Rechtsprechung
EuGH, 24.10.2019 - C-599/19 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Rietze/ EUIPO
Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Rietze/ EUIPO
Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird - ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rietze/ EUIPO
Verfahrensgang
- EuG, 06.06.2019 - T-43/18
- EuGH, 24.10.2019 - C-599/19 P
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-599/19
In diesem Zusammenhang führt die Rechtsmittelführerin Rn. 59 des Urteils vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic (C-281/10 P, EU:C:2011:679) an. - EuGH, 07.10.2019 - C-586/19
L'Oréal / EUIPO
Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-599/19
Insoweit muss der Antragsteller nämlich in gedrängter Form, aber klar und genau darlegen, erstens, wo der behauptete Widerspruch zu finden ist, indem sowohl die Randnummern des mit dem Rechtsmittel angefochtenen Urteils oder Beschlusses, die er in Frage stellt, als auch die Randnummern der Entscheidung des Gerichtshofs angegeben werden, die missachtet worden sein sollen, und zweitens die konkreten Gründe, aus denen ein solcher Widerspruch seines Erachtens eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufwirft (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 2019, L'Oréal/EUIPO, C-586/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:845, Rn. 16). - EuGH, 30.09.2019 - C-461/19
All Star/ EUIPO
Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-599/19
Es ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der Rechtsmittelführerin ist, den Nachweis zu erbringen, dass die mit ihrem Rechtsmittel aufgeworfenen Fragen für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam sind (vgl. Beschluss vom 30. September 2019, All Star/EUIPO, C-461/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:797, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 06.06.2019 - T-43/18
Rietze/ EUIPO - Volkswagen (Véhicule VW Bus T 5) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster …
Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-599/19
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rietze GmbH & Co. KG die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Juni 2019, Rietze GmbH & Co. KG/Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (T-43/18, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:376), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. November 2017 (Sache R 1204/2016-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Rietze und Volkswagen abgewiesen hat.
- VK Münster, 22.03.2013 - VK 3/13
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Der Senat lässt es auch dahingestellt, ob die Entscheidung des EuGH vom 29.3.2012, Rs.C-599/19 Anlass gibt, subjektive Rechte in Bezug auf die Durchführung eines Zwischenverfahrens einzuräumen.