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   EuGH, 25.10.2011 - C-110/10 P   

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EuGH, 25.10.2011 - C-110/10 P (https://dejure.org/2011,631)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - C-110/10 P (https://dejure.org/2011,631)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - C-110/10 P (https://dejure.org/2011,631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Kartell - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens

  • Europäischer Gerichtshof

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Kartell - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens

  • EU-Kommission PDF

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Kartell - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens

  • EU-Kommission

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Kartell - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens“

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Fehlende Akteneinsicht infolge Aktenverlusts; Fehlende Anhörung bei inhaltsgleichem Neuerlass einer bereits einmal aufgehobenen Entscheidung; Solvay SA gegen Europäische Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 85; EG Art. 86
    Rechtsmittel; Fehlende Akteneinsicht infolge Aktenverlusts; Fehlende Anhörung bei inhaltsgleichem Neuerlass einer bereits einmal aufgehobenen Entscheidung; Solvay SA gegen Europäische Kommission

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kartellblog.de (Auszüge und Zusammenfassung)

    Aufhebung von EU-Geldbußen wegen Verletzung der Verteidigungsrechte ("Solvay”)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 1. März 2010 von der Solvay SA gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache T-58/01, Solvay/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache Solvay/Kommission (T"58/01), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/5/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    Solvay beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-30/91), 91/298 (Rechtssache T-31/91) und 91/299 (Rechtssache T-32/91).

    Die Entscheidung 91/297 wurde mit den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775) und ICI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847), wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt, weil die Kommission im Verwaltungsverfahren keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen insbesondere zu den Unterlagen, die der Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Mit dem ersten Teil des dritten Rechtsmittelgrundes beanstandet die Rechtsmittelführerin, das Gericht sei nicht auf ihr Vorbringen eingegangen, dass sie trotz des Urteils Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission vor Erlass der streitigen Entscheidung hätte gehört werden müssen, da dem Verwaltungsverfahren wegen des fehlenden Aktenzugangs in einem Stadium vor Erlass dieser Entscheidung Unregelmäßigkeiten angehaftet hätten, die die Gültigkeit der die Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen berührten, und diese Unregelmäßigkeiten vom Gericht vor Erlass der streitigen Entscheidung im Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), auch festgestellt worden seien.

    Die Rechtsmittelführerin verweist insoweit auf das Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), und betont, dass das Verfahren in der vorliegenden Sache unter den gleichen Mängeln leide wie denjenigen, die in der Sache, in der jenes Urteil ergangen sei, festgestellt worden seien.

    Selbst wenn das Gericht die Entscheidung 91/298 mangels Feststellung für nichtig erklärt habe, hätte die Kommission auch das Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), berücksichtigen müssen, das rechtskräftig eine weitere Verfahrensunregelmäßigkeit festgestellt habe.

    Wie aber in Randnr. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, hat das Gericht in den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91) und ICI/Kommission (T-36/91), zu der in Randnr. 12 des vorliegenden Urteils angeführten Entscheidung 91/297, die mit der streitigen Entscheidung zusammenhängt und Gegenstand der gleichen Mitteilung der Beschwerdepunkte war, festgestellt, dass jenes Verwaltungsverfahren mit dem Mangel einer Verletzung der Verteidigungsrechte behaftet war, weil die Kommission dem betroffenen Unternehmen keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen, insbesondere zu den Unterlagen, die seiner Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Das Gericht hat deshalb die betreffenden Entscheidungen für nichtig erklärt und dazu u. a. ausgeführt, dass zum einen in Wettbewerbssachen die Akteneinsicht zu den Verfahrensgarantien gehört, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen, und zum anderen ein genaues Verzeichnis der Unterlagen, aus denen die Akte besteht, erstellt werden muss, damit das betroffene Unternehmen die Zweckmäßigkeit eines Antrags auf Einsicht in bestimmte, möglicherweise seiner Verteidigung dienliche Schriftstücke beurteilen kann (Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Randnrn. 59 und 101, und ICI/Kommission, T-36/91, Randnrn. 69 und 111).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    Das Gericht hat in dem angefochtenen Urteil unter Berufung auf das zur zweiten PVC-Entscheidung ergangene Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375), die Auffassung vertreten, dass die Verjährungsfrist während der Dauer der Anhängigkeit des Rechtsmittels beim Gerichtshof ruhe (Randnrn. 78 bis 90).

    Dazu gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen, internen Schriftstücken der Kommission und anderen vertraulichen Informationen (Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 315, und Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 68).

    Die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht im Verfahren vor dem Erlass einer Entscheidung kann grundsätzlich deren Nichtigerklärung nach sich ziehen, wenn die Verteidigungsrechte beeinträchtigt worden sind (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 317).

    In einem solchen Fall wird die eingetretene Verletzung nicht durch den bloßen Umstand geheilt, dass die Einsicht im Gerichtsverfahren ermöglicht worden ist (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 318).

    Wird die Akteneinsicht und insbesondere die Einsicht in entlastende Unterlagen im Stadium des Gerichtsverfahrens gewährt, so braucht das betroffene Unternehmen nicht zu beweisen, dass die Entscheidung der Kommission, wenn es Einsicht in die nicht übermittelten Unterlagen gehabt hätte, anders ausgefallen wäre, sondern nur, dass die fraglichen Unterlagen seiner Verteidigung hätten dienlich sein können (Urteile vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 128, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 318, und Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 131).

    In Randnr. 165 des angefochtenen Urteils hat das Gericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Kommission, wenn sie nach der Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der Sanktionen gegen Unternehmen verhängt wurden, die gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßen haben, wegen eines Verfahrensfehlers, der ausschließlich die Modalitäten der endgültigen Annahme der Entscheidung durch das Kollegium der Mitglieder der Kommission betrifft, eine neue Entscheidung mit einem im Wesentlichen identischen Inhalt und aufgrund der gleichen Beschwerdepunkte erlässt, keine erneute Anhörung der betroffenen Unternehmen durchführen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    ICI beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-36/91) und 91/300 (Rechtssache T-37/91).

    Die Entscheidung 91/297 wurde mit den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775) und ICI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847), wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt, weil die Kommission im Verwaltungsverfahren keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen insbesondere zu den Unterlagen, die der Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Gegen die Möglichkeit einer Heilung des Mangels des Verwaltungsverfahrens im Gerichtsverfahren führte das Gericht insbesondere in Randnr. 98 des Urteils Solvay/Kommission Folgendes an: "Wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastende Schriftstücke hätte berufen können, hätte sie ... eventuell die Feststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zumindest insoweit beeinflussen können, als es um den Beweiswert des ihr vorgeworfenen passiven und parallelen Verhaltens seit Beginn und somit für die Dauer der Zuwiderhandlung ging." Sowohl im Urteil Solvay/Kommission als auch im Urteil ICI/Kommission befand das Gericht, dass die Kommission zumindest ein Verzeichnis der von den anderen Unternehmen stammenden Unterlagen hätte übermitteln müssen, um eine Überprüfung ihres genauen Inhalts und ihres Nutzens für die Verteidigung zu ermöglichen.

    Wie aber in Randnr. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, hat das Gericht in den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91) und ICI/Kommission (T-36/91), zu der in Randnr. 12 des vorliegenden Urteils angeführten Entscheidung 91/297, die mit der streitigen Entscheidung zusammenhängt und Gegenstand der gleichen Mitteilung der Beschwerdepunkte war, festgestellt, dass jenes Verwaltungsverfahren mit dem Mangel einer Verletzung der Verteidigungsrechte behaftet war, weil die Kommission dem betroffenen Unternehmen keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen, insbesondere zu den Unterlagen, die seiner Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Das Gericht hat deshalb die betreffenden Entscheidungen für nichtig erklärt und dazu u. a. ausgeführt, dass zum einen in Wettbewerbssachen die Akteneinsicht zu den Verfahrensgarantien gehört, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen, und zum anderen ein genaues Verzeichnis der Unterlagen, aus denen die Akte besteht, erstellt werden muss, damit das betroffene Unternehmen die Zweckmäßigkeit eines Antrags auf Einsicht in bestimmte, möglicherweise seiner Verteidigung dienliche Schriftstücke beurteilen kann (Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Randnrn. 59 und 101, und ICI/Kommission, T-36/91, Randnrn. 69 und 111).

