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   EuGH, 25.05.2023 - C-608/21   

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https://dejure.org/2023,11436
EuGH, 25.05.2023 - C-608/21 (https://dejure.org/2023,11436)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.2023 - C-608/21 (https://dejure.org/2023,11436)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - C-608/21 (https://dejure.org/2023,11436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Politseyski organ pri 02 RU SDVR

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2012/13/EU - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafsachen - Art. 6 - Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf - Art. 7 - Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte - Wirksame ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2012/13/EU - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafsachen - Art. 6 - Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf - Art. 7 - Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte - Wirksame ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 12.04.2005 - 36378/02

    CHAMAÏEV ET AUTRES c. GEORGIE ET RUSSIE

    Auszug aus EuGH, 25.05.2023 - C-608/21
    Der EGMR hat nämlich bereits entschieden, dass jede Person, die das Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs hat, um eine umgehende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung herbeizuführen, dieses Recht nicht wirksam geltend machen kann, wenn ihr nicht innerhalb möglichst kurzer Frist und in hinreichendem Umfang die Gründe ihres Freiheitsentzugs mitgeteilt werden (EGMR, Urteil vom 12. April 2005, Shamayev u. a./Georgien und Russland, CE:ECHR:2005:0412JUD003637802, § 413).

    Die in den Rn. 55 und 56 des vorliegenden Urteils angeführte Rechtsprechung des EGMR zu Art. 5 EMRK bestätigt diese Auslegung von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2012/13, da sie verlangt, dass die Gründe für die Festnahme oder Inhaftierung in hinreichendem Umfang mitgeteilt werden (EGMR, Urteil vom 12. April 2005, Shamayev u. a./Georgien und Russland, CE:ECHR:2005:0412JUD003637802, § 413) und dass sie die rechtlichen und tatsächlichen Gründe für die Freiheitsentziehung enthalten, damit die betroffene Person sie gemäß Art. 5 Abs. 4 vor einem Gericht anfechten kann (EGMR, Urteil vom 15. Dezember 2016, Khlaifia u. a./Italien, CE:ECHR:2016:1215JUD001648312, § 115).

  • EGMR, 15.12.2016 - 16483/12

    Lampedusa-Haft war illegal

    Auszug aus EuGH, 25.05.2023 - C-608/21
    Für die Feststellung, ob sie diese ausreichend und rechtzeitig erhalten hat, sind die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (EGMR, Urteil vom 15. Dezember 2016, Khlaifia u. a./Italien, CE:ECHR:2016:1215JUD001648312, § 115).

    Die in den Rn. 55 und 56 des vorliegenden Urteils angeführte Rechtsprechung des EGMR zu Art. 5 EMRK bestätigt diese Auslegung von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2012/13, da sie verlangt, dass die Gründe für die Festnahme oder Inhaftierung in hinreichendem Umfang mitgeteilt werden (EGMR, Urteil vom 12. April 2005, Shamayev u. a./Georgien und Russland, CE:ECHR:2005:0412JUD003637802, § 413) und dass sie die rechtlichen und tatsächlichen Gründe für die Freiheitsentziehung enthalten, damit die betroffene Person sie gemäß Art. 5 Abs. 4 vor einem Gericht anfechten kann (EGMR, Urteil vom 15. Dezember 2016, Khlaifia u. a./Italien, CE:ECHR:2016:1215JUD001648312, § 115).

  • EuGH, 23.11.2021 - C-564/19

    Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines

    Auszug aus EuGH, 25.05.2023 - C-608/21
    Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht das mit diesem Artikel angestrebte Ziel beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 128 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere nicht jenes, das dem in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils angeführten Abs. 2 dieses Artikels zugrunde liegt.
  • EGMR, 22.10.2018 - 35553/12

    Urteil bestätigt Präventivhaft: EGMR lässt Polizei Spielraum im Umgang mit

    Auszug aus EuGH, 25.05.2023 - C-608/21
    Umgekehrt hat er entschieden, dass die Untersuchungshaft eines Beschwerdeführers nicht als willkürlich angesehen werden kann, wenn das zuständige Gericht bestimmte Gründe angeführt hat, die die Aufrechterhaltung der Haft des Betroffenen rechtfertigen, es sei denn, die angegebenen Gründe sind äußerst knapp gehalten und ohne jede Bezugnahme auf Rechtsvorschriften, die der streitigen Haft zugrunde liegen sollen (EGMR, Urteil vom 22. Oktober 2018, S., V. und A./Dänemark, CE:ECHR:2018:1022JUD003555312, § 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2023 - C-16/22

    Staatsanwaltschaft Graz (Service des affaires fiscales pénales de Düsseldorf) -

    Auszug aus EuGH, 25.05.2023 - C-608/21
    Bei der Auslegung von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2012/13 ist nicht nur sein Wortlaut, sondern sind auch sein Kontext und das Ziel zu berücksichtigen, das mit der Regelung, zu der er gehört, verfolgt werden (Urteil vom 2. März 2023, Staatsanwaltschaft Graz [Finanzamt für Steuerstrafsachen Düsseldorf], C-16/22, EU:C:2023:148, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.01.2021 - C-649/19

    Spetsializirana prokuratura (Déclaration des droits)

    Auszug aus EuGH, 25.05.2023 - C-608/21
    Was drittens das mit der Richtlinie 2012/13 verfolgte Ziel betrifft, so ergibt sich aus Art. 1 in Verbindung mit den Erwägungsgründen 14 und 27 dieser Richtlinie, dass diese zum Ziel hat, Mindestnormen festzulegen, die bei der Belehrung über die Rechte gegenüber Personen, die der Begehung einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, anzuwenden sind, um ihnen die Vorbereitung ihrer Verteidigung zu ermöglichen und ein faires Verfahren zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 2021, Spetsializirana prokuratura [Erklärung der Rechte], C-649/19, EU:C:2021:75, Rn. 58).
  • EGMR, 19.04.2011 - 69458/01

    GASINS c. LETTONIE

    Auszug aus EuGH, 25.05.2023 - C-608/21
    5 Abs. 2 EMRK verpflichtet die zuständigen Behörden jedoch nicht, dem Betroffenen bei seiner Festnahme eine vollständige Auflistung sämtlicher gegen ihn gerichteter Tatvorwürfe mitzuteilen (EGMR, Urteil vom 19. April 2011, Gasi?†s/Lettland, CE:ECHR:2011:0419JUD006945801, § 53).
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