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   EuGH, 25.05.2023 - C-141/22   

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https://dejure.org/2023,11434
EuGH, 25.05.2023 - C-141/22 (https://dejure.org/2023,11434)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.2023 - C-141/22 (https://dejure.org/2023,11434)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - C-141/22 (https://dejure.org/2023,11434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    TLL The Longevity Labs

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige Lebensmittel - Verordnung (EU) 2015/2283 - Buchweizenkeimlingsmehl mit hohem Spermidingehalt - Keimung von Buchweizensaat in einer spermidinhaltigen Nährlösung

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Lebensmittelsicherheit; Neuartige Lebensmittel; Verordnung (EU) 2015/2283; Buchweizenkeimlingsmehl mit hohem Spermidingehalt; Keimung von Buchweizensaat in einer spermidinhaltigen Nährlösung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 1044
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 31.01.2023 - C-158/21

    Eine vollstreckende Justizbehörde darf die Vollstreckung eines Europäischen

    Auszug aus EuGH, 25.05.2023 - C-141/22
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Parteien vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteil vom 31. Januar 2023, Puig Gordi u. a., C-158/21, EU:C:2023:57, Rn. 37).
  • VG Würzburg, 10.11.2023 - W 8 K 23.340

    Anfechtungsklage, Maqui-Augen-Kapseln für Menschen, Nahrungsergänzungsmittel mit

    Ferner ist nicht ersichtlich, dass die Sicherheit des streitgegenständlichen Produkts durch Daten über seine Zusammensetzung und durch Erfahrungen mit seiner fortgesetzten Verwendung über mindestens 25 Jahre hinweg als Bestandteil der üblichen Ernährung einer signifikanten Anzahl an Personen in mindestens einem Unionsland belegt worden wäre, so dass auch die Voraussetzung der Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in der Union im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) Nr. iv) VO (EU) 2015/2283 (vgl. zu dieser Anforderung EuGH, U.v. 25.5.2023 - C-141/22 - LmuR 2023, 372 Rn. 23) nicht gegeben ist.
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