  • EuG, 29.06.1995 - T-31/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    Solvay beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-30/91), 91/298 (Rechtssache T-31/91) und 91/299 (Rechtssache T-32/91).

    Die Entscheidung 91/298 wurde, soweit sie Solvay betrifft, mit Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91, Slg. 1995, II-1821), für nichtig erklärt, weil diese Entscheidung der Kommission nicht ordnungsgemäß festgestellt worden war.

    Gegen die Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91) und Solvay/Kommission (T-32/91), legte die Kommission Rechtsmittel ein, über die im Urteil vom 6. April 2000, Kommission/Solvay (C-287/95 P und C-288/95 P, Slg. 2000, I-2391), entschieden wurde.

    Die Kommission habe sofort nach Verkündung des Urteils vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91), eine neue Entscheidung erlassen können.

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    ICI beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-36/91) und 91/300 (Rechtssache T-37/91).

    Zur Entscheidung 91/300 erging das Urteil vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission (T-37/91, Slg. 1995, II-1901).

    Auch gegen das Urteil vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission (T-37/91), wurde Rechtsmittel eingelegt, über das mit Urteil vom 6. April 2000, Kommission/ICI (C-286/95 P, Slg. 2000, I-2341), entschieden wurde.

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Solvay SA (im Folgenden: Solvay) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-58/01, Slg. 2009, II-4781, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/5/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (COMP/33.133 - B: Natriumkarbonat - Solvay, CFK) (ABl. 2003, L 10, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat; hilfsweise beantragt die Rechtsmittelführerin die Aufhebung oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbuße.

    Gegen die Möglichkeit einer Heilung des Mangels des Verwaltungsverfahrens im Gerichtsverfahren führte das Gericht insbesondere in Randnr. 98 des Urteils Solvay/Kommission Folgendes an: "Wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastende Schriftstücke hätte berufen können, hätte sie ... eventuell die Feststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zumindest insoweit beeinflussen können, als es um den Beweiswert des ihr vorgeworfenen passiven und parallelen Verhaltens seit Beginn und somit für die Dauer der Zuwiderhandlung ging." Sowohl im Urteil Solvay/Kommission als auch im Urteil ICI/Kommission befand das Gericht, dass die Kommission zumindest ein Verzeichnis der von den anderen Unternehmen stammenden Unterlagen hätte übermitteln müssen, um eine Überprüfung ihres genauen Inhalts und ihres Nutzens für die Verteidigung zu ermöglichen.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-58/01), wird aufgehoben.

  • EuG, 29.06.1995 - T-32/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    Solvay beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-30/91), 91/298 (Rechtssache T-31/91) und 91/299 (Rechtssache T-32/91).

    Die Entscheidung 91/299 wurde mit Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-32/91, Slg. 1995, II-1825), aus demselben Grund für nichtig erklärt.

    Gegen die Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91) und Solvay/Kommission (T-32/91), legte die Kommission Rechtsmittel ein, über die im Urteil vom 6. April 2000, Kommission/Solvay (C-287/95 P und C-288/95 P, Slg. 2000, I-2391), entschieden wurde.

  • EuGH, 06.04.2000 - C-287/95

    Kommission / Solvay

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    Gegen die Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91) und Solvay/Kommission (T-32/91), legte die Kommission Rechtsmittel ein, über die im Urteil vom 6. April 2000, Kommission/Solvay (C-287/95 P und C-288/95 P, Slg. 2000, I-2391), entschieden wurde.

    Diese Rechtsmittel wurden vom Gerichtshof mit den vorstehend genannten Urteilen Kommission/Solvay und Kommission/ICI zurückgewiesen.

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    Nachdem der Gerichtshof mit Urteil vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555), über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil des Gerichts entschieden hatte, erließ das Gericht weitere prozessleitende Maßnahmen in der vorliegenden Sache, wobei es insbesondere die Kommission aufforderte, u. a. den Text der von der Rechtsmittelführerin angefochtenen Entscheidung in der seinerzeit festgestellten Fassung vorzulegen.

    Die Kommission sei mit der Einlegung eines Rechtsmittels ein Risiko eingegangen, zumal ihr das Urteil Kommission/BASF u. a. bekannt gewesen sei, in dem sich der Gerichtshof zur Frage der fehlenden Feststellung von Handlungen geäußert habe.

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
    Wird die Akteneinsicht und insbesondere die Einsicht in entlastende Unterlagen im Stadium des Gerichtsverfahrens gewährt, so braucht das betroffene Unternehmen nicht zu beweisen, dass die Entscheidung der Kommission, wenn es Einsicht in die nicht übermittelten Unterlagen gehabt hätte, anders ausgefallen wäre, sondern nur, dass die fraglichen Unterlagen seiner Verteidigung hätten dienlich sein können (Urteile vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 128, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 318, und Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 131).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

  • EuGH, 06.04.2000 - C-286/95

    Kommission / ICI

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

    Das Unternehmen kann sich somit darauf beschränken, auf die bloße Möglichkeit hinzuweisen, dass die nicht offengelegten Informationen für seine Verteidigung hätten nützlich sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 59 bis 62).
  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

    Par ailleurs, la prise de connaissance tardive de certains documents du dossier ne replace pas l'entreprise qui a introduit un recours à l'encontre d'une décision de la Commission dans la situation qui aurait été la sienne si elle avait pu s'appuyer sur les mêmes documents pour présenter ses observations écrites et orales devant cette institution avant l'adoption de la décision attaquée [arrêts du 25 octobre 2011, Solvay/Commission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, point 51, et du 15 juin 2022, Qualcomm/Commission (Qualcomm - paiements d'exclusivité), T-235/18, EU:T:2022:358, point 200].

    Il découle ainsi des considérations exposées aux points 1228 à 1237 ci-dessus que les requérantes ont établi à suffisance de droit que, en l'absence de l'irrégularité de procédure commise par la Commission à l'égard de l'accès aux éléments figurant dans les comptes rendus détaillés, elles auraient eu accès à des éléments qui auraient été susceptibles de leur permettre de mieux assurer leur défense (arrêt du 25 octobre 2011, Solvay/Commission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, point 52).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-358/16

    Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können verpflichtet sein, zur

    Zu diesen gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Personen, internen Schriftstücken der Behörde, die die Handlung erlassen hat, und anderen vertraulichen Informationen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 68, und vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 49).
  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß

    Ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, ist zudem anhand der besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 63), insbesondere des Inhalts des betreffenden Rechtsakts, des Kontexts seines Erlasses sowie der Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie G. und R., EU:C:2013:533, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) -

    29 - Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 64), vom 14. September 2010, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission (C-550/07 P, EU:C:2010:512, Rn. 92), und vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 47).

    30 - Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36, Rn. 11), vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 66), vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission (C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 44), und vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 48).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-588/15

    LG Electronics / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren

    Auf diese Rechte wird in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a und b der Charta der Grundrechte der Europäischen Union abgestellt (Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.06.2023 - C-756/21

    International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan)

    Liegen dagegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die überlange Dauer eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens möglicherweise Auswirkungen auf den Ausgang des Rechtsstreits gehabt hat, kann die Nichteinhaltung einer angemessenen Frist zur Aufhebung der angefochtenen Verwaltungs - oder Gerichtsentscheidung führen, insbesondere, wenn diese Nichteinhaltung zur Folge hat, dass die Verteidigungsrechte beeinträchtigt werden, die als Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 47 bis 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-358/16

    UBS Europe und Alain Hondequin, Holzem, und consorts - Vorlage zur

    40 Vgl. Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./KommissionAalborg Portland u. a./KommissionAalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 68, 74 und 75), und vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 49).
  • EuGH, 28.10.2021 - C-650/19

    Vialto Consulting/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage -

    Außerdem ist, wie der Generalanwalt in Nr. 121 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, eine Verletzung der Verteidigungsrechte, zu denen das Anhörungsrecht gehört, anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 63).
  • EuG, 25.01.2023 - T-640/16

    GEA Group / Kommission

    Ces droits sont visés à l'article 41, paragraphe 2, sous a) et b), de la Charte (voir arrêt du 25 octobre 2011, Solvay/Commission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, point 48 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-389/19

    Kommission / Schweden - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-650/19

    Vialto Consulting/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-617/13

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

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