Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2018 - C-260/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34369
EuGH, 25.10.2018 - C-260/17 (https://dejure.org/2018,34369)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2018 - C-260/17 (https://dejure.org/2018,34369)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - C-260/17 (https://dejure.org/2018,34369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Anodiki Services EPE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 10 Buchst. g - Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Arbeitsverträge - Begriff - Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge für den ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 25. Oktober 2018. Anodiki Services EPE gegen G.N.A. O Evangelismos - Ofthalmiatreio Athinon - Polykliniki und Geniko Ogkologiko Nosokomeio Kifisias - (GONK) "Oi Agioi Anargyroi". Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitsverträge sind keine öffentlichen Aufträge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Anodiki Services EPE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 10 Buchst. g - Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Arbeitsverträge - Begriff - Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge für den ...

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Zur Vergabe von Arbeitsverträgen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverträge nicht ausschreibungspflichtig

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 189
  • ZfBR 2019, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Die Unionsvorschriften auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge oder der öffentlichen Dienstleistungskonzessionen sind hingegen nicht anzuwenden, wenn eine öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen administrativen, technischen und sonstigen Mitteln erfüllt, ohne sich an externe Einrichtungen zu wenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 48, sowie vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 61).

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass jede Maßnahme eines öffentlichen Auftraggebers, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag getroffen wird, der in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24 fällt, und die Rechtswirkungen entfalten kann, eine nachprüfbare Entscheidung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 darstellt, unabhängig davon, ob diese Maßnahme außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens oder im Rahmen eines solchen Verfahrens getroffen wurde (Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 34).

    Beschließt ein öffentlicher Auftraggeber, kein Vergabeverfahren einzuleiten, weil der Auftrag seiner Auffassung nach nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Unionsvorschriften fällt, so handelt es sich um eine Entscheidung, die gerichtlich überprüfbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 33).

    Denn eine Auffassung, wonach die Richtlinie 89/665 keinen gerichtlichen Rechtsschutz außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens verlange und die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, kein solches Verfahren einzuleiten, ebenso wenig nachprüfbar sei wie die Entscheidung darüber, ob ein öffentlicher Auftrag in den Anwendungsbereich der einschlägigen Unionsvorschriften falle, hätte zur Folge, dass die Anwendung der einschlägigen Unionsvorschriften je nach Belieben des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers fakultativ wäre, obwohl sie zwingend ist, wenn die darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 36 und 37).

  • EuGH, 05.04.2017 - C-391/15

    Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Diese Bestimmung bezieht sich also allgemein auf die Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers, ohne sie nach ihrem Inhalt oder dem Zeitpunkt ihres Erlasses zu unterscheiden (Urteil vom 5. April 2017, Marina del Mediterráneo u. a., C-391/15, EU:C:2017:268, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen wäre eine enge Auslegung dieses Begriffs unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten für jede Entscheidung der öffentlichen Auftraggeber Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorsehen müssen (Urteil vom 5. April 2017, Marina del Mediterráneo u. a., C-391/15, EU:C:2017:268, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 24).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-260/17

    Anodiki Services EPE

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017, Anodiki Services (C-260/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:560), zurückgewiesen.
  • EuGH, 19.07.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    In dem größeren Kontext des Unionsrechts besteht nach ständiger Rechtsprechung das Merkmal eines Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 17, sowie vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 24).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Somit hat der Gerichtshof im Licht der Charta das Unionsrecht in den Grenzen der der Union übertragenen Zuständigkeiten zu prüfen (Urteil vom 8. November 2012, Iida, C-40/11, EU:C:2012:691, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Die Unionsvorschriften auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge oder der öffentlichen Dienstleistungskonzessionen sind hingegen nicht anzuwenden, wenn eine öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen administrativen, technischen und sonstigen Mitteln erfüllt, ohne sich an externe Einrichtungen zu wenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 48, sowie vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 61).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    In dem größeren Kontext des Unionsrechts besteht nach ständiger Rechtsprechung das Merkmal eines Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 17, sowie vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-363/21

    Ferrovienord

    Schließlich hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Gefahr eines Verstoßes gegen Unionsrecht sowie einer Beeinträchtigung seiner praktischen Wirksamkeit, die in einer großen Anzahl von Rechtssachen besteht, die Gegenstand von Vorabentscheidungsersuchen sind, für sich genommen die Anwendung des in Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung vorgesehenen beschleunigten Verfahrens in Anbetracht von dessen Ausnahmecharakter nicht rechtfertigen kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017, Anodiki Services, C-260/17, EU:C:2017:560, Rn. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22

    INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    9 Urteil vom 25. Oktober 2018, Anodiki Services EPE (C-260/17, EU:C:2018:864, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Göttingen, 21.08.2019 - 1 A 151/18

    Arbeitsvertrag; Auflage; Interessenkonflikte; Vergaberecht; Widerruf

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 25.10.2018 (C-260/17, juris Rn. 29) klargestellt, dass der Abschluss von Arbeitsverträgen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht