Rechtsprechung
EuGH, 25.07.2018 - C-528/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Confédération paysanne u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Mutagenese - Richtlinie 2001/18/EG - Art. 2 und 3 - Anhänge I A und I B - Begriff "genetisch veränderter Organismus" - Herkömmlich angewandte und als sicher geltende ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen und unterfallen der GVO-Richtlinie
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Confédération paysanne u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Mutagenese - Richtlinie 2001/18/EG - Art. 2 und 3 - Anhänge I A und I B - Begriff "genetisch veränderter Organismus" - Herkömmlich angewandte und als sicher geltende ...
- heise.de (Pressebericht, 25.07.2018)
EU-Regeln zur Gentechnik sind auf neue Verfahren anwendbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Genschere - und die GVO-Richtlinie
- lto.de (Pressebericht, 25.07.2018)
Streit um "DNA-Schere" Crispr: Gentechnik unter Kontrolle
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Mithilfe moderner Mutagenese-Technik modifizierte Pflanzen gelten rechtlich als gentechnisch verändert
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Neue Gentechnik nur unter strengen Auflagen
- taz.de (Pressebericht, 25.07.2018)
Crispr-Cas unterliegt Auflagen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.07.2018)
EU-Regeln zur Gentechnik erfordern Kennzeichnung von Lebensmitteln
- tagesschau.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.07.2018)
Neue Zuchtmethode: Ist die Genschere auch Gentechnik?
- Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.03.2018)
Genschere
Besprechungen u.ä. (3)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Genscheren in der Pflanzenzüchtung: Wenn Gerichte über Gentechnik entscheiden
- spiegel.de (Pressekommentar, 29.07.2018)
"Einklang mit der Natur" ist eine Illusion
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Lebensmittelrecht: Gleichstellung von im Wege der Mutagenese gezüchteten Pflanzen mit gentechnisch veränderten Organismen
Sonstiges (4)
- zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 29.07.2018)
Crispr: Wem gehört das mächtigste Werkzeug der Gentechnik?
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Confédération paysanne u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Mutagenese - Richtlinie 2001/18/EG - Art. 2 und 3 - Anhänge I A und I B - Begriff "genetisch veränderter Organismus" - Herkömmlich angewandte und als sicher geltende ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-528/16
- EuGH, 25.07.2018 - C-528/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2943
- GRUR Int. 2019, 42
- EuZW 2018, 778
Wird zitiert von ... (24)
- EuGH, 07.02.2023 - C-688/21
Verfahren zur genetischen Veränderung: Der Gerichtshof konkretisiert den Status …
Mit Entscheidung vom 3. Oktober 2016 richtete der Conseil d'État (Staatsrat) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof, das zu dem Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583), führte.In der Entscheidung vom 7. Februar 2020 vertrat das vorlegende Gericht die Auffassung, aus dem Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583), ergebe sich, dass mit Verfahren/Methoden der Mutagenese, die nach dem Erlass der Richtlinie entstanden sind oder sich hauptsächlich entwickelt haben, gewonnene Organismen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18 einzubeziehen seien.
Ist Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I B Nr. 1 der Richtlinie 2001/18 im Licht ihres 17. Erwägungsgrundes dahin auszulegen, dass zur Bestimmung derjenigen Verfahren/Methoden der Mutagenese, die im Sinne des Urteils vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583), herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt wurden und seit Langem als sicher gelten, nur die Art und Weise zu berücksichtigen ist, in der das Mutagen das genetische Material des Organismus verändert, oder sind alle durch das angewandte Verfahren hervorgerufenen Änderungen des Organismus zu berücksichtigen, einschließlich somaklonaler Variationen, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinträchtigen könnten?.
Ist Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I B Nr. 1 der Richtlinie 2001/18 im Licht ihres 17. Erwägungsgrundes dahin auszulegen, dass bei der Feststellung, ob ein Verfahren oder eine Methode der Mutagenese im Sinne des Urteils vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583), herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt wurde und seit Langem als sicher gilt, nur der Freilandanbau der mit diesem Verfahren oder dieser Methode gewonnenen Organismen zu berücksichtigen ist, oder können auch Forschungsarbeiten und Publikationen berücksichtigt werden, die sich nicht auf diesen Anbau beziehen, und sind bei diesen Arbeiten und Publikationen nur diejenigen zu berücksichtigen, die sich auf die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt beziehen?.
Zum einen verfüge das vorlegende Gericht bereits auf der Grundlage des Urteils vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583), und der nationalen Akte über ausreichende Anhaltspunkte für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits, da es entschieden habe, dass die In-vitro-Zufallsmutagenese, weil dieses Verfahren/diese Methode herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt werde und seit Langem als sicher gelte, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18 falle.
Selbst wenn man im Übrigen annähme, dass, wie die Fédération française des producteurs d'oléagineux et de protéagineux (Vereinigung französischer Öl- und Eiweißpflanzenproduzenten) vorträgt, die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits aus dem Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583), abgeleitet werden kann und vernünftigen Zweifeln keinen Raum lässt, wären diese Umstände nicht geeignet, die Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens darzutun.
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/18 nicht nur sein Wortlaut, sondern auch sein Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der er gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 42).
Während aus Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2001/18 hervorgeht, dass mit Verfahren/Methoden der Mutagenese gewonnene Organismen GVO im Sinne dieser Richtlinie darstellen und den in ihr vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 38), ergibt sich aus Art. 3 ("Ausnahmeregelung") Abs. 1 der Richtlinie, dass diese Richtlinie nicht für Organismen gilt, bei denen eine genetische Veränderung mit den in ihrem Anhang I B aufgeführten Verfahren herbeigeführt wurde.
Allerdings werden im 17. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/18 die maßgeblichen Kriterien dafür, dass ein Organismus nicht den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegt, klargestellt, indem es dort heißt, dass die Richtlinie nicht für Organismen gelten sollte, die mit Techniken zur genetischen Veränderung gewonnen werden, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt wurden und seit Langem als sicher gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 44 bis 46).
Des Weiteren ist bei der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I B Nr. 1 der Richtlinie 2001/18 auch das Ziel der Richtlinie zu berücksichtigen, wie es sich aus ihrem Art. 1 ergibt, nämlich entsprechend dem Vorsorgeprinzip bei der absichtlichen Freisetzung von GVO in die Umwelt zu anderen Zwecken als dem Inverkehrbringen in der Union sowie bei ihrem Inverkehrbringen als Produkt oder in Produkten in der Union die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 52).
Jedoch würde eine Auslegung von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I B Nr. 1 der Richtlinie 2001/18, wonach die mit Verfahren/Methoden der Mutagenese gewonnenen Organismen unterschiedslos vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wären, den mit ihr verfolgten Zweck des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beeinträchtigen und dem Vorsorgeprinzip, zu dessen Umsetzung die Richtlinie dient, zuwiderlaufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 53).
In Anbetracht u. a. der vorstehenden Gesichtspunkte hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I B Nr. 1 der Richtlinie 2001/18 im Licht ihres 17. Erwägungsgrundes dahin auszulegen ist, dass nur die mit Verfahren/Methoden der Mutagenese, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt wurden und seit Langem als sicher gelten, gewonnenen Organismen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 54).
Diese Anwendung entspricht auch dem Erfordernis einer engen Auslegung von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I B Nr. 1 der Richtlinie 2001/18, das sich daraus ergibt, dass es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahme von dem Erfordernis handelt, GVO den in der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 41).
- EuGH, 25.10.2018 - C-413/17
Roche Lietuva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge über die …
Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine von einem nationalen Gericht gemäß diesem Artikel zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage nur dann ablehnen, wenn etwa die in Art. 94 seiner Verfahrensordnung aufgeführten Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens nicht erfüllt sind oder wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Unionsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 72 und 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die …
6 Vgl. z. B. Urteile vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 72 und 73 und die dort angeführte Rechtsprechung), oder vom 1. Oktober 2019, Blaise u. a. (…C-616/17, EU:C:2019:800, Rn. 35).
- EuGH, 19.01.2023 - C-162/21
Landwirtschaft
Im Übrigen sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20
Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
83 Dies hat der Gerichtshof wiederholt als Grundsatz angesehen - vgl. z. B. Urteil[e] vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a. (…C-154/04 und C-155/04, EU:C:2005:449, Rn. 91 und 92), vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (…C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 42 und 43) oder vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 44 bis 46 und 51). - Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des …
66 Zur weiteren Veranschaulichung vgl. Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583), wobei mehrere in diesem Urteil formulierte technische Grundannahmen später in der internationalen Fachwelt in Frage gestellt wurden. - Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18
Otis Gesellschaft u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht - …
27 Urteile vom 7. September 1999, Beck und Bergdorf (…C-355/97, EU:C:1999:391, Rn. 22), vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (…C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 45), vom 29. Mai 2018, Liga van Moskeeën en Islamitische Organisaties Provincie Antwerpen u. a. (…C-426/16, EU:C:2018:335, Rn. 31), und vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 73). - Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-175/20
Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …
40 Vgl. beispielsweise Urteile vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a. (…C-154/04 und C-155/04, EU:C:2005:449, Rn. 91 und 92), vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (…C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 42 und 43), sowie vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 44 bis 46 und 51). - Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-637/17
Cogeco Communications - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Private …
18 Urteile vom 7. September 1999, Beck und Bergdorf (…C-355/97, EU:C:1999:391, Rn. 22), vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (…C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 45), vom 29. Mai 2018, Liga van Moskeeën en Islamitische Organisaties Provincie Antwerpen u. a. (…C-426/16, EU:C:2018:335, Rn. 31), und vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 73). - Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-418/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek hat das Gericht die Entscheidung der …
57 Vgl. veranschaulichend z. B. Urteil vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a. (…C-154/04 und C-155/04, EU:C:2005:449, Rn. 91 und 92), vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (…C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 42 und 43), oder vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a. (C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 44 bis 46 und 51). - Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-25/18
Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-688/21
Genetisch veränderte Pflanzensorten: Generalanwalt Szpunar vertritt die …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-724/18
Cali Apartments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 06.10.2021 - C-458/19
ClientEarth/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-129/19
Generalanwalt Bobek: Die Mitgliedstaaten müssen jedes Opfer einer vorsätzlich …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18
Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u.a. - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-2/18
Lietuvos Respublikos Seimo narių grupe
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-679/18
OPR-Finance - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48 …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2019 - C-58/18
Schyns - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-616/18
Cofidis - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-480/18
PrivatBank