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   EuGH, 25.10.2018 - C-527/17   

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https://dejure.org/2018,34366
EuGH, 25.10.2018 - C-527/17 (https://dejure.org/2018,34366)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2018 - C-527/17 (https://dejure.org/2018,34366)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - C-527/17 (https://dejure.org/2018,34366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Boston Scientific

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Anwendungsbereich - Medizinprodukt, das als festen Bestandteil einen Stoff enthält, der, wenn er gesondert verwendet wird, ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 25. Oktober 2018. Verfahren auf Betreiben von Boston Scientific Ltd. Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts. Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Ergänzendes Schutzzertifikat für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Anwendungsbereich - Medizinprodukt, das als festen Bestandteil einen Stoff enthält, der, wenn er gesondert verwendet wird, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Boston Scientific

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Anwendungsbereich - Medizinprodukt, das als festen Bestandteil einen Stoff enthält, der, wenn er gesondert verwendet wird, ...

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    EuGH entscheidet nach BPatG-Vorlage über weitere Schutzzertifikatsfrage bei Arzneimitteln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine weiteren Schutzzertifikate für Arzneimittel in Medizinprodukten - Für Schutzzertifikat muss Arzneistoff eigenständiges Genehmigungsverfahren als Arzneimittel durchlaufen

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 1232
  • GRUR Int. 2019, 156
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-109/12

    Laboratoires Lyocentre - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-527/17
    Somit schließen sich die Begriffe "Arzneimittel" und "Medizinprodukt" gegenseitig aus, so dass ein Erzeugnis, das der Definition des Begriffs "Arzneimittel" im Sinne der Richtlinie 2001/83 entspricht, nicht als Medizinprodukt im Sinne der Richtlinie 93/42 eingestuft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Laboratoires Lyocentre, C-109/12, EU:C:2013:626, Rn. 41).

    Demgegenüber kann ein Produkt, dessen bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper durch solche Mittel erreicht wird, als Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 2001/83 eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Laboratoires Lyocentre, C-109/12, EU:C:2013:626, Rn. 44).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-210/12

    Sumitomo Chemical - Patentrecht - Pflanzenschutzmittel - Ergänzendes

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-527/17
    Jedenfalls ist den Urteilen vom 11. November 2010, Hogan Lovells International (C-229/09, EU:C:2010:673), und vom 17. Oktober 2013, Sumitomo Chemical (C-210/12, EU:C:2013:665), auf die das vorlegende Gericht verweist, nichts zu entnehmen, um aus einem eventuellen funktionalen Gleichwertigkeitszusammenhang zwischen den Kriterien für die Bewertung eines in Abschnitt 7.4 Abs. 1 des Anhangs I der Richtlinie 93/42 genannten Stoffes und den Kriterien, die in der Richtlinie 2001/83 für die Bewertung von Arzneimitteln vorgesehen sind, die Notwendigkeit abzuleiten, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 469/2009 Stoffe einzubeziehen, die nicht dafür zugelassen wurden, als Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu werden.
  • EuGH, 11.11.2010 - C-229/09

    Hogan Lovells International - Patentrecht - Pflanzenschutzmittel - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-527/17
    Jedenfalls ist den Urteilen vom 11. November 2010, Hogan Lovells International (C-229/09, EU:C:2010:673), und vom 17. Oktober 2013, Sumitomo Chemical (C-210/12, EU:C:2013:665), auf die das vorlegende Gericht verweist, nichts zu entnehmen, um aus einem eventuellen funktionalen Gleichwertigkeitszusammenhang zwischen den Kriterien für die Bewertung eines in Abschnitt 7.4 Abs. 1 des Anhangs I der Richtlinie 93/42 genannten Stoffes und den Kriterien, die in der Richtlinie 2001/83 für die Bewertung von Arzneimitteln vorgesehen sind, die Notwendigkeit abzuleiten, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 469/2009 Stoffe einzubeziehen, die nicht dafür zugelassen wurden, als Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu werden.
  • BPatG, 18.12.2018 - 14 W (pat) 1/18

    Patentbeschwerdeverfahren - "Futtermitteladditiv" - zur Frage einer analogen

    Mit weiterem Zwischenbescheid vom 29. Oktober 2018 hat der Senat die Beschwerdeführerin auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Oktober 2018, in der Rechtssache C-527/17 "Boston Scientific" und seine Relevanz für die vorliegende Beschwerdesache hingewiesen.

    Gemäß Art. 2 AMVO ist der Anwendungsbereich der Verordnung nur dann eröffnet, wenn ein Erzeugnis im Sinne von Art. 1 (b) AMVO vorliegt, das als Arzneimittel ein Verfahren zur Genehmigung für das Inverkehrbringen nach der RL 2001/82 oder nach der RL 2001/83 durchlaufen hat (EuGH GRUR 2018, 1232, Rdn. 27 - Boston Scientific).

    Das Genehmigungsverfahren war somit nicht auf eine vom Produkt unabhängige Verwendung des Stoffs ausgerichtet, sondern auf die konkrete Zweckbestimmung des Futtermittelzusatzstoffs und die Art seiner Verwendung bezogen (vgl. hierzu auch EuGH, GRUR 2018, 1232, Rdn. 32, 38 - Boston Scientific).

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