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   EuGH, 26.01.1993 - C-112/91   

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https://dejure.org/1993,401
EuGH, 26.01.1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
EuGH, Entscheidung vom 26.01.1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

    EWG-Vertrag, Artikel 52
    Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Bestimmungen des Vertrages; Persönlicher Geltungsbereich; Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine Tätigkeit in dessen Hoheitsgebiet ausübt, nachdem er dort seine Ausbildung erworben hatte; Ausschluß; Wohnsitz in einem ...

  • EU-Kommission

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

  • Wolters Kluwer

    Höhere Steuerbelastung von nicht im Inland wohnenden eigenen Staatsangehörigen im Gegensatz zu dort wohnenden; Vereinbarkeit der steuerlichen Behandlung Gebietsansässiger und Gebietsfremder mit Art. 52 EWG-Vertrag; Verbot des Diskriminierung aus Gründen der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Niederlassungsfreiheit und beschränkte Steuerpflicht eines deutschen Staatsangehörigen mit niederländischem Wohnsitz

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EStG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 7; EWG-Vertrag Art. 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine Tätigkeit in dessen Hoheitsgebiet ausübt, nachdem er dort seine Ausbildung erworben hatte - Ausschluß - Wohnsitz in ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkte Steuerpflicht - Verstoß der §§ 49 ff. EStG gegen Art. 52 EWGV in den Fällen, in denen der Stpfl. sein gesamtes Welteinkommen nur in der Bundesrepublik versteuert? - Inhalt und Grenzen des Rechts der freien Niederlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 995
  • NVwZ 1993, 461 (Ls.)
  • BB 1993, 347
  • BB 1993, 437
  • DB 1993, 359
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399) vertritt es die Ansicht, der Kläger befinde sich, da er sich in einem anderen Staat niedergelassen habe als dem, in dem er wohne, in einer Lage, die mit derjenigen aller anderen Personen, die in den Genuß der durch den EWG-Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kämen, vergleichbar sei.
  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Schließlich verweist es darauf, daß nach dem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273) eine Ungleichbehandlung bei der Ausübung der vom EWG-Vertrag eingeräumten Rechte weder mit der fehlenden Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Steuerrechts noch mit der Pflicht zur Beachtung eines mit einem anderen Mitgliedstaat abgeschlossenen Abkommens, wie im vorliegenden Fall des Abkommens vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (BGBl. 1960 II, S. 1781), gerechtfertigt werden könne.
  • EuGH, 09.06.1977 - 90/76

    Van Ameyde / UCI

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    20 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juni 1977 in der Rechtssache 90/76 (Van Ameyde, Slg. 1977, 1091, Randnr. 27) festgestellt hat, wird die Durchführung des in Artikel 7 EWG-Vertrag niedergelegten Grundsatzes für das Niederlassungsrecht in Artikel 52 gewährleistet.
  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Unter Berufung auf das Urteil vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Slg. 1990, I-1779) führt das Finanzgericht weiter aus, auch mit der Aufnahme einer selbständigen Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat verbundene steuerliche Nachteile beschränkten die in Artikel 52 EWG-Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit.
  • EuGH, 19.11.2015 - C-241/14

    Bukovansky - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Abkommen zwischen der

    Da Art. 9 des Anhangs I des Abkommens über die Freizügigkeit die Durchführung dieses Grundsatzes im Bereich der Freizügigkeit der Erwerbstätigen gewährleistet, besteht auch kein Grund zur Annahme, dass eine gegen den genannten Art. 2 verstoßende Diskriminierung vorliegt (vgl. entsprechend Urteil Werner, C-112/91, EU:C:1993:27, Rn. 19 und 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 21.02.2001 - XI R 29/00

    Haushaltshilfe eines EG-Beamten in Luxemburg

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 - Werner (EuGHE 1993, I-429, 463) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird, stellt sich die weitere Frage, ob die im Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 - Werner (EuGHE 1993, I-429, 463) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden können.

    In der Sache "Werner" hat der EuGH in EuGHE 1993, I-429, Rz. 17, ausgeführt, dass es nicht gegen EG-Recht verstößt, wenn ein Mitgliedstaat seinen eigenen im Mitgliedstaat arbeitenden Staatsangehörigen eine höhere Steuerbelastung auferlegt, wenn diese im Ausland wohnen.

    Es ist daher fraglich, ob die Kläger noch nach den Grundsätzen der Entscheidung in EuGHE 1993, I-429, 463 zu behandeln sind oder ob sie aufgrund ihrer Auslandstätigkeit einen vergleichbaren Schutz wie ausländische Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen können.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil in EuGHE 1993, I-429, 463 - Werner entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

    Denn sie garantiert nach Art. 63 Satz 3 AEUV lediglich die Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat nach den für seine eigenen Angehörigen geltenden Bestimmungen (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., sowie Urteil vom 26. Januar 1993 - Rs. C-112/91 - [Werner], Slg S. 1-429).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Nach Auffassung des Riksskatteverk ergibt sich aus dem Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429), dass die vom Vertrag gewährten Grundfreiheiten im Ausgangsfall nicht geltend gemacht werden könnten, da der Sachverhalt auf einen einzigen Mitgliedstaat beschränkt sei.
  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    Falls der Gerichtshof die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Bestimmung für unvereinbar mit Artikel 48 EG-Vertrag halte, stelle sich die Frage, ob die im Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewandt werden könnten.

    Unter diesen Umständen hat der Bundesfinanzhof das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Widerspricht es Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965, wenn deutsche Staatsangehörige, die in Luxemburg als Beamte der Europäischen Gemeinschaften tätig sind und dort wohnen, im Rahmen der deutschen Einkommensteuerveranlagung die Aufwendungen für eine in Luxemburg beschäftigte Haushaltshilfe nicht gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 8 des Einkommensteuergesetzes absetzen dürfen, weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Haushaltshilfe nicht an die deutsche Rentenversicherung entrichtet worden sind? 2. Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Ist Artikel 48 Absatz 4 EG-Vertrag dahin gehend auszulegen, dass ein EG-Bediensteter sich nicht auf Artikel 48 EG-Vertrag berufen kann? 3. Für den Fall, dass Frage 2 verneint wird: Widerspricht es Artikel 48 EG-Vertrag, dass ein in Luxemburg wohnender EG-Bediensteter, der im Inland als ansässig gilt und der für eine Haushaltshilfe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Luxemburg zahlt, nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Nummer 8 des Einkommensteuergesetzes berechtigt ist? 4. Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil vom 26. Januar 1993, Rs. C-112/91 - Werner - entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden? Zum Antrag auf Wiedereröffnung des Verfahrens.

  • BFH, 18.09.2003 - X R 2/00

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

    cc) Jedenfalls kann sich der Kläger für den Streitfall schon deshalb nicht auf die Grundfreiheiten berufen, weil diese nach ständiger Rechtsprechung des EuGH auf rein interne Sachverhalte eines Mitgliedstaats nicht anwendbar sind (EuGH-Urteile vom 7. Februar 1979 Rs. 115/78, Slg. 1979, 399 Rn. 24 - Knoors; vom 18. März 1980 Rs. 52/79, Slg. 1980, 833 Rn. 9 - Debauve; vom 23. April 1991 Rs. C-41/90, Slg. 1991, I-1979 Rn. 37 - Höfner und Elser; vom 28. Januar 1992 Rs. C-332/90, Slg. 1992, I-341 Rn. 9 - Steen I; vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91, Slg. 1993, I-429 Rn. 13 - Werner; vom 16. Juni 1994 Rs. C-132/93, Slg. 1994, I-2715 Rn. 9 - Steen II; in Slg. 1996, I-3089, Rn. 32 - Asscher).
  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 12/03 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Erziehungsgeldanspruch -

    Diese Sichtweise legt es nahe, ein Gebrauchmachen von der Freizügigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erfolgt (vgl zB Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache C-112/91, Slg 1993, I-454, RdNr 30).

    Das ist bei Inländern nicht der Fall, die unter Beibehaltung ihrer Beschäftigung im Inland lediglich ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen (vgl Franzen, aaO, Art. 39 EGVtr, RdNr 35; dazu auch EuGH, Urteil vom 26. Januar 1993 - C-112/91 -, Slg 1993, I-429).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-364/01

    Barbier

    Die niederländische Regierung macht unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429) geltend, dass der Erblasser also nur seinen Wohnsitz verlegt habe, was keine wirtschaftliche Tätigkeit sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    Da der BFH der Auffassung ist, dass zur Entscheidung des Rechtsstreits die Auslegung und Anwendung verschiedener Vorschriften und Grundsätze des Gemeinschaftsrechts erforderlich ist, hat er das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Widerspricht es Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965, wenn deutsche Staatsangehörige, die in Luxemburg als Beamte der Europäischen Gemeinschaften tätig sind und dort wohnen, im Rahmen der deutschen Einkommensteuerveranlagung die Aufwendungen für eine in Luxemburg beschäftigte Haushaltshilfe nicht gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 8 EStG absetzen dürfen, weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Haushaltshilfe nicht an die deutsche Rentenversicherung entrichtet worden sind? 2. Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Ist Artikel 39 Absatz 4 EG dahin gehend auszulegen, dass ein EG-Bediensteter sich nicht auf Artikel 39 EG berufen kann? 3. Für den Fall, dass Frage 2 verneint wird: Widerspricht es Artikel 39 EG, dass ein in Luxemburg wohnender EG-Bediensteter, der im Inland als ansässig gilt und der für eine Haushaltshilfe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Luxemburg zahlt, nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Nummer 8 EStG berechtigt ist? 4. Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil vom 26. Januar 1993, Rs. C-112/91 - Werner - entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

    Mit der vierten Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner) Grundsätze enthält, die für die Entscheidung der vorliegenden Rechtssache erheblich sind.

    Somit schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die vierte Frage zu antworten, dass das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner) keine Grundsätze enthält, die für die Entscheidung des beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits erheblich sind.

    4. Das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner) enthält keine Grundsätze, die für die Entscheidung des bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits erheblich sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-131/95

    P.J. Huijbrechts gegen Commissie voor de behandeling van administratieve

    Mit den Kriterien, die der Gerichtshof im Urteil Schumacker(4) zugrunde gelegt hat und die später im Urteil Martínez Imbernon(5) bestätigt worden sind, hat er seine Rechtsprechung in gewisser Weise revidiert mit dem Ziel, wieder zu den Auslegungsmaßstäben zurückzukehren, an die er sich in der Vergangenheit ständig gehalten hatte und von denen er im genannten Urteil Werner vorübergehend abgewichen war.

    Das Urteil Werner betraf jedoch den Fall eines Selbständigen, der sich auf die Geltung von Artikel 52 des Vertrages berufen hatte, der sich auf die Niederlassungsfreiheit bezieht.

    Wenn dem so ist, kann das Urteil Werner - das im übrigen isoliert geblieben ist und dem andere Urteile, die nur kurze Zeit später ergangen sind, in wesentlichen Punkten widersprechen - nicht als geeigneter Präzedenzfall für das vorliegende Verfahren betrachtet werden.

    (3) - Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429) und Urteil vom 22. September 1992 in der Rechtssache C-153/91 (Petit, Slg. 1992, I-4973).

  • EuGH, 11.09.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 12 EG, 17 EG, 18 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-212/05

    Hartmann - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-425/11

    Ettwein - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 56/09

    Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der

  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe

  • OLG Köln, 16.12.2005 - 20 U 204/03

    § 4 HOAI kontra Dienstleistungsfreiheit?

  • BFH, 15.07.2005 - I R 21/04

    Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht durch Hinzurechnungen

  • BFH, 14.04.1993 - I R 29/92

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit der Regelungen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2004 - C-376/03

    D.

  • VGH Hessen, 04.02.2016 - 7 A 983/15

    Rechts der Heilberufe - Zulassung zur Ausbildung zur Psychologischen

  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 -

  • BFH, 17.12.1997 - I B 108/97

    Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung

  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03

    Ritter-Coulais

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 3043/09

    Absehen von der überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98

    Angonese

  • BFH, 12.05.1992 - I B 90/91

    Berücksichtigung des Existenzminimums gegenüber einem sämtliche Einkünfte nur in

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98

    Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr -

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 1274/05

    Zur Frage, wie der Anteilswert einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 19 A 2115/01

    Übernahme von Schülerfahrkosten; Erfordernis eines Wohnsitzes oder eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95

    F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-439/13

    Elitaliana / Eulex Kosovo

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2008 - C-527/06

    Renneberg - Steuerrecht -Art. 39 EG -Besteuerung des Einkommens gebietsfremder

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1994 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt gegen Roland Schumacker.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-7/21

    LKW WALTER - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und

  • FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2592/08

    Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG , Grundfreiheiten, Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale

  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 4435/11

    Vereinbarkeit von § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit Verfassungsrecht und Unionsrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-436/00

    X und Y

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-24/92

    Pierre Corbiau gegen Administration des contributions.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1994 - C-29/94

    Strafverfahren gegen Jean-Louis Aubertin, Bernard Collignon, Guy Creusot,

  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 3636/98

    Erfordernisse der sachlichen Unbilligkeit; Voraussetzungen des Erlasses;

  • FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00

    Zur Hinzurechnung von Pachtzinsen (§ 8 Nr. 7 GewStG ) im Rahmen einer

  • VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 2 K 10.519

    Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; Beitragspflicht;

  • FG Saarland, 26.06.1997 - 1 K 137/96

    Die Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

  • FG Saarland, 04.04.2023 - 2 K 1405/19

    Steuerliche Schlechterstellung beschränkt Steuerpflichtiger durch abgeltend

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
  • FG München, 28.03.1995 - 12 K 4056/92

    Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer; Unbeschränkte Steuerpflicht;

  • FG Brandenburg, 06.02.1997 - 1 V 1319/96

    Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer; Diskriminierungsverbote

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