Rechtsprechung
EuGH, 24.09.1998 - C-76/97 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Öffentliche Lieferaufträge - Unmittelbare Wirkung einer nicht umgesetzten Richtlinie - Einstufung des Krankentransportdienstes
- Europäischer Gerichtshof
Tögel
- EU-Kommission
Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Richtlinien 89/665 des Rates, Artikel 1 Absätze 1 und 2 sowie 2 Absatz 1 und Richtlinie 92/50 des Rates, Artikel 41
1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Bestimmung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen für Nachprüfungsverfahren einzurichten - Fehlende Umsetzung - Folgen - Befugnis der für die Nachprüfung der ...
- EU-Kommission
Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirkungen einer nicht fristgerecht umgesetzten Richtlinie
- Judicialis
Richtlinie 89/665/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 89/665/EWG
1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Bestimmung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen für Nachprüfungsverfahren einzurichten - Fehlende Umsetzung - Folgen - Befugnis der für die Nachprüfung der ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamtes - Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-76/97
- EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 169
- EuZW 1998, 660
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 20.09.1988 - 31/87
Beentjes / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 40) kann sich der einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umsetzt. - EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96 (Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 40) Sache der Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zuständig ist, in denen es um individuelle, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhende Rechte geht, wobei die Mitgliedstaaten jedoch für den wirksamen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind.
- EuGH, 02.05.1996 - C-253/95
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Diese Mindestgarantie kann zwar keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13), doch kann sie bewirken, daß der einzelne befugt ist, sich gegenüber einem Mitgliedstaat auf die materiellen Vorschriften der Richtlinie 92/50 zu berufen (Randnr. 44). - EuGH, 16.12.1993 - C-334/92
Wagner Miret / Fondo de garantía salarial
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 08.10.1996 - C-178/94
Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Schließlich hat der Gerichtshof in Randnummer 45 des Urteils Dorsch Consult darauf hingewiesen, daß die Betroffenen, wenn die nationalen Vorschriften nicht in einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Weise ausgelegt werden können, im Rahmen der geeigneten Verfahren des nationalen Rechts den Ersatz des Schadens verlangen können, der ihnen dadurch entstanden ist, daß die Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt worden ist (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-178/94, C-179/94, C-188/94, C-189/94 und C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845).
- EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …
Vorab ist festzustellen, dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag zwar geschlossen wurde, bevor die Republik Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften aber ab dem Beitritt dieses Staates auf einen solchen Auftrag anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 14). - EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Zweifel ergäben sich hieran jedoch aufgrund des Urteils vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97 (Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40).73 Dieser Auslegung steht das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil Tögel keineswegs entgegen, da es in diesem Urteil nicht um die Auslegung der Richtlinie 93/104, sondern um die der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (…ABl. L 209, S. 1) ging, deren Regelungsinhalt und Zielrichtung für die Bestimmung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 93/104 irrelevant sind.
- EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Viertens ist zwischen den Verfahrensbeteiligten auch unstreitig, dass der Notfalltransport bzw. der qualifizierte Krankentransport, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, den Kategorien 2 bzw. 3 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2004/18 und zugleich der Kategorie 25 des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18 zuzurechnen sind, so dass die Aufträge, die derartige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in den Anwendungsbereich von Art. 10 der Richtlinie 92/50 bzw. von Art. 22 der Richtlinie 2004/18 fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40).
- EuGH, 11.12.2014 - C-113/13
Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe …
Dieser Anhang ist unterteilt in die Teile A und B. Dringende Krankentransport- und Notfallkrankentransportdienste fallen sowohl unter Anhang II Teil A Kategorie 2, und zwar unter dem Beförderungsaspekt dieser Dienste, als auch, im Hinblick auf ihre medizinischen Aspekte, unter Anhang II Teil B Kategorie 25 dieser Richtlinie (vgl. in Bezug auf die entsprechenden Kategorien von Anhang I Teil A und Anhang I Teil B der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, ABl. L 209, S. 1, Urteil Tögel, C-76/97, EU:C:1998:432, Rn. 39). - EuGH, 14.11.2002 - C-411/00
Felix Swoboda
Das Bundesvergabeamt war sich unter Berücksichtigung insbesondere der Urteile vom 19. April 1994 in der Rechtssache C-331/92 (Gestión Hotelera Internacional, Slg. 1994, I-1329) und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97 (Tögel, Slg. 1998, I-5357) über die Auslegung der Richtlinie 92/50 im Unklaren; es hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist eine Dienstleistung, die einem einheitlichen Zweck dient, ihrerseits aber in Teilleistungen unterteilt werden könnte, nach der Systematik der Richtlinie 92/50/EWG, insbesondere der in Anhang IA und IB enthaltenen Dienstleistungsbilder, als einheitliche Leistung, bestehend aus Hauptleistung und akzessorischen Nebenleistungen, zu qualifizieren und nach ihrem Hauptgegenstand unter die Anhänge IA und IB der Richtlinie einzuordnen, oder ist vielmehr hinsichtlich jeder Teilleistung gesondert zu prüfen, ob sie als prioritäre Dienstleistung der Richtlinie in vollem Umfang oder als nicht prioritäre Dienstleistung nur einzelnen Vorschriften der Richtlinie unterliegt? 2. Wie weit darf eine Dienstleistung, die ein bestimmtes Leistungsbild umschreibt (z. B. Transportdienstleistungen), nach der Systematik der Richtlinie 92/50/EWG in Einzelleistungen zerlegt werden, ohne Bestimmungen über die Vergabe von Dienstleistungen zu verletzen bzw. den effet utile der Dienstleistungsrichtlinie zu unterlaufen? 3. Sind die im Sachverhalt genannten Leistungen (unter Berücksichtigung des Artikels 10 der Richtlinie 92/50/EWG) als Dienstleistungen des Anhangs IA der Richtlinie 92/50/EWG (Kategorie 2, Landverkehr) einzustufen und Aufträge, deren Gegenstand solche Leistungen sind, somit nach den Vorschriften der Abschnitte III bis VI der Richtlinie zu vergeben, oder sind sie als Dienstleistungen des Anhangs IB der Richtlinie 92/50/EWG (insbesondere Kategorie 20, Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs, sowie Kategorie 27, Sonstige Dienstleistungen) einzustufen und Aufträge, deren Gegenstand solche Leistungen sind, somit gemäß den Artikeln 14 und 16 zu vergeben, und unter welche Referenznummer der CPC sind sie zu subsumieren? 4. Besteht für den Fall, dass die Betrachtung der Teilleistungen zu dem Ergebnis fuhren würde, dass eine an sich den Bestimmungen der Richtlinie 92/50/EWG in vollem Umfang unterliegende Teilleistung gemäß Anhang IA der Richtlinie aufgrund des Überwiegensprinzips des Artikels 10 der Richtlinie ausnahmsweise nicht im vollen Umfang den Bestimmungen der Richtlinie unterliegt, eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, nicht prioritäre Teilleistungen abzutrennen und getrennt zu vergeben, um den prioritären Charakter der Dienstleistung zu wahren? Zur Zulässigkeit der Vorlagefragen.Zweitens habe der Gerichtshof bereits im Urteil Tögel in einem vergleichbaren Fall über gleichartige Vorlagefragen entschieden, so dass die Vorlagefragen wegen fehlender Vorgreiflichkeit zurückzuweisen seien oder über sie im Wege eines mit Gründen versehenen Beschlusses gemäß Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes zu entscheiden sei.
Zum Vorbringen, dass der Gerichtshof im Urteil Tögel bereits in einem vergleichbaren Fall über gleichartige Vorlagefragen entschieden habe, was ihn im vorliegenden Fall von einer Entscheidung befreie oder es ihm zumindest erlaube, im Wege eines mit Gründen versehenen Beschlusses zu entscheiden, ist zu sagen, dass sich der Sachverhalt und die Vorlagefragen in der vorliegenden Rechtssache erheblich von denjenigen unterscheiden, die diesem Urteil zugrunde liegen.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs führt hierzu ferner aus, dass nach dem Urteil Tögel die Bezugnahmen in den Anhängen der Richtlinie 92/50 auf die CPC-Nomenklatur verbindlich seien.
- EuGH, 05.10.2000 - C-337/98
Kommission / Frankreich
Nach der Rechtsprechung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens verpflichtet das Gemeinschaftsrecht jedoch einen öffentlichen Auftraggeber eines Mitgliedstaats nicht, auf Antrag eines Einzelnen in bestehende, auf unbestimmte Zeit oder für mehrere Jahre abgeschlossene Rechtsverhältnisse einzugreifen, wenn diese Rechtsverhältnisse vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie begründet worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 54).Auch wenn sich das Urteil Tögel auf einen Vertrag bezieht, der bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (…ABl. L 209, S. 1) geschlossen worden ist, lässt sich der darin enthaltene allgemeine Grundsatz auf alle Stadien eines Vergabeverfahrens anwenden, die vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist einer Richtlinie abgeschlossen wurden, aber zu einem Verfahren gehören, das erst nach diesem Datum zu einem Ende gekommen ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
21 - Vgl. dazu das Urteil vom 24. September 1998, Tögel (C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnrn.40 - In diesem Sinne Urteil Tögel (zitiert in Fn. 21, Randnrn. 53 und 54).
- OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig
" (...) ist zwischen den Verfahrensbeteiligten auch unstreitig, dass der Notfalltransport bzw. der qualifizierte Krankentransport, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, den Kategorien 2 bzw. 3 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2004/18 und zugleich der Kategorie 25 des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18 zuzurechnen sind, so dass die Aufträge, die derartige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in den Anwendungsbereich von Art. 10 der Richtlinie 92/50 bzw. von Art. 22 der Richtlinie 2004/18 fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24.09.1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40)." (…vgl. EuGH, Urt, v. 29.04.2010, a.a.O., Rdn. 92). - VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht
Abschließend wies der Auftraggebervertreter darauf hin, dass die Tögel-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 24.09.1998, RS.C-76/97) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei, da der dem EuGH zur Entscheidung vorliegende Fall eine privatrechtliche Vertragsbeziehung betroffen habe.Entscheidend ist also der finanzielle Schwerpunkt der Leistung (vgl. EuGH, Urteil vom 24.09.1998 - Rs. C-76/97 (Tögel); EuGH Urteil v. 14.11.2002, Rs. C-411/00 (Felix Swoboda)).
- EuGH, 22.05.2003 - C-462/99
Connect Austria
Der Gerichtshof solle daher die erste Frage in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Nachprüfung der Verfahren im öffentlichen Auftragswesen (vgl. Urteile Dorsch Consult sowie vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-111/97, EvoBus Austria, Slg. 1998, I-5411) beantworten. - EuGH, 09.09.1999 - C-374/97
Feyrer
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08
Rettungsdienst III
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-15/04
Koppensteiner
- EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
Koppensteiner - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …
- VG Osnabrück, 10.12.2015 - 4 A 253/14
Anspruchsberechtigung; Arbeitnehmer; Arbeitnehmereigenschaft; Arbeitsvertrag; …
- OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06
Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02
Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging
- EuGH, 07.07.2016 - C-46/15
Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-205/03
FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Einrichtungen, die das spanische nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-337/98
Kommission / Frankreich
- ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
- VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten …
- OLG Düsseldorf, 16.06.2023 - Verg 29/22
Ergänzungsvereinbarung = wesentliche Vertragsänderung?
- VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2003 - C-397/01
Pfeiffer
- VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
Definition des öffentlichen Auftrages
- VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11
Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
De Coster
- OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13
ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche …
- BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03
Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"
- EuGH, 04.03.1999 - C-258/97
HI
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2086
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04
Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
- OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00
Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff …
- VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer
- OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2013 - C-425/12
Portgás
- VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493
Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen // …
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2087
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08
Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht
- VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09
Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!
- OLG Düsseldorf, 22.11.2006 - Verg 38/06
Kooperation zwischen Auswärtigem Amt und e.V.: Öffentlicher Auftrag?
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01
GAT
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-46/15
Ambisig
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-252/01
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-464/98
Stefan
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-237/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-411/00
Felix Swoboda
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress
- EuGH, 11.11.2004 - C-216/02
Zuchtverband für Ponys - Freier Warenverkehr - Innergemeinschaftlicher Handel mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-290/98
GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT VOR, FESTZUSTELLEN, DASS ÖSTERREICH GEGEN DIE …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1998 - C-258/97
HI
- VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht
- OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99
NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie …
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
- BVerwG, 10.02.2003 - 3 B 5.03
Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit eine - wegen Verstoßes gegen Halteverbot; …
- VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/023-10
Zulässigkeit von Nachweisen
- VK Sachsen-Anhalt, 08.07.2008 - 1 VK LVwA 9/08
Rettungsdienstleistungen sind keine öffentlichen Aufträge!
- VK Sachsen-Anhalt, 11.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-06/08
Übertragung der Rettungsdienstdurchführung als öffentlicher Auftrag?
- VK Nordbayern, 13.11.2000 - 320.VK-3194-29/00
Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Kein öffentlicher Auftrag!
- VK Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - VK 2 LVwA LSA-1/06
Rettungsdienst unterfällt nicht dem Vergaberegime
- VK Niedersachsen, 30.08.1999 - 203-VgK-8/99
Beauftragung der Einrichtung und Unterhaltung einer Rettungswache; Gestattung der …
- VK Südbayern, 15.11.2000 - 120.3-3194.1-21-10/00
Leistungen zur Durchführung des Luftrettungsdienstes
- VK Südbayern, 09.08.1999 - 12-07/99
Vergabe von Rettungsdienstleistungen kein öffentlicher Auftrag!