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   EuGH, 25.10.2007 - C-248/05   

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https://dejure.org/2007,13948
EuGH, 25.10.2007 - C-248/05 (https://dejure.org/2007,13948)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2007 - C-248/05 (https://dejure.org/2007,13948)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - C-248/05 (https://dejure.org/2007,13948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch gefährliche Stoffe - Richtlinie 80/68/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch gefährliche Stoffe - Richtlinie 80/68/EWG

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch gefährliche Stoffe - Richtlinie 80/68/EWG

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Genehmigung nach Antrag als Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer Mülldeponie gem. Art. 9 RL 80/68/EWG; Grundwasser und Flusswasser als verschiedene Wassersysteme; Hydrogeologische Untersuchung als vorherige Prüfung im Sinne des Art. 4 Abs. 2 RL ...

  • Judicialis

    Richtlinie 80/68/EWG Art. 4; ; Richtlinie 80/68/EWG Art. 5; ; Richtlinie 80/68/EWG Art. 7; ; Richtlinie 80/68/EWG Art. 8; ; Richtlinie 80/68/EWG Art. 9; ; Richtlinie 80/68/EWG Art.... 10; ; Richtlinie 80/68/EWG Art. 12; ; Richtlinie 80/68/EWG Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch gefährliche Stoffe - Richtlinie 80/68/EWG; Umwelt und Verbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch gefährliche Stoffe - Richtlinie 80/68/EWG

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland, eingereicht am 14. Juni 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Artikel 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12 und 13 der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (ABl. L 20, S. 43) - Betrieb ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-248/05
    In dieser Hinsicht ist erstens daran zu erinnern, dass die Kommission beim Gerichtshof die Feststellung beantragen kann, dass ein Verstoß gegen eine Richtlinie vorliegt, weil bei Behörden eines Mitgliedstaats eine dieser Richtlinie entgegenstehende allgemeine Praxis herrsche, die anhand von Einzelfällen illustriert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 27).

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann; dabei kann sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Deutschland, Randnr. 48).

    Allerdings sind die Mitgliedstaaten nach Art. 10 EG verpflichtet, der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern, zu denen es gemäß Art. 211 EG insbesondere gehört, für die Anwendung des Vertrags sowie der von den Organen aufgrund des Vertrags getroffenen Bestimmungen Sorge zu tragen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Irland, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kommission bei der Prüfung der Frage, ob die nationalen Bestimmungen, mit denen die wirksame Durchführung der Richtlinie sichergestellt werden soll, in der Praxis korrekt angewandt werden, weitgehend auf die Angaben etwaiger Beschwerdeführer und des betroffenen Mitgliedstaats angewiesen ist (vgl. Urteil Kommission/Irland, Randnr. 43).

    Insbesondere ergibt sich daraus, dass der beklagte Mitgliedstaat, wenn die Kommission genügend Anhaltspunkte dafür beigebracht hat, dass sich bei den Behörden dieses Mitgliedstaats eine wiederholt angewandte, fortbestehende Praxis herausgebildet hat, die gegen die Bestimmungen einer Richtlinie verstößt, die angeführten Tatsachen und deren Folgen substantiiert bestreiten muss (vgl. Urteil Kommission/Irland, Randnr. 47).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-248/05
    Der Gerichtshof hat u. a. entschieden, dass das Verhalten eines Staates, das in einer den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts widersprechenden Verwaltungspraxis besteht, zwar eine Vertragsverletzung im Sinne von Art. 226 EG darstellen kann, doch muss es sich hierbei um eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis handeln (vgl. u. a. Urteile vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 50, und vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland, C-342/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 33).

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann; dabei kann sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Deutschland, Randnr. 48).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-248/05
    Der Gerichtshof hat u. a. entschieden, dass das Verhalten eines Staates, das in einer den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts widersprechenden Verwaltungspraxis besteht, zwar eine Vertragsverletzung im Sinne von Art. 226 EG darstellen kann, doch muss es sich hierbei um eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis handeln (vgl. u. a. Urteile vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 50, und vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland, C-342/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 12.05.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-248/05
    Von einer solchen, geografisch begrenzten, fehlerhaften Anwendung kann jedoch nicht für den gesamten ländlichen Raum Irlands auf eine Verwaltungspraxis bei indirekten Ableitungen von Abwässern aus Klärgruben in das Grundwasser geschlossen werden, die die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erforderlichen Merkmale aufweist und gegen die Art. 5, 7, 8, 10, 12 und 13 der Richtlinie verstößt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien, C-287/03, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 30).
  • EuGH, 28.02.1991 - 360/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-248/05
    Art. 7 macht die Erteilung von Genehmigungen somit von genau bestimmten, detaillierten Voraussetzungen abhängig, deren Erfüllung unabdingbar ist, wenn das Ziel der Richtlinie erreicht werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 1991, Kommission/Italien, C-360/87, Slg. 1991, I-791, Randnr. 23).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-248/05
    In dieser Hinsicht erinnert die Kommission daran, dass der Gerichtshof im Urteil vom 14. November 2002, Kommission/Irland (C-316/00, Slg. 2002, I-10527), entschieden habe, dass Irland die in der Richtlinie 80/778 festgelegten mikrobiologischen Normen nicht beachtet habe; es bestehe ein Zusammenhang zwischen der mikrobiologischen Verseuchung und dem Vorhandensein von Stoffen aus der Liste II, insbesondere von Ammoniak, Phosphor und Chloriden.
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission beim Gerichtshof die Feststellung beantragen kann, dass ein Verstoß gegen das Unionsrecht vorliegt, weil bei Behörden eines Mitgliedstaats eine diesem Recht entgegenstehende, anhand von Einzelfällen illustrierte allgemeine Praxis herrsche (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Kommission/Irland, C-248/05, Slg. 2007, I-9261, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2008 - C-462/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    Bei der Prüfung der Frage, ob die nationalen Bestimmungen, mit denen die wirksame Durchführung einer Richtlinie sichergestellt werden soll, in der Praxis ordnungsgemäß angewandt werden, ist die Kommission weitgehend auf die Angaben des betroffenen Mitgliedstaats angewiesen, der daher nicht geltend machen kann, die Angaben der Kommission zur innerstaatlichen Regelung und Praxis seien nicht konkret genug und die Klage sei daher unzulässig (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn. 15 bis 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil vom 25. Oktober 2007, Kommission/Irland, C-248/05, Slg. 2007, I-0000, Randnrn. 67 und 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    21 - Urteil vom 25. Oktober 2007 (C-248/05, Slg. 2007, I-9261, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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