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   EuGH, 25.11.1986 - 201, 202/85, 201/85   

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https://dejure.org/1986,254
EuGH, 25.11.1986 - 201, 202/85, 201/85 (https://dejure.org/1986,254)
EuGH, Entscheidung vom 25.11.1986 - 201, 202/85, 201/85 (https://dejure.org/1986,254)
EuGH, Entscheidung vom 25. November 1986 - 201, 202/85, 201/85 (https://dejure.org/1986,254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Klensch / Secrétaire d'État

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - DISKRIMINIERENDE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN ERZEUGERN ODER VERBRAUCHERN - VERBOT - UMFANG - ZUSÄTZLICHE ABGABE AUF MILCH - WAHL DES REFERENZJAHRES DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - DISKRIMINIERENDE WIRKUNGEN DER VON EINEM ...

  • EU-Kommission

    Klensch / Secrétaire d'État

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung zwischen Milcherzeugern durch Auswahl eines Referenzjahres; Zulässigkeit einer Anpassung von Referenzmengen je nach Gruppen von Abgabenpflichtigen; Zulässigkeit des Zuschlags der individuellen Referenzmenge eines nicht mehr tätigen Erzeugers auf diejenige ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - DISKRIMINIERENDE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN ERZEUGERN ODER VERBRAUCHERN - VERBOT - UMFANG - ZUSÄTZLICHE ABGABE AUF MILCH - WAHL DES REFERENZJAHRES DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - DISKRIMINIERENDE WIRKUNGEN DER VON EINEM ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (79)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    67 Nach ständiger Rechtsprechung ist das in dieser Vorschrift niedergelegte Diskriminierungsverbot nur der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, der zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts gehört (vgl. Urteile vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 18, und vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 27) und der verlangt, daß vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, daß eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. Urteil vom 25. November 1986 in den Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 9, und Urteil Wuidart u. a., a. a. O., Randnr. 13).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-309/96

    Annibaldi

    Dieses Diskriminierungsverbot ist nur der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, der zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts gehört (vgl. u. a. Urteile vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch, Slg. 1986, 3477, Randnr. 9, und vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 23).

    Sie ist deshalb auch für die Mitgliedstaaten verbindlich, wenn diese die Marktorganisation durchführen (vgl. u. a. Urteil Klensch, a. a. O., Randnr. 8, und Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-351/92, Graff, Slg. 1994, I-3361, Randnr. 18).

  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der allgemeine Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (Urteile vom 25. November 1986, Klensch u. a., 201/85 und 202/85, Slg. 1986, 3477, Randnr. 9, und Idéal tourisme, Randnr. 35).
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