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   EuGH, 25.06.2020 - C-730/18 P   

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EuGH, 25.06.2020 - C-730/18 P (https://dejure.org/2020,16017)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.2020 - C-730/18 P (https://dejure.org/2020,16017)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - C-730/18 P (https://dejure.org/2020,16017)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    SC/ Eulex Kosovo

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Personal internationaler Missionen der Europäischen Union - Internes Auswahlverfahren - Nichtverlängerung eines Arbeitsvertrags - Handlung, die vom Vertrag getrennt werden kann

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 09.09.2015 - C-506/13

    Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission - Rechtsmittel

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist außerdem die Nichtigkeitsklage im Sinne von Art. 263 AEUV gegen alle Handlungen der Organe gegeben, die - unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form - dazu bestimmt sind, verbindliche Rechtswirkungen zu erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung berühren können (Urteil vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562, Rn. 16, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, EU:C:1981:264, Rn. 8).

    Bei Vorliegen eines Vertrags, der den Kläger an ein Organ bindet, kann, wie das Gericht in Rn. 36 des angefochtenen Beschlusses ausgeführt hat, eine Klage nach Art. 263 AEUV nur dann beim Unionsrichter anhängig gemacht werden, wenn die angefochtene Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll, die außerhalb der die Parteien bindenden vertraglichen Beziehung angesiedelt sind und die Ausübung hoheitlicher Befugnisse voraussetzen, die dem vertragschließenden Organ als Verwaltungsbehörde übertragen worden sind (Urteile vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562, Rn. 20, und vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159, Rn. 50).

  • EuG, 19.09.2018 - T-242/17

    SC/ Eulex Kosovo

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt SC die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 19. September 2018, SC/Eulex Kosovo (T-242/17, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2018:586), mit dem das Gericht ihre Klage nach den Art. 272 und 340 AEUV erstens auf Feststellung, dass Eulex Kosovo ihre vertraglichen und außervertraglichen Pflichten ihr gegenüber verletzt hat, zweitens auf Feststellung, dass das von Eulex Kosovo 2016 durchgeführte interne Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle eines Staatsanwalts (Auswahlverfahren EK30077) (im Folgenden: internes Auswahlverfahren von 2016) sowie die Nichtverlängerung ihres Arbeitsvertrags rechtswidrig gewesen sind, und drittens auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der durch die Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten von Eulex Kosovo entstanden ist, abgewiesen hat.

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 19. September 2018, SC/Eulex Kosovo (T - 242/17, EU:T:2018:586), wird aufgehoben.

  • EuGH, 21.04.2016 - C-279/15

    Borde und Carbonium / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
    Zunächst hat das Gericht nämlich noch Art. 1.2 des Arbeitsvertrags im Hinblick auf den Nichtigkeitsgrund auszulegen, was eine Tatsachenwürdigung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 23, und Beschluss vom 21. April 2016, Borde und Carbonium/Kommission, C-279/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:297, Rn. 30 bis 32), um über die Trennbarkeit dieses Vertrags von der Entscheidung über das interne Auswahlverfahren von 2016 und der Entscheidung über die Nichtverlängerung dieses Vertrags zu entscheiden.
  • EuGH, 07.11.2019 - C-346/18

    Rose Vision / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 272 AEUV eine spezielle Bestimmung ist, die die Anrufung der Unionsgerichte aufgrund einer von den Parteien für öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verträge vereinbarten Schiedsklausel ermöglicht, und zwar ohne Beschränkung in Bezug auf die Art der beim Unionsgericht erhobenen Klage (Urteile vom 26. Februar 2015, Planet/Kommission, C-564/13 P, EU:C:2015:124, Rn. 23, und vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission, C-346/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:939, Rn. 99).
  • EuGH, 28.02.2019 - C-14/18

    Alfamicro/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Art. 272 AEUV - Begriff

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
    Bei Vorliegen eines Vertrags, der den Kläger an ein Organ bindet, kann, wie das Gericht in Rn. 36 des angefochtenen Beschlusses ausgeführt hat, eine Klage nach Art. 263 AEUV nur dann beim Unionsrichter anhängig gemacht werden, wenn die angefochtene Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll, die außerhalb der die Parteien bindenden vertraglichen Beziehung angesiedelt sind und die Ausübung hoheitlicher Befugnisse voraussetzen, die dem vertragschließenden Organ als Verwaltungsbehörde übertragen worden sind (Urteile vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562, Rn. 20, und vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159, Rn. 50).
  • EuGH, 29.10.2015 - C-78/14

    Kommission / ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
    Zunächst hat das Gericht nämlich noch Art. 1.2 des Arbeitsvertrags im Hinblick auf den Nichtigkeitsgrund auszulegen, was eine Tatsachenwürdigung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 23, und Beschluss vom 21. April 2016, Borde und Carbonium/Kommission, C-279/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:297, Rn. 30 bis 32), um über die Trennbarkeit dieses Vertrags von der Entscheidung über das interne Auswahlverfahren von 2016 und der Entscheidung über die Nichtverlängerung dieses Vertrags zu entscheiden.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist außerdem die Nichtigkeitsklage im Sinne von Art. 263 AEUV gegen alle Handlungen der Organe gegeben, die - unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form - dazu bestimmt sind, verbindliche Rechtswirkungen zu erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung berühren können (Urteil vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562, Rn. 16, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, EU:C:1981:264, Rn. 8).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-564/13

    Planet / Kommission - Rechtsmittel - Art. 340 Abs. 1 AEUV - Vertragliche Haftung

    Auszug aus EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 272 AEUV eine spezielle Bestimmung ist, die die Anrufung der Unionsgerichte aufgrund einer von den Parteien für öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verträge vereinbarten Schiedsklausel ermöglicht, und zwar ohne Beschränkung in Bezug auf die Art der beim Unionsgericht erhobenen Klage (Urteile vom 26. Februar 2015, Planet/Kommission, C-564/13 P, EU:C:2015:124, Rn. 23, und vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission, C-346/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:939, Rn. 99).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    18 Der Gerichtshof hat in Rn. 42 des Urteils Jenkinson I, das sich auf das vorherige Rechtsmittel bezieht, klargestellt: "[W]ie das Gericht in den Rn. 21 und 22 des angefochtenen Beschlusses festgestellt hat, [enthalten] sämtliche früheren zwischen den Missionen und dem Rechtsmittelführer geschlossenen Arbeitsverträge eine Klausel, nach der für Rechtsstreitigkeiten aus diesen Verträgen oder in Bezug auf diese Verträge ausdrücklich die Gerichte in Brüssel [Belgien] zuständig sind, und sieht nur der letzte befristete Vertrag in seinem Art. 21 ausdrücklich vor, dass der Gerichtshof nach Art. 272 AEUV für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Bezug auf diesen Vertrag zuständig ist." Vgl. Urteil vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo (C-730/18 P, EU:C:2020:505, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), in dem klargestellt wird, dass "Art. 272 AEUV eine spezielle Bestimmung ist, die die Anrufung der Unionsgerichte aufgrund einer von den Parteien für öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verträge vereinbarten Schiedsklausel ermöglicht, und zwar ohne Beschränkung in Bezug auf die Art der beim Unionsgericht erhobenen Klage".

    59 Vgl. zu dieser Grundlage - im Unterschied zu Art. 272 AEUV - Urteile vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo (C-730/18 P, EU:C:2020:505, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 25. Juni 2020, CSUE/KF (C-14/19 P, EU:C:2020:492, Rn. 68, 78, 80 und 81).

    92 Vgl. insoweit Beschluss vom 30. September 2014, Bitiqi u. a./Kommission u. a. (T-410/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:871, Rn. 27), sowie Urteil vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo (C-730/18 P, EU:C:2020:505, Rn. 37).

    Vgl. darüber hinaus Urteil vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo (C-730/18 P, EU:C:2020:505, Rn. 37).

    104 Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 30. September 2014, Bitiqi u. a./Kommission u. a. (T-410/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:871, Rn. 27), sowie Urteil vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo (C-730/18 P, EU:C:2020:505, Rn. 5, 37, 38 und 39).

  • EuGH, 18.01.2024 - C-785/22

    Eulex Kosovo/ SC - Rechtsmittel - Urteil, gegen das beim Gericht Einspruch

    Mit seinem Urteil vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo (C-730/18 P, EU:C:2020:505), hob der Gerichtshof den in der vorstehenden Randnummer genannten Beschluss vom 19. September 2018 mit der Begründung auf, dass das Gericht den den Erlass der Entscheidung über das interne Auswahlverfahren von 2016 regelnden rechtlichen Rahmen unvollständig dargestellt und deshalb für die Durchführung des Auswahlverfahrens geltende Regeln nicht berücksichtigt habe, und verwies die Sache an das Gericht zurück.

    - Eulex Kosovo die Kosten des Rechtsmittelverfahrens (Rechtssache C-785/22 P) und der anderen Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof (Rechtssachen C-785/22 P-R, T-242/17, C-730/18 P, T-242/17 RENV und T-242/17 RENV-OP) aufzuerlegen.

  • EuG, 13.07.2022 - T-194/20

    JF/ EUCAP Somalia

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV gegen alle Handlungen der Organe gegeben ist, die - unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form - dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung berühren (vgl. Urteil vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo, C-730/18 P, EU:C:2020:505, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist Art. 272 AEUV eine spezielle Bestimmung, die die Anrufung der Unionsgerichte aufgrund einer von den Parteien für öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verträge vereinbarten Schiedsklausel ermöglicht, und zwar ohne Beschränkung in Bezug auf die Art der beim Unionsgericht erhobenen Klage (vgl. Urteil vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo, C-730/18 P, EU:C:2020:505, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei Vorliegen eines Vertrags, der den Kläger an ein Organ bindet, kann daher eine Klage nach Art. 263 AEUV nur dann beim Unionsrichter anhängig gemacht werden, wenn die angefochtene Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll, die außerhalb der die Parteien bindenden vertraglichen Beziehung angesiedelt sind und die Ausübung hoheitlicher Befugnisse voraussetzen, die dem vertragschließenden Organ als Verwaltungsbehörde übertragen worden sind (vgl. Urteil vom 25. Juni 2020, SC/Eulex Kosovo, C-730/18 P, EU:C:2020:505, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 27.11.2023 - T-250/22

    Indetec/ CINEA

    À cet égard, il convient de rappeler que, selon une jurisprudence constante, le recours en annulation fondé sur l'article 263 TFUE est ouvert à l'encontre de tous les actes pris par les institutions, quelle qu'en soit la nature ou la forme, qui visent à produire des effets juridiques obligatoires de nature à affecter les intérêts de la partie requérante, en modifiant de façon caractérisée sa situation juridique (voir arrêt du 25 juin 2020, SC/Eulex Kosovo, C-730/18 P, EU:C:2020:505, point 31 et jurisprudence citée).

    Par ailleurs, l'article 272 TFUE constitue une disposition spécifique permettant de saisir le juge de l'Union, en vertu d'une clause compromissoire stipulée par les parties pour des contrats de droit public ou de droit privé, et ce sans limitation tenant à la nature de l'action introduite devant le juge de l'Union (voir arrêt du 25 juin 2020, SC/Eulex Kosovo, C-730/18 P, EU:C:2020:505, point 30 et jurisprudence citée).

  • EuG, 19.10.2022 - T-242/17

    SC/ Eulex Kosovo - Schiedsklausel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Eulex Kosovo trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren sowie mit dem Verfahren in der Rechtssache C-730/18 P und in der Rechtssache T-242/17.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-283/20

    EULEX-KOSOVO

    Vgl. ebenfalls in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Elitaliana/Eulex Kosovo (C-439/13 P, EU:C:2015:341, Nrn. 63 bis 65) und meine Schlussanträge in der Rechtssache SC/Eulex Kosovo (C-730/18 P, EU:C:2020:176, Nr. 59).
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