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   EuGH, 24.11.2009 - C-281/08 P   

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https://dejure.org/2009,30786
EuGH, 24.11.2009 - C-281/08 P (https://dejure.org/2009,30786)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.2009 - C-281/08 P (https://dejure.org/2009,30786)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 2009 - C-281/08 P (https://dejure.org/2009,30786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Landtag Schleswig-Holstein / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Parteifähigkeit eines regionalen Parlaments

  • EU-Kommission PDF

    Landtag Schleswig-Holstein / Kommission

    Rechtsmittel - Gründe - Verstoß gegen den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens - Vorab herbeigeführter Beschluss über die Einrede der Unzulässigkeit - Beklagter, der zu dieser Einrede Stellung genommen hat - Offensichtlich unbegründeter Rechtsmittelgrund ...

  • EU-Kommission

    Landtag Schleswig-Holstein / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Parteifähigkeit eines regionalen Parlaments“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Landtag Schleswig-Holstein / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 3. April 2008, Landtag Schleswig Holstein/Kommission (T-236/06), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 10. März und 23. Juni 2006, mit denen dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 03.04.2008 - T-236/06

    Landtag Schleswig-Holstein / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu

    Auszug aus EuGH, 24.11.2009 - C-281/08
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt der Landtag Schleswig-Holstein die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 3. April 2008, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission (T-236/06, Slg. 2008, II-461, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung der Weigerung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ihm ein Dokument zu übermitteln, als unzulässig abgewiesen hat.

    5 Mit Klageschrift, die am 1. September 2006 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Kläger die [Klage in der Rechtssache T-236/06] erhoben.

    Mit Beschluss vom 14. Juni 2007, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission (T-68/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), hat das bereits mit der Klage in [der Rechtssache T-236/06] befasste Gericht die Klage in der Rechtssache T-68/07 wegen Rechtshängigkeit als offensichtlich unzulässig abgewiesen und dabei darauf hingewiesen, dass die anderen sich stellenden Zulässigkeitsfragen nicht geprüft worden seien (Beschluss vom 14. Juni 2007, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission, Randnr. 17).

    8 Mit besonderem Schriftsatz, der am 5. Februar 2007 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Kommission nach Art. 114 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Einrede der Unzulässigkeit gegen die [Klage in der Rechtssache T-236/06] erhoben.

  • EuGH, 08.02.2007 - C-406/06

    Landtag Schleswig-Holstein / Kommission - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche

    Auszug aus EuGH, 24.11.2009 - C-281/08
    Diese Klage ist unter dem Aktenzeichen C-406/06 in das Register eingetragen worden.

    7 Mit Beschluss vom 8. Februar 2007, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission (C-406/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), hat der Gerichtshof die Rechtssache C-406/06 an das Gericht verwiesen, wo sie unter dem Aktenzeichen T-68/07 eingetragen worden ist.

  • EuG, 14.06.2007 - T-68/07

    Landtag Schleswig-Holstein / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu den

    Auszug aus EuGH, 24.11.2009 - C-281/08
    7 Mit Beschluss vom 8. Februar 2007, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission (C-406/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), hat der Gerichtshof die Rechtssache C-406/06 an das Gericht verwiesen, wo sie unter dem Aktenzeichen T-68/07 eingetragen worden ist.

    Mit Beschluss vom 14. Juni 2007, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission (T-68/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), hat das bereits mit der Klage in [der Rechtssache T-236/06] befasste Gericht die Klage in der Rechtssache T-68/07 wegen Rechtshängigkeit als offensichtlich unzulässig abgewiesen und dabei darauf hingewiesen, dass die anderen sich stellenden Zulässigkeitsfragen nicht geprüft worden seien (Beschluss vom 14. Juni 2007, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission, Randnr. 17).

  • EuGH, 22.03.2007 - C-15/06

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    Auszug aus EuGH, 24.11.2009 - C-281/08
    Dazu ist zunächst festzustellen, dass das Gericht rechtsfehlerfrei entschieden hat, dass es, vor allem wenn die Klage von einer innerstaatlichen Gebietseinheit erhoben worden sei, prüfen müsse, ob der Kläger nach seinem nationalen Recht Rechtspersönlichkeit besitze (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das

    Anders als der Rat behauptet, hat das Gericht in Rn. 22 dieses Beschlusses, der durch den Beschluss vom 24. November 2009, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission (C-281/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:728), bestätigt wurde, lediglich entschieden, dass "das Gericht ... im Fall von Klagen innerstaatlicher Gebietseinheiten die Frage der Rechtspersönlichkeit des Klägers nach nationalem öffentlichem Recht beurteilt".
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2019 - C-183/18

    Bank BGŻ BNP Paribas

    34 Für eine implizite Weigerung, diesen Begriff autonom auszulegen, vgl. Beschluss vom 24. November 2009, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission (C-281/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:728, Rn. 20 und 22).
  • EuG, 06.04.2017 - T-220/14

    Saremar / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Ausgleichsleistung für

    Nach der Rechtsprechung setzt dieser Begriff jedoch grundsätzlich das Bestehen einer Rechtspersönlichkeit, die gemäß dem Recht eines Mitgliedstaats oder eines Drittstaats gegründet wurde, und einer von diesem Recht anerkannten Parteifähigkeit voraus (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1959, Nold/Hohe Behörde, 18/57, EU:C:1959:6, vom 28. Oktober 1982, Groupement des Agences de voyages/Kommission, 135/81, EU:C:1982:371, Rn. 10, vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 114, und Beschluss vom 24. November 2009, Landtag Schleswig-Holstein/Kommission, C-281/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:728, Rn. 22).
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