Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.1998 - C-159/98 P (R)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3465
EuGH, 25.06.1998 - C-159/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3465)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.1998 - C-159/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3465)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - C-159/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Regelung über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluß zur Halbzeitänderung des ÜLG-Beschlusses - Dringlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Nederlandse Antillen / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Gouvernement des Antilles néerlandaises / Rat

    EG-Vertrag, Artikel 185
    1 Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Möglicher irreversibler Charakter der Gewährung wie auch der Verweigerung der Maßnahme - Abwägung der widerstreitenden Interessen

  • EU-Kommission

    Gouvernement des Antilles néerlandaises / Rat

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel wegen Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs von Teilen des Beschlusses 97/803/EG des Rates vom 24. November 1997 zur Halbzeitänderung des Beschlusses 91/482/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 50 Abs. 2; ; EGV Art. 185; ; EGV Art. 186; ; Beschluss 97/803/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1 Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Möglicher irreversibler Charakter der Gewährung wie auch der Verweigerung der Maßnahme - Abwägung der widerstreitenden Interessen - [EG-Vertrag, Artikel 185]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Regelung über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluß zur Halbzeitänderung des ÜLG-Beschlusses - Dringlichkeit.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 02.03.1998 - T-310/97

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R (Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1998, II-0000) wegen - Aufhebung dieses Beschlusses und Aussetzung des Vollzugs des Artikels 1 Absätze 31 und 32 des Beschlusses 97/803/EG des Rates vom 24. November 1997 zur Halbzeitänderung des Beschlusses 91/482/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 329, S. 50) in bezug auf Reis und Zucker, die auf den Niederländischen Antillen be- oder verarbeitet werden, vorausgesetzt, die Niederländischen Antillen behalten für die in diesen Absätzen genannten Erzeugnisse Mindestausfuhrpreise bei, die mindestens so hoch sind wie die Interventionspreise in der Gemeinschaft, oder führen solche ein, und Verurteilung des Rates zur Tragung der Kosten oder, hilfsweise, - Aufhebung dieses Beschlusses, Zurückverweisung der Sache an das Gericht zu erneuter Entscheidung und Verurteilung des Rates zur Tragung der Kosten, anderer Verfahrensbeteiligter: Rat der Europäischen Union, vertreten durch J. Huber und G. Houttuin, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: A. Morbilli, Generaldirektor der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg,.

    Mit am 24. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingereichtem Schriftsatz hat die Regierung der Niederländischen Antillen gemäß Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel eingelegt gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R (Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1998, II-0000; im folgenden: angefochtener Beschluß), durch den dieser ihren Antrag auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen hat.

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    Die Rechtsmittelführerin beruft sich hierbei auf die Urteile vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305) und vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95 (Road Air, Slg. 1997, I-2229), die grundsätzlich einen irreversiblen "ÜLG-Besitzstand" geschaffen hätten.
  • EuGH, 15.04.1998 - C-43/98

    Camar / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    Da der Rechtsmittelgrund in bezug auf den Fumus boni iuris das Fehlen der Dringlichkeit der beantragten Anordnung nicht in Frage stellt, kann er daher nicht zu einer auch nur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führen (vgl. Beschlüsse SCK und FNK/Kommission, a. a. O., Randnr. 31, und Chaves Fonseca Ferrão/HABM, a. a. O., Randnr. 18, sowie vom 15. April 1998 in der Rechtssache C-43/98 P[R], Caman/Kommission und Rat, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 40).
  • EuGH, 22.04.1997 - C-310/95

    Road Air / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    Die Rechtsmittelführerin beruft sich hierbei auf die Urteile vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305) und vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95 (Road Air, Slg. 1997, I-2229), die grundsätzlich einen irreversiblen "ÜLG-Besitzstand" geschaffen hätten.
  • EuG, 15.07.1997 - T-179/97

