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   EuGH, 26.01.2010 - C-118/08   

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EuGH, 26.01.2010 - C-118/08 (https://dejure.org/2010,1020)
EuGH, Entscheidung vom 26.01.2010 - C-118/08 (https://dejure.org/2010,1020)
EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - C-118/08 (https://dejure.org/2010,1020)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Äquivalenzgrundsatz - Staatshaftungsklage - Verstoß gegen das Unionsrecht - Verstoß gegen die nationale Verfassung

  • Europäischer Gerichtshof

    Transportes Urbanos y Servicios Generales

    Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Äquivalenzgrundsatz - Staatshaftungsklage - Verstoß gegen das Unionsrecht - Verstoß gegen die nationale Verfassung

  • EU-Kommission PDF

    Transportes Urbanos y Servicios Generales

    Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Äquivalenzgrundsatz - Staatshaftungsklage - Verstoß gegen das Unionsrecht - Verstoß gegen die nationale Verfassung

  • EU-Kommission

    Transportes Urbanos y Servicios Generales

    Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Äquivalenzgrundsatz - Staatshaftungsklage - Verstoß gegen das Unionsrecht - Verstoß gegen die nationale Verfassung“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über die vorherige Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs bei einer auf durch den Gerichtshof festgestellten Verletzung von Gemeinschaftsrecht gestützten Staatshaftungsklage; Transportes Urbanos y Servicios Generales ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 226
    Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über die vorherige Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs bei einer auf durch den Gerichtshof festgestellten Verletzung von Gemeinschaftsrecht gestützten Staatshaftungsklage; Transportes Urbanos y Servicios Generales ...

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Äquivalenzgrundsatz - Verstoß gegen das Unionsrecht und die nationale Verfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Transportes Urbanos y Servicios Generales

    Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Äquivalenzgrundsatz - Staatshaftungsklage - Verstoß gegen das Unionsrecht - Verstoß gegen die nationale Verfassung

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien) eingereicht am 18. März 2008 - Transportes Urbanos y Servicios Generales S.A.L. / Administración del Estado

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 77/388/EWG Art 17 Abs 2, RL 77/388/EWG Art 19, RL 77/388/EWG Art 17 Abs 2, RL 77/388/EWG Art 19
    Gemeinschaftsrecht; Haftungsanspruch; Mehrwertsteuer; Subvention; Verfassung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Verletzung der den Einzelnen vom Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte durch einen Mitgliedstaat - Schadensersatzpflicht - Die Verfassung eines Mitgliedstaats verletzender Rechtsakt und das Gemeinschaftsrecht verletzender Rechtsakt - Äquivalenzgrundsatz und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2716 (Ls.)
  • NVwZ 2010, 629 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-204/03

    DIE SPANISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG DES VORSTEUERABZUGSRECHTS

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Mit Urteil vom 6. Oktober 2005, Kommission/Spanien (C-204/03, Slg. 2005, I-8389), hat der Gerichtshof entschieden, dass die im Gesetz 37/1992 vorgesehenen Beschränkungen des Vorsteuerabzugsrechts mit Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 der Sechsten Richtlinie unvereinbar sind.

    Im Rahmen dieser Klage trägt sie vor, dadurch, dass der spanische Gesetzgeber - wie vom Gerichtshof in dem oben genannten Urteil Kommission/Spanien festgestellt - gegen die Sechste Richtlinie verstoßen habe, sei ihr ein Schaden in Höhe von 1 228 366, 39 Euro entstanden.

    Allerdings hat Transportes Urbanos im Ausgangsverfahren ihre Klage auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Staatshaftung ausdrücklich auf das gemäß Art. 226 EG erlassene Urteil Kommission/Spanien gestützt, mit dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass das Gesetz 37/1992 gegen die Sechste Richtlinie verstößt.

    Ferner ist der Vorlageentscheidung zu entnehmen, dass sich Transportes Urbanos deshalb mit der betreffenden Klage an den Ministerrat gewandt hat, weil die Fristen für die Einreichung eines Antrags auf Berichtigung der für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 vorgenommenen Selbstveranlagungen abgelaufen waren, als das Urteil Kommission/Spanien erging.

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, dem System der Verträge innewohnt, auf denen die Union beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a., C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, und vom 24. März 2009, Danske Slagterier, C-445/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 19).

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass die Geschädigten einen Entschädigungsanspruch haben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt die Verleihung von Rechten an die Geschädigten, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (vgl. in diesem Sinne Urteil Danske Slagterier, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    94 bis 96, vom 8. Oktober 1996, Dillenkofer u. a., C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Slg. 1996, I-4845, Randnr. 28, und Danske Slagterier, Randnr. 37).

  • EuGH, 01.12.1998 - C-326/96

    Levez

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Der Äquivalenzgrundsatz verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen internes Recht gerügt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1998, Edis, C-231/96, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 36, vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, Slg. 1998, I-7835, Randnr. 41, vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 55, und vom 19. September 2006, i-21 Germany und Arcor, C-392/04 und C-422/04, Slg. 2006, I-8559, Randnr. 62).

    Dieser Grundsatz kann jedoch nicht so verstanden werden, dass er einen Mitgliedstaat verpflichtet, die günstigste innerstaatliche Regelung auf alle Klagen zu erstrecken, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet erhoben werden (Urteile Levez, Randnr. 42, vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, Slg. 1999, I-579, Randnr. 27, und vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 45).

  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Der Äquivalenzgrundsatz verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen internes Recht gerügt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1998, Edis, C-231/96, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 36, vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, Slg. 1998, I-7835, Randnr. 41, vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 55, und vom 19. September 2006, i-21 Germany und Arcor, C-392/04 und C-422/04, Slg. 2006, I-8559, Randnr. 62).

    Um festzustellen, ob der Äquivalenzgrundsatz im Ausgangsverfahren gewahrt ist, ist daher zu prüfen, ob im Hinblick auf ihren Gegenstand und ihre wesentlichen Merkmale die von Transportes Urbanos erhobene, auf eine Verletzung des Unionsrechts gestützte Staatshaftungsklage und die Staatshaftungsklage, die dieses Unternehmen unter Berufung auf einen möglichen Verfassungsverstoß hätte einreichen können, als gleichartig angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Preston u. a., Randnr. 49).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, dem System der Verträge innewohnt, auf denen die Union beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a., C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, und vom 24. März 2009, Danske Slagterier, C-445/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 19).

    Anders als bestimmte der in Randnr. 20 des vorliegenden Urteils angeführten Entwicklungen der streitigen Rechtsprechung nahezulegen scheinen, hängt der Ersatz des Schadens, der durch den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht verursacht wird, jedoch nicht davon ab, dass dieser Verstoß in einem Urteil festgestellt worden ist, das der Gerichtshof im Wege einer Vorabentscheidung erlassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnrn.

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Dieser Grundsatz kann jedoch nicht so verstanden werden, dass er einen Mitgliedstaat verpflichtet, die günstigste innerstaatliche Regelung auf alle Klagen zu erstrecken, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet erhoben werden (Urteile Levez, Randnr. 42, vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, Slg. 1999, I-579, Randnr. 27, und vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-343/96

    Dilexport

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Dieser Grundsatz kann jedoch nicht so verstanden werden, dass er einen Mitgliedstaat verpflichtet, die günstigste innerstaatliche Regelung auf alle Klagen zu erstrecken, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet erhoben werden (Urteile Levez, Randnr. 42, vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, Slg. 1999, I-579, Randnr. 27, und vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    94 bis 96, vom 8. Oktober 1996, Dillenkofer u. a., C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Slg. 1996, I-4845, Randnr. 28, und Danske Slagterier, Randnr. 37).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Der Äquivalenzgrundsatz verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen internes Recht gerügt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1998, Edis, C-231/96, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 36, vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, Slg. 1998, I-7835, Randnr. 41, vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 55, und vom 19. September 2006, i-21 Germany und Arcor, C-392/04 und C-422/04, Slg. 2006, I-8559, Randnr. 62).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
    Der Gerichtshof hat außerdem klargestellt, dass vorbehaltlich des Anspruchs auf Entschädigung, der seine Grundlage auf diese Weise unmittelbar im Unionsrecht hat, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, der Staat die Folgen des entstandenen Schadens im Rahmen des nationalen Haftungsrechts zu beheben hat, wobei die im nationalen Schadensersatzrecht festgelegten Voraussetzungen nicht weniger günstig sein dürfen als bei ähnlichen Rechtsbehelfen, die nur nationales Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass sie die Erlangung der Entschädigung praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 58, und vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 123).
  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    100 und 101 des vorliegenden Urteils ergebenden Erfordernisse sowie der Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, Slg. 2010, I-635, Randnr. 31, und vom 18. März 2010, Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, Slg. 2010, I-2213, Randnrn.
  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, dem System der Verträge innewohnt, auf denen die Union beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile Francovich u. a., EU:C:1991:428, Rn. 35, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 31, sowie Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 29).

