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   EuGH, 25.05.2000 - C-273/98   

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https://dejure.org/2000,6238
EuGH, 25.05.2000 - C-273/98 (https://dejure.org/2000,6238)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.2000 - C-273/98 (https://dejure.org/2000,6238)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - C-273/98 (https://dejure.org/2000,6238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zusatzabgabe auf Milch - Originäre und spezifische Referenzmenge - Kumulierung - Endgültige Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge - Voraussetzungen - Teilweise und vorübergehende Überlassung einer originären Referenzmenge vor der endgültigen Zuteilung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schlebusch

  • EU-Kommission PDF

    Schlebusch

    Verordnung Nr. 857/84 des Rates in der Fassung der Verordnung Nr. 1639/91, Artikel 3a Absatz 3 Satz 1
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungsprämien ausgesetzt haben - ...

  • EU-Kommission

    Schlebusch

  • Judicialis

    Verordnung 857/84/EWG Art. 3a Abs. 3 S. 1; ; Verordnung 804/68/EWG Art. 5c; ; Verordnung 1639/91/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungsprämien ausgesetzt haben - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Artikels 3a Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.12.1992 - C-264/90

    Wehrs / Hauptzollamt Lüneburg

    Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-273/98
    Mit seinem Urteil vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-264/90 (Wehrs, Slg. 1992, I-6285) erklärte der Gerichtshof die sogenannte "Antikumulierungsregel" in Artikel 3a Absatz 1 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 857/84 in der Fassung der Verordnung Nr. 764/89 für ungültig.

    Das Urteil Wehrs steht dieser Auslegung der streitigen Bestimmung nicht entgegen.

    Bei einem komplexen System wie dem der Milchquoten erlaubte nämlich der im Ausgangsverfahren maßgebende rechtliche Rahmen, wie er sich nach der Ungültigerklärung der Antikumulierungsregel im Urteil Wehrs und vor dem Erlaß der Verordnung Nr. 2055/93 darstellte, für sich genommen, d. h. ohne Umgestaltung des Systems, nicht die Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge an einen Erzeuger (vgl. Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-127/94, Ecroyd, Slg. 1996, I-2731, Randnr. 59).

  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-273/98
    Mit Rücksicht auf die Urteile vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 120/86 (Mulder, Slg. 1988, I-2321) und 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, I-2355) erließ der Rat die Verordnung (EWG) Nr. 764/89 vom 20. März 1989 zur Änderung der Verordnung Nr. 857/84 (ABl. L 84, S. 2).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-273/98
    Es ist nicht Sache des Gerichtshofes, sondern des nationalen Gerichts, die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen und daraus die Folgerungen für seine Entscheidung zu ziehen (vgl. z. B. Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-435/97, WWF u. a., Slg. 1999, I-5613, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.06.1996 - C-127/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Ecroyd Limited

    Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-273/98
    Bei einem komplexen System wie dem der Milchquoten erlaubte nämlich der im Ausgangsverfahren maßgebende rechtliche Rahmen, wie er sich nach der Ungültigerklärung der Antikumulierungsregel im Urteil Wehrs und vor dem Erlaß der Verordnung Nr. 2055/93 darstellte, für sich genommen, d. h. ohne Umgestaltung des Systems, nicht die Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge an einen Erzeuger (vgl. Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-127/94, Ecroyd, Slg. 1996, I-2731, Randnr. 59).
  • EuGH, 11.12.1990 - C-217/89

    Pastätter / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-273/98
    Nachdem mit den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in den Rechtssachen C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585) bestimmte Vorschriften des Artikels 3a der Verordnung Nr. 857/84 in der Fassung der Verordnung Nr. 764/89 für nichtig erklärt worden waren, erließ der Rat, um diesen Urteilen nachzukommen, die Verordnung Nr. 1639/91 (SLOM-II-Regelung).
  • EuGH, 11.12.1990 - C-189/89

    Spagl / Hauptzollamt Rosenheim

    Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-273/98
    Nachdem mit den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in den Rechtssachen C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585) bestimmte Vorschriften des Artikels 3a der Verordnung Nr. 857/84 in der Fassung der Verordnung Nr. 764/89 für nichtig erklärt worden waren, erließ der Rat, um diesen Urteilen nachzukommen, die Verordnung Nr. 1639/91 (SLOM-II-Regelung).
  • EuGH, 22.10.1991 - C-44/89

    Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-273/98
    Diese Auslegung der Regelung über die spezifischen Referenzmengen wird bestätigt durch die ständige Rechtsprechung, wonach ein SLOM-Erzeuger nicht darauf vertrauen darf, daß ihm ein nicht aus seiner Berufstätigkeit herrührender kommerzieller Vorteilverschafft wird (vgl. z. B. Urteil vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-44/89, Von Deetzen II, Slg. 1991, I-5119, Randnr. 21).
  • EuGH, 16.04.1991 - C-347/89

    Freistaat Bayern / Eurim-Pharm

    Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-273/98
    Der Gerichtshof hat auch nicht über die Erheblichkeit der vom nationalen Gericht gestellten Fragen zu befinden (vgl. z. B. Urteil vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 16).
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