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    3 Aus dem Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1997 in der Rechtssache T-179/97 R (Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1997, II-1297, Randnr. 3) ergibt sich, daß die Gemeinschaft im Überschuß mittelkörnigen Reis, der auch als Japonica bezeichnet wird, erzeugt.
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    Nach Artikel 51 der EG-Satzung des Gerichtshofes, der auch für Rechtsmittel gilt, die gemäß Artikel 50 Absatz 2 dieser Satzung eingelegt werden, ist das Rechtsmittel jedoch auf Rechtsfragen beschränkt und muß auf die Unzuständigkeit des Gerichts, Fehler des Verfahrens vor dem Gericht oder eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch das Gericht gestützt werden (Beschlüsse vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-148/96 P[R], Goldstein/Kommission, Slg. 1996, I-3883, Randnr. 22, und vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnrn.
  • EuGH, 29.01.1997 - C-393/96

    Antonissen / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    Es zeigt sich jedenfalls, daß bei den meisten Verfahren der einstweiligen Anordnung sowohl die Gewährung als auch die Verweigerung der beantragten Aussetzung des Vollzugs eines Rechtsakts in gewissem Maße bestimmte endgültige Wirkungen zeitigen kann, wobei es Sache des mit einem Aussetzungsantrag befaßten Richters der einstweiligen Anordnung ist, die mit beiden Entscheidungsmöglichkeiten verbundenen Risiken gegeneinander abzuwägen (in diesem Sinne Beschluß vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 40).
  • EuGH, 10.09.1997 - C-248/97

    Chaves Fonseca Ferrão / HABM

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    Es genügt, daß die von ihm berücksichtigten Gründe angesichts der Umstände des Einzelfalls seinen Beschluß schlüssig rechtfertigen und dem Gerichtshof die Wahrnehmung seiner richterlichen Kontrolle ermöglichen (Beschlüsse SCK und FNK/Kommission, a. a. O., Randnr. 52, und vom 10. September 1997 in der Rechtssache C-248/97 P[R], Chaves Fonseca Ferrão/HABM, Slg. 1997, I-4729, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-148/96

    Goldstein / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    Nach Artikel 51 der EG-Satzung des Gerichtshofes, der auch für Rechtsmittel gilt, die gemäß Artikel 50 Absatz 2 dieser Satzung eingelegt werden, ist das Rechtsmittel jedoch auf Rechtsfragen beschränkt und muß auf die Unzuständigkeit des Gerichts, Fehler des Verfahrens vor dem Gericht oder eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch das Gericht gestützt werden (Beschlüsse vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-148/96 P[R], Goldstein/Kommission, Slg. 1996, I-3883, Randnr. 22, und vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnrn.
  • EuGH, 05.02.1998 - C-30/96

    Abello u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
    Sofern nämlich die allgemeinen Rechtsgrundsätze und die Verfahrensvorschriften über die Beweislast und Beweisführung eingehalten worden sind, ist es allein Sache des Gerichts, den Beweiswert der ihm vorgelegten Beweismittel zu beurteilen (in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 66, und Beschluß vom 5. Februar 1998 in der Rechtssache C-30/96 P, Abello u. a./Kommission, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 53).
  • EuGH, 26.10.1994 - C-430/92

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Daher kann der erste Klagegrund betreffend die regionale Selektivität, da er das Vorliegen materiell selektiver Vorteile nicht in Frage stellt, nicht zur Nichtigerklärung oder teilweisen Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung führen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Juni 1998, Niederländische Antillen/Rat, C-159/98 P[R], Slg. 1998, I-4147, Randnr. 111).
  • EuGH, 17.12.2018 - C-619/18

    Polen hat die Anwendung der nationalen Bestimmungen zur Senkung des

    Bei den meisten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes können sowohl der Erlass als auch die Ablehnung der beantragten Aussetzung des Vollzugs in gewissem Maße bestimmte endgültige Wirkungen zeitigen, und es ist Sache des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters, der mit einem Aussetzungsantrag befasst ist, die mit beiden Entscheidungsmöglichkeiten verbundenen Risiken gegeneinander abzuwägen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Juni 1998, Niederländische Antillen/Rat, C-159/98 P[R], EU:C:1998:329, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    Insbesondere genügt es, dass die von ihm als erster Instanz angeführten Gründe angesichts der Umstände des Einzelfalls seinen Beschluss tragen und dem Gerichtshof die Wahrnehmung seiner Kontrollaufgabe ermöglichen (Beschluss SCK und FNK/Kommission, zitiert oben in Randnr. 71, Randnr. 52, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-159/98 P[R], Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, I-4147, Randnr. 70).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht