Rechtsprechung
   EuGH, 25.09.2003 - C-74/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11368
EuGH, 25.09.2003 - C-74/02 (https://dejure.org/2003,11368)
EuGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - C-74/02 (https://dejure.org/2003,11368)
EuGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - C-74/02 (https://dejure.org/2003,11368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/94/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim ...

  • Judicialis

    Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emis... sionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
    Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 9).

    Außerdem kann sich ein Mitgliedstaat nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der in einer Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 10. April 2003, Kommission/Frankreich, Randnr. 11).

  • EuGH, 08.03.2001 - C-276/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
    Außerdem kann sich ein Mitgliedstaat nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der in einer Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 10. April 2003, Kommission/Frankreich, Randnr. 11).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-383/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
    Der Umstand, dass der Erlass einer Umsetzungsmaßnahme kurz bevorsteht, ist irrelevant und nicht dazu angetan, der Kommission jedes Interesse an der Vertragsverletzungsklage zu nehmen, denn die Kommission entscheidet nach ständiger Rechtsprechung nach ihrem Ermessen, ob es angebracht ist, eine solche Klage zu erheben (u. a. Urteil vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache C-383/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-4219, Randnr. 19).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-114/02

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
    Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 9).
  • EuGH, 04.07.2002 - C-173/01

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 25.09.2003 - C-74/02
    Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 9).
  • EuGH, 12.07.2005 - C-304/02

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ERSTMALS EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN EINES

    Sobald die Kommission von ihrem Ermessen hinsichtlich der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens Gebrauch gemacht hat (vgl. u. a. in Bezug auf Artikel 226 EG Urteile vom 25. September 2003 in der Rechtssache C-74/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-9877, Randnr. 17, und vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-477/03, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11), ist die Frage, ob der betreffende Mitgliedstaat ein früheres Urteil des Gerichtshofes durchgeführt hat, Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, in dem politische Erwägungen unerheblich sind.
  • EuGH, 14.03.2024 - C-439/22

    Kommission/ Irland (Code des communications électroniques européen)

    Nach ihrer Mitteilung 2022/C 74/02 "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" (ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022), betrage der Faktor "n" für Irland 0, 61. In ihrer Stellungnahme vom 3. Oktober 2023 hat die Kommission jedoch den Faktor "n" 0,55 angewandt, der jetzt für Irland in Anhang I der Mitteilung 2023/C 2/01 der Kommission "Finanzielle Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren" (ABl. 2023, C 2, S. 1, im Folgenden: Mitteilung von 2023) vorgesehen ist.
  • EuGH, 14.03.2024 - C-457/22

    Kommission/ Slowenien (Code des communications électroniques européen)

    So betrage nach der Mitteilung 2022/C 74/02 der Kommission ("Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt") (ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022) der Faktor n für die Republik Slowenien 0, 17.
  • EuGH, 14.03.2024 - C-454/22

    Kommission/ Lettland (Code des communications électroniques européen)

    Nach ihrer Mitteilung 2022/C 74/02 "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" (ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022) betrage der Faktor "n" für die Republik Lettland 0, 14. In ihrem Schriftsatz vom 30. Juni 2023 hat die Kommission jedoch den Faktor "n" 0,07 angewandt, der jetzt für die Republik Lettland in Anhang I der Mitteilung 2023/C 2/01 der Kommission "Finanzielle Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren" (ABl. 2023, C 2, S. 1, im Folgenden: Mitteilung von 2023) vorgesehen ist.
  • EuGH, 14.03.2024 - C-449/22

    Kommission/ Portugal (Code des communications électroniques européen)

    Nach der Mitteilung 2022/C 74/02 "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" (ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022), betrage der Faktor "n" für Portugal 0, 57.
  • EuGH, 14.03.2024 - C-452/22

    Kommission/ Polen (Code des communications électroniques européen)

    Nach ihrer Mitteilung 2022/C 74/02 "Aktualisierung der Daten für die Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren vorschlägt" (ABl. 2022, C 74, S. 2) (im Folgenden: Mitteilung von 2022), betrage der Faktor "n" für die Republik Polen 1, 45.
  • EuGH, 29.02.2024 - C-679/22

    Kommission/ Irland (Services de médias audiovisuels)

    Ainsi, conformément à la mise à jour de la communication de 2019, effectuée dans la communication 2022/C 74/02, intitulée « Mise à jour des données utilisées pour le calcul des sommes forfaitaires et des astreintes que la Commission proposera à la Cour de justice de l'Union européenne dans le cadre des procédures d'infraction (JO 2022, C 74, p. 2, ci-après la « communication de 2022 "), le facteur « n " pour l'Irlande serait de 0, 61. Dans l'acte du 26 janvier 2024, 1a Commission propose désormais de se fonder sur le facteur « n ", tel qu'il résulte de la communication de 2023.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Die Gebühren für andere Informationsträger werden von Fall zu Fall festgelegt, dürfen jedoch einen zumutbaren Betrag nicht überschreiten." (Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission, ABl. 1994, L 46, S. 58; Beschluß 96/C 74/02 des Generalsekretärs des Rates, ABl. 1996, C 74, S. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht