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EuGH, 25.02.2016 - C-35/14 P-DEP |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Gamesa Eólica / Enercon
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 12.11.2013 - T-245/12
- EuGH, 12.02.2015 - C-35/14
- EuGH, 25.02.2016 - C-35/14 P-DEP
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.02.2015 - C-35/14
Enercon / Gamesa - 'Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Rechtsmittel einer …
Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-35/14
Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Enercon GmbH der Gamesa Eólica SL in der Rechtssache C-35/14 P zu erstatten hat, wird auf 6 000 Euro festgesetzt.
- EuGH, 14.06.2017 - C-546/12
CPVO / Schräder - Kostenfestsetzung
Aus dem Wortlaut dieser Vorschrift geht hervor, dass die Vergütung eines Anwalts zu den notwendigen Aufwendungen im Sinne dieser Vorschrift gehört und dass nur die Kosten erstattungsfähig sind, die für das Verfahren vor dem Gerichtshof aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (Beschluss vom 25. Februar 2016, Gamesa Eólica/Enercon, C-35/14 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:123, Rn. 14).