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   EuGH, 25.06.2020 - C-731/18 P   

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https://dejure.org/2020,16034
EuGH, 25.06.2020 - C-731/18 P (https://dejure.org/2020,16034)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.2020 - C-731/18 P (https://dejure.org/2020,16034)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - C-731/18 P (https://dejure.org/2020,16034)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Vnesheconombank/ Rat

    Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Aufnahme des Namens der Klägerin in die Liste der Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, und sodann Beibehaltung ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 27.07.2022 - T-125/22

    Auswärtige Beziehungen

    Eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, führt jedenfalls nach ständiger Rechtsprechung nur dann zur Nichtigerklärung des fraglichen Rechtsakts, wenn das dem Erlass dieses Rechtsakts vorausgegangene Verwaltungsverfahren ohne diese Regelwidrigkeit - ihr Vorliegen unterstellt - zu einem anderen Ergebnis hätte führen können; die Beweislast dafür trägt die Person, die sich auf die Regelwidrigkeit beruft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 38, vom 25. Juni 2020, Vnesheconombank/Rat, C-731/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:500, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. September 2018, Sberbank of Russia/Rat, T-732/14, EU:T:2018:541, Rn. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.11.2023 - T-193/22

    OT/ Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Befugnismissbrauch nur dann vor, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass ein Rechtsakt ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen wurde, ein Verfahren zu umgehen, das die Verträge speziell vorsehen, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 135, und vom 25. Juni 2020, Vnesheconombank/Rat, C-731/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:500, Rn. 63).
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