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   EuGH, 24.09.2009 - C-477/08   

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https://dejure.org/2009,31870
EuGH, 24.09.2009 - C-477/08 (https://dejure.org/2009,31870)
EuGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - C-477/08 (https://dejure.org/2009,31870)
EuGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - C-477/08 (https://dejure.org/2009,31870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.

    Vertragsverletzungsklage

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 6. November 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.10.2001 - C-110/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-477/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich, C-110/00, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 18. Juni 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-417/08, Randnr. 6).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-417/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-477/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich, C-110/00, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 18. Juni 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-417/08, Randnr. 6).
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