Rechtsprechung
EuGH, 25.03.2010 - C-392/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Spanien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist
- EU-Kommission
Kommission / Spanien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist
- EU-Kommission
Kommission / Spanien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist“
- Wolters Kluwer
Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen; Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen; Europäische Kommission gegen Königreich Spanien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen; Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen; Europäische Kommission gegen Königreich Spanien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Spanien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 9. September 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. 1997, L 10, S. 13) in der die durch die Richtlinie ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
- EuGH, 25.03.2010 - C-392/08
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …
Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-392/08
Zu der Erstellung mehrerer externer Notfallpläne im Jahr 2008 ist lediglich festzustellen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland, C-456/05, Slg. 2007, I-10517, Randnr. 15).
- EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
Zinātnes parks
Angesichts dessen, dass die nationalen Verwaltungsbehörden über die für die Prüfung der ihnen vorgelegten Unterlagen erforderliche Zeit verfügen müssen (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission C-263/95, EU:C:1998:47, Rn. 31, und vom 25. März 2010, Kommission/Spanien, C-392/08, EU:C:2010:164, Rn. 21), kann diesem Mitgliedstaat indessen nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er den Bewerbern für die Vorlage aller Informationen, die die zuständige Verwaltungsbehörde benötigt, eine Ausschlussfrist gesetzt hat, die vor dem Datum der Annahme der Projektvorschläge abläuft. - EuGH, 16.12.2010 - C-89/09
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Da das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, befand, und später eingetretene Veränderungen nicht berücksichtigt werden können (vgl. insbesondere Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Slg. 2009, I-4103, Randnr. 98, und vom 25. März 2010, Kommission/Spanien, C-392/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 26), werden diese Änderungen im vorliegenden Urteil nicht berücksichtigt. - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-89/09
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
4 - Vgl. zuletzt Urteile vom 25. März 2010, Kommission/Spanien (C-392/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 26), vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 98), vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland (C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 15), vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland (C-456/05, Slg. 2007, I-10517, Randnr. 15), und vom 30. Januar 2002, Kommission/Griechenland (C-103/00, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-567/10
Inter-Environnement Bruxelles u.a. - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der …
16 - Vgl. das Urteil vom 25. März 2010, Kommission/Spanien (C-392/08, Slg. 2010, I-2537, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18
Kommission/ Spanien (Plans de gestion des déchets) - Vertragsverletzungsverfahren …
22 Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Irland (…C-282/02, EU:C:2005:334, Rn. 31 und 33), und vom 25. März 2010, Kommission/Spanien (C-392/08, EU:C:2010:164, Rn. 21). - EuGH, 19.07.2012 - C-565/10
Kommission / Italien
p. I-6985, point 32, et du 25 mars 2010, Commission/Espagne, C-392/08, Rec.