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   EuGH, 25.06.2020 - C-116/19 P   

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EuGH, 25.06.2020 - C-116/19 P (https://dejure.org/2020,16036)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.2020 - C-116/19 P (https://dejure.org/2020,16036)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - C-116/19 P (https://dejure.org/2020,16036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schneider / EUIPO

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne Reorganisation der Dienststellen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) - Neuzuweisung - Rechtsgrundlage - Art. 7 des Statuts der Beamten der Europäischen Union - Dienstliches ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schneider / EUIPO

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne Reorganisation der Dienststellen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) - Neuzuweisung - Rechtsgrundlage - Art. 7 des Statuts der Beamten der Europäischen Union - Dienstliches ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 05.02.2015 - C-296/14

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Zum Vorbringen, das Gericht habe den Anspruch des Rechtsmittelführers auf rechtliches Gehör verstoßen, indem es seinen Klagegrund, der darauf gestützt gewesen sei, dass die streitige Entscheidung auf einer fehlerhaften Rechtsgrundlage beruhe, zurückgewiesen habe, genügt der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs hervorgeht, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Beschluss vom 5. Februar 2015, Griechenland/Kommission, C-296/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:72, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedenfalls versucht der Rechtsmittelführer unter dem Vorwand einer behaupteten Verfälschung der Tatsachen in Wirklichkeit, die vom Gericht im angefochtenen Urteil vorgenommene Tatsachenwürdigung in Frage zu stellen, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels fällt (Beschluss vom 5. Februar 2015, Griechenland/Kommission, C-296/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:72, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGöD - F-116/15 (anhängig)

    Schneider / EUIPO

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Die Klage wurde unter dem Aktenzeichen F-116/15 in das Register eingetragen.

    Nach Art. 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2016/1192 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten auf das Gericht (ABl. 2016, L 200, S. 137) wurde die Rechtssache F-116/15 in dem Stadium, in dem sie sich am 31. August 2016 befand, auf das Gericht übertragen und unter dem Aktenzeichen T-560/16 in das Register eingetragen.

  • EuGH, 11.12.2019 - C-332/18

    Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Überdies können Rügen, die gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (vgl. u. a. Urteil vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon, C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.03.1990 - 149/88

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung einer anderen als der bisherigen Tätigkeit an einen

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Zum Vorbringen, das Gericht habe in den Rn. 115 bis 120 des angefochtenen Urteils den Anspruch auf rechtliches Gehör falsch ausgelegt, als es entschieden habe, dass das EUIPO dieses Recht nicht verletzt habe, genügt es, auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Verwaltung nicht zu einer vorherigen Anhörung eines Beamten, der von einer Umsetzungsentscheidung betroffen ist, verpflichtet ist, soweit diese eine bloße Maßnahme der internen Organisation darstellt, die die statutarische Stellung des Beamten oder den Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten unberührt lässt (Urteil vom 7. März 1990, Hecq/Kommission, C-116/88 und C-149/88, EU:C:1990:98, Rn. 14, und Beschluss vom 14. Dezember 2006, Meister/HABM, C-12/05 P, EU:C:2006:779, Rn. 104).
  • EuG, 04.12.2018 - T-560/16

    Schneider / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Gregor Schneider die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Dezember 2018, Schneider/EUIPO (T-560/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:872, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Exekutivdirektors des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 2. Oktober 2014, ihn von der Hauptabteilung "Internationale Zusammenarbeit und Rechtsangelegenheiten" des EUIPO in dessen Hauptabteilung "Kerngeschäft" umzusetzen (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen wurde.
  • EuG, 19.12.2013 - T-32/13

    da Silva Tenreiro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Eine Entscheidung sei somit ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen sei, dass sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen worden sei (Beschluss vom 19. Dezember 2013, da Silva Tenreiro/Kommission, T-32/13 P, EU:T:2013:721, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.1983 - 176/82

    Nebe / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Der Gerichtshof hat insoweit klargestellt, dass in einem Fall, in dem eine Umsetzungsmaßnahme für mit dem dienstlichen Interesse vereinbar befunden worden ist, nicht geltend gemacht werden kann, dass sie ermessensmissbräuchlich ist (Urteil vom 14. Juli 1983, Nebe/Kommission, 176/82, EU:C:1983:214, Rn. 25).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-342/03

    Spanien / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Thunfisch in Dosen mit Ursprung in

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Maßnahme nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest hauptsächlich zu anderen als den angegebenen Zwecken erlassen worden ist (vgl. u. a. Urteil vom 10. März 2005, Spanien/Rat, C-342/03, EU:C:2005:151" Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-12/05

    Meister / HABM

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Zum Vorbringen, das Gericht habe in den Rn. 115 bis 120 des angefochtenen Urteils den Anspruch auf rechtliches Gehör falsch ausgelegt, als es entschieden habe, dass das EUIPO dieses Recht nicht verletzt habe, genügt es, auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Verwaltung nicht zu einer vorherigen Anhörung eines Beamten, der von einer Umsetzungsentscheidung betroffen ist, verpflichtet ist, soweit diese eine bloße Maßnahme der internen Organisation darstellt, die die statutarische Stellung des Beamten oder den Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten unberührt lässt (Urteil vom 7. März 1990, Hecq/Kommission, C-116/88 und C-149/88, EU:C:1990:98, Rn. 14, und Beschluss vom 14. Dezember 2006, Meister/HABM, C-12/05 P, EU:C:2006:779, Rn. 104).
  • EuGH, 07.03.1990 - 116/88

    Hecq / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-116/19
    Zum Vorbringen, das Gericht habe in den Rn. 115 bis 120 des angefochtenen Urteils den Anspruch auf rechtliches Gehör falsch ausgelegt, als es entschieden habe, dass das EUIPO dieses Recht nicht verletzt habe, genügt es, auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Verwaltung nicht zu einer vorherigen Anhörung eines Beamten, der von einer Umsetzungsentscheidung betroffen ist, verpflichtet ist, soweit diese eine bloße Maßnahme der internen Organisation darstellt, die die statutarische Stellung des Beamten oder den Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten unberührt lässt (Urteil vom 7. März 1990, Hecq/Kommission, C-116/88 und C-149/88, EU:C:1990:98, Rn. 14, und Beschluss vom 14. Dezember 2006, Meister/HABM, C-12/05 P, EU:C:2006:779, Rn. 104).
  • EuGH, 08.02.2024 - C-171/20

    EAD/ WV

    Il y a lieu, aux fins de l'application de ladite disposition du statut de la Cour de justice de l'Union européenne, d'assimiler les organismes de l'Union, tels que le SEAE, auxdites institutions (voir, en ce sens, ordonnances du 10 octobre 2013, 0CVV/Schräder, C-38/09 P-DEP, EU:C:2013:679, point 22, et du 3 octobre 2022, EUIPO/Schneider, C-116/19 P-DEP, EU:C:2022:751, points 17 à 19).
  • EuGH, 08.02.2024 - C-172/20

    EAD/ WV

    Il y a lieu, aux fins de l'application de ladite disposition du statut de la Cour de justice de l'Union européenne, d'assimiler les organismes de l'Union, tels que le SEAE, auxdites institutions (voir, en ce sens, ordonnances du 10 octobre 2013, 0CVV/Schräder, C-38/09 P-DEP, EU:C:2013:679, point 22, et du 3 octobre 2022, EUIPO/Schneider, C-116/19 P-DEP, EU:C:2022:751, points 17 à 19).
  • EuGH, 21.10.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Nach ständiger Rechtsprechung geht aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 178 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs hervor, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Juni 2020, Schneider/EUIPO, C-116/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:501, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-54/20

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission

    En effet, il a déjà été jugé qu'un taux horaire de 270 euros n'apparaissait pas disproportionné au regard des tarifs pratiqués dans les affaires relevant du domaine de la fonction publique au stade du pourvoi (voir, en ce sens, ordonnances du 3 octobre 2022, EUIPO/Schneider, C-116/19 P-DEP, EU:C:2022:751, point 30, et du 3 octobre 2022, EUIPO/Pethke, C-382/19 P-DEP EU:C:2022:752, point 29).
  • EuG, 16.03.2022 - T-468/20

    Kühne/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Politik der Mobilität des

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass, in einem Fall, in dem eine Umsetzungsmaßnahme für mit dem dienstlichen Interesse vereinbar befunden worden ist, nicht geltend gemacht werden kann, dass sie ermessensmissbräuchlich ist (vgl. Urteil vom 25. Juni 2020, Schneider/EUIPO, C-116/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:501, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.10.2021 - C-583/19

    Bernaldo de Quirós/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst -

    Zum zweiten Teil des einzigen Rechtsmittelgrundes, mit dem gerügt wird, das Gericht habe in Rn. 91 des angefochtenen Urteils den Sachverhalt verfälscht, ist darauf hinzuweisen, dass Rügen, die gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen können und daher ins Leere gehen (Urteil vom 25. Juni 2020, Schneider/EUIPO, C-116/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:501, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.09.2022 - T-560/16

    Schneider / EUIPO - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Gegen dieses Urteil des Gerichts wurde vor dem Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt, das mit Urteil vom 25. Juni 2020, Schneider/EUIPO (C-116/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:501), zurückgewiesen worden ist.
  • EuGH, 03.10.2022 - C-116/19

    EUIPO/ Schneider - Kostenfestsetzung

    Der Gesamtbetrag der Kosten, die Herr Gregor Schneider dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in der Rechtssache C-116/19 P zu erstatten hat, wird auf 6 500 Euro festgesetzt.
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