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   EuGH, 25.04.2002 - C-323/00 P   

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https://dejure.org/2002,6564
EuGH, 25.04.2002 - C-323/00 P (https://dejure.org/2002,6564)
EuGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - C-323/00 P (https://dejure.org/2002,6564)
EuGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - C-323/00 P (https://dejure.org/2002,6564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - EGKS - Staatliche Beihilfen an Stahlunternehmen

  • Europäischer Gerichtshof

    DSG / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    DSG / Kommission

    EGKS-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51 Absatz 1
    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der dem Gericht unterbreiteten Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung

  • EU-Kommission

    DSG / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen an EGKS-Stahlunternehmen der freien Hansestadt Hamburg; Einräumen einer revolvierenden Kreditlinie; Begriff "offensichtlich"

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 4 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS-Vertrag Art. 4 Buchst. c
    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der dem Gericht unterbreiteten Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-234/95, mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 96/236/EGKS der Kommission über eine staatliche Beihilfe abgewiesen hat - Begriff "Wirtschaftliche Einheit" - Begriff "Privater Kapitalgeber"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 29.06.2000 - T-234/95

    DSG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-323/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte erweiterte Kammer) vom 29. Juni 2000 inder Rechtssache T-234/95 (DSG/Kommission, Slg. 2000, II-2603) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K.-D. Borchardt als Bevollmächtigten im Beistand von Professor M. Hilf, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die DSG Dradenauer Stahlgesellschaft mbH (im Folgenden: DSG) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 1. September 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache T-234/95 (DSG/Kommission, Slg. 2000, II-2603, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 96/236/EGKS der Kommission vom 31. Oktober 1995 über eine staatliche Beihilfe der Freien und Hansestadt Hamburg an das EGKS-Stahlunternehmen Hamburger Stahlwerke GmbH, Hamburg (ABl. 1996, L 78, S. 31, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen wurde.

  • EuGH, 11.04.2001 - C-479/00

    Kommission / Gerot Pharmazeutika

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-323/00
    DieWürdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren unterliegt (vgl. insbesondere Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-479/00 P[R], Kommission/Gerot Pharmazeutika, Slg. 2001, I-3121, Randnr. 45).
  • EuGH, 25.01.2001 - C-111/99

    Lech-Stahlwerke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-323/00
    Ein solches Rechtsmittel zielt in Wirklichkeit auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes nicht in dessen Zuständigkeit fällt (vgl. insbesondere Beschluss vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-111/99 P, Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 2001, I-727, Randnr. 33).
  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-323/00
    Insoweit genügt der Hinweis darauf, dass in Bezug auf die im EG-Vertrag vorgesehene Beihilfenregelung die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ist und dass die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt angesehene Beihilfe aufzuheben, der Wiederherstellung der früheren Lage dient (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 64).
  • EuGH, 14.09.1994 - C-42/93

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-323/00
    Auch wenn das Verhalten des privaten Investors, mit dem die Intervention des öffentlichen Investors, der wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, verglichen werden muss, nicht zwangsläufig das eines gewöhnlichen Investors sein muss, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt, hat es doch wenigstens das einer privaten Holding oder einer privaten Unternehmensgruppe zu sein, die eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (vgl. insbesondere Urteil vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Die Tatsachenwürdigung stellt, vorbehaltlich einer Entstellung des dem Gericht unterbreiteten Sachvortrags, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren unterläge (u. a. Urteil vom 21. Juni 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und Beschluss vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-323/00 P, DSG/Kommission, Slg. 2002, I-3919, Randnr. 34).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Im Rahmen dieser Kontrolle darf das Gericht jedoch nicht die wirtschaftliche Beurteilung seitens der Kommission durch seine eigene ersetzen (Beschluss vom 25. April 2002, DSG Dradenauer Stahlgesellschaft/Kommission, C-323/00 P, Slg. 2002, I-3919, Randnr. 43).
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05

    Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe

    Die Entscheidung der Kommission ist nach der Überprüfung durch das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 29. Juni 2000 - T-234/95, Slg. 2000, II-2603) und den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Beschluss vom 25. April 2002 - C-323/00 P, Slg. 2002, I-3919) inzwischen bestandskräftig.
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