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass die Geschädigten einen Entschädigungsanspruch haben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt die Verleihung von Rechten an die Geschädigten, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (vgl. in diesem Sinne Urteil Transportes Urbanos y Servicios Generales, EU:C:2010:39, Rn. 30).

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, dem System der Verträge innewohnt, auf denen die Union beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a., C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, und vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass die Geschädigten einen Entschädigungsanspruch haben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt die Verleihung von Rechten an die Geschädigten, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (vgl. in diesem Sinne Urteil Transportes Urbanos y Servicios Generales, Randnr. 30).

    Vorbehaltlich des Anspruchs auf Entschädigung, der seine Grundlage unmittelbar im Unionsrecht hat, wenn die drei in Randnr. 47 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Staat die Folgen des entstandenen Schadens im Rahmen des nationalen Haftungsrechts zu beheben, wobei die im nationalen Schadensersatzrecht festgelegten Voraussetzungen weder weniger günstig sein dürfen als bei ähnlichen Rechtsbehelfen, die nur nationales Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), noch so ausgestaltet sein dürfen, dass sie die Erlangung der Entschädigung praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteile Köbler, Randnr. 58, vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 123, und Transportes Urbanos y Servicios Generales, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-278/20

    Kommission/ Spanien (Violation du droit de l'Union par le législateur) -

    2 Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428, Rn. 35), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 31), vom 23. Mai 1996, Hedley Lomas (C-5/94, EU:C:1996:205, Rn. 24), und vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 29).

    3 Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 51), vom 23. Mai 1996, Hedley Lomas (C-5/94, EU:C:1996:205, Rn. 25), und vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 30).

    4 Urteile vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 58), und vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 31).

    26 Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 38).

    32 Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2009:437, Nrn. 19 ff.).

    36 Urteile vom 15. September 1998, Edis (C-231/96, EU:C:1998:401, Rn. 36), vom 1. Dezember 1998, Levez (C-326/96, EU:C:1998:577, Rn. 41), und vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 33).

    37 Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 35).

    38 Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 36).

    Vgl. hierzu auch Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2009:437, Nr. 30).

    39 Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 43 und 44).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass es zwar nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Vereinbarkeit nationalen Rechts oder einer nationalen Praxis mit dem Unionsrecht zu beurteilen, dass der Gerichtshof jedoch wiederholt entschieden hat, dass er befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden (vgl. Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2015 - C-106/14

    Die Bestandteile eines komplexen Erzeugnisses müssen der Europäischen

    Dagegen ist er befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu befinden (Urteil Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17

    Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union steht Geschädigten bei Verstößen gegen das Unionsrecht (a) dann ein Entschädigungsanspruch zu, wenn die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an den Geschädigten bezweckt (b), der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist (c) und zwischen diesem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urteile vom 26. Januar 2010 - C-118/08, Transportes Urbanos y Servicios Generales - Slg. 2010, I-635 Rn. 30 und vom 25. November 2010 - C-429/09, Fuß II - Slg. 2010, I-12167 Rn. 47).
  • EuGH, 28.06.2022 - C-278/20

    Institutionelles Recht

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, dem System der Verträge innewohnt, auf denen die Union beruht (Urteile vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Januar 2022, Thelen Technopark Berlin, C-261/20, EU:C:2022:33, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was die Voraussetzungen für den Eintritt der Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden betrifft, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstanden sind, hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Geschädigten einen Ersatzanspruch haben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, ihnen Rechte zu verleihen, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (Urteile vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Januar 2022, Thelen Technopark Berlin, C-261/20, EU:C:2022:33, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vorbehaltlich des Anspruchs auf Entschädigung, der seine Grundlage unmittelbar im Unionsrecht hat, wenn die drei in Rn. 31 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Staat die Folgen des entstandenen Schadens im Rahmen des nationalen Haftungsrechts zu beheben, wobei die im nationalen Schadensersatzrecht festgelegten Voraussetzungen nicht weniger günstig sein dürfen als bei ähnlichen Rechtsbehelfen, die nur nationales Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass sie die Erlangung der Entschädigung praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteile vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Oktober 2018, Kantarev, C-571/16, EU:C:2018:807, Rn. 123).

    Ebenso hat er bereits entschