Rechtsprechung
EuGH, 25.06.2008 - C-215/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Verlag Schawe
Streichung
Kurzfassungen/Presse
- herrschendemeinung.de (Kurzinformation)
Datenbankschutz ./. amtliche Werke - Klage zurückgenommen
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 24. April 2007 - Verlag Schawe GmbH gegen Sächsisches Druck- und Verlagshaus AG
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Streichung
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verlag Schawe
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichthofs (Deutschland) - Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und 5 und Art. 9 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77, S. 20) - Auslegung des ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 09.12.1999 - 2 HKO 9848/99
- LG Leipzig, 27.03.2000 - 2 HKO 9848/99
- OLG Dresden, 18.07.2000 - 14 U 1153/00
- LG Leipzig, 28.03.2003 - 1 HKO 2075/02
- OLG Dresden, 26.08.2003 - 14 U 742/03
- BGH, 28.09.2006 - I ZR 261/03
- EuGH, 25.06.2008 - C-215/07
- Generalanwalt beim EuGH - C-215/07 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-304/07
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In der Rechtssache C-215/07, Verlag Schawe, wurde dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und 5 und Art. 9 der Richtlinie vorgelegt, das jedoch anschließend zurückgezogen wurde. - AG Homburg, 02.05.2011 - 23 C 317/10 Soweit vom erkennenden Gericht (C 215/07) als auch von anderen Amtsgerichten die Nebenkosten mit dem Hinweis, dass diese Kosten anders als das Grundhonorar vom Geschädigten einschätzbar sind, zum Teil als überhöht reduziert wurden, wurden diese Entscheidungen von der Berufungskammer des Landgerichtes unter Hinweis, dass eine Preiskontrolle nicht zulässig ist, als rechtsfehlerhaft aufgehoben (vgl. 13 S 112/08).
- AG Merzig, 20.08.2010 - 24 C 438/10 Abgesehen davon bedarf es nach der Entscheidung der Berufungskammer des LG Saarbrücken vom 29.8.2008 - 13 S 112/08 - zu dem Urteil des AG Homburg - Zweigstelle Blieskastel - C 215/07 - keiner detaillierten Überprüfung der Nebenkosten, weil die geltend gemachten Nebenkosten weder der Art noch der Höhe nach so ungewöhnlich sind, dass Hinweise auf eine fehlende Erforderlichkeit gegeben sind.