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   EuGH, 24.10.2013 - C-175/12   

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https://dejure.org/2013,28561
EuGH, 24.10.2013 - C-175/12 (https://dejure.org/2013,28561)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - C-175/12 (https://dejure.org/2013,28561)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - C-175/12 (https://dejure.org/2013,28561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Präferenzregelung für die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) - Art. 16 und 32 des Protokolls Nr. 1 zu Anhang V des Cotonou-Abkommens - Einfuhr synthetischer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sandler

    Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Präferenzregelung für die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) - Art. 16 und 32 des Protokolls Nr. 1 zu Anhang V des Cotonou-Abkommens - Einfuhr synthetischer ...

  • EU-Kommission

    Sandler

    Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Präferenzregelung für die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) - Art. 16 und 32 des Protokolls Nr. 1 zu Anhang V des Cotonou-Abkommens - Einfuhr synthetischer ...

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr synthetischer Spinnfasern aus Nigeria in die Europäische Union; Anwendung eines zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags nicht mehr gültigen Präferenzzollsatzes bei Anbringung falscher Stempel im Rahmen administrativer Zusammenarbeit von Zollbehörden eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhr synthetischer Spinnfasern aus Nigeria in die Europäische Union; Anwendung eines zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags nicht mehr gültigen Präferenzzollsatzes bei Anbringung falscher Stempel im Rahmen administrativer Zusammenarbeit von Zollbehörden eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Erstattung von Zoll nach Auslaufen des Präferenzzollsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK-DVO Art 889 Abs 1 Unterabs 1, ZK Art 236 Abs 1
    Antrag; Drittlandszoll; Einfuhr; Erstattung; Freier Verkehr; Präferenzzollsatz; Warenverkehrsbescheinigung; Zollanmeldung; Zollsatz

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Sandler

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts München (Deutschland) - Auslegung von Art. 236 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1), Art. 889 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-175/12
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht das System der administrativen Zusammenarbeit, das durch ein - als Anhang einem zwischen der Union und einem Drittstaat geschlossenen Abkommen beigefügtes - Protokoll mit Regeln zum Warenursprung geschaffen wurde, auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhrmitgliedstaaten und denen des Ausfuhrstaats, und die durch ein Protokoll über den Warenursprung begründete Zusammenarbeit kann nur funktionieren, wenn der Einfuhrstaat die vom Ausfuhrstaat rechtmäßig vorgenommenen Beurteilungen anerkennt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, Slg. 2011, I-13331, Randnrn.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-574/17

    Kommission/ Combaro - Rechtsmittel - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

    Wie die Kommission betont, ergibt sich aber aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, die in Rn. 86 des angefochtenen Urteils angeführt wird, dass das System der administrativen Zusammenarbeit, das durch ein Protokoll geschaffen wurde, das als Anhang zu einem zwischen der Union und einem Drittland geschlossenen Abkommen Regelungen zum Warenursprung enthält, auf gegenseitigem Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhrmitgliedstaaten und denen des Ausfuhrlands beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 28, und vom 24. Oktober 2013, Sandler, C-175/12, EU:C:2013:681, Rn. 49).
  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 63/18

    Gewährung einer Zollpräferenz wegen außergewöhnlicher Umstände trotz fehlender

    Nur unter diesen engen Bedingungen hielt es der EuGH für vertretbar, die dem Freihandelsabkommen zwischen der EG und Österreich - genau wie dem I-PA - zugrunde liegende Zuständigkeit des Ausfuhrstaats bei der Feststellung der Ursprungseigenschaft (EuGH, Urteil vom 12. Juli 1984, Les Rapides Savoyards, 218/83, Rn. 26; Urteil vom 24. Oktober 2013, Sandler, C-175/12, Rn. 49) zu ignorieren.
  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 70/19

    (Keine) Gewährung einer Zollpräferenz wegen außergewöhnlicher Umstände trotz

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Sandler (C-175/12).
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