH, Entscheidung vom 24.09.1998 - C-76/97 (https://dejure.org/1998,297)
EuGH, Entscheidung vom 24. September 1998 - C-76/97 (https://dejure.org/1998,297)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Lieferaufträge - Unmittelbare Wirkung einer nicht umgesetzten Richtlinie - Einstufung des Krankentransportdienstes

  • Europäischer Gerichtshof

    Tögel

  • EU-Kommission PDF

    Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse

    Richtlinien 89/665 des Rates, Artikel 1 Absätze 1 und 2 sowie 2 Absatz 1 und Richtlinie 92/50 des Rates, Artikel 41
    1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Bestimmung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen für Nachprüfungsverfahren einzurichten - Fehlende Umsetzung - Folgen - Befugnis der für die Nachprüfung der ...

  • EU-Kommission

    Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wirkungen einer nicht fristgerecht umgesetzten Richtlinie

  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/665/EWG
    1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Bestimmung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen für Nachprüfungsverfahren einzurichten - Fehlende Umsetzung - Folgen - Befugnis der für die Nachprüfung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamtes - Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 169
  • EuZW 1998, 660
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 40) kann sich der einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umsetzt.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
    Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96 (Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 40) Sache der Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zuständig ist, in denen es um individuelle, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhende Rechte geht, wobei die Mitgliedstaaten jedoch für den wirksamen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind.
  • EuGH, 02.05.1996 - C-253/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
    Diese Mindestgarantie kann zwar keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13), doch kann sie bewirken, daß der einzelne befugt ist, sich gegenüber einem Mitgliedstaat auf die materiellen Vorschriften der Richtlinie 92/50 zu berufen (Randnr. 44).
  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
    Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
    Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26).
  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
    Schließlich hat der Gerichtshof in Randnummer 45 des Urteils Dorsch Consult darauf hingewiesen, daß die Betroffenen, wenn die nationalen Vorschriften nicht in einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Weise ausgelegt werden können, im Rahmen der geeigneten Verfahren des nationalen Rechts den Ersatz des Schadens verlangen können, der ihnen dadurch entstanden ist, daß die Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt worden ist (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-178/94, C-179/94, C-188/94, C-189/94 und C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Vorab ist festzustellen, dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag zwar geschlossen wurde, bevor die Republik Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften aber ab dem Beitritt dieses Staates auf einen solchen Auftrag anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 14).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Zweifel ergäben sich hieran jedoch aufgrund des Urteils vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97 (Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40).

    73 Dieser Auslegung steht das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil Tögel keineswegs entgegen, da es in diesem Urteil nicht um die Auslegung der Richtlinie 93/104, sondern um die der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) ging, deren Regelungsinhalt und Zielrichtung für die Bestimmung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 93/104 irrelevant sind.

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Viertens ist zwischen den Verfahrensbeteiligten auch unstreitig, dass der Notfalltransport bzw. der qualifizierte Krankentransport, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, den Kategorien 2 bzw. 3 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2004/18 und zugleich der Kategorie 25 des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18 zuzurechnen sind, so dass die Aufträge, die derartige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in den Anwendungsbereich von Art. 10 der Richtlinie 92/50 bzw. von Art. 22 der Richtlinie 2004/18 fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40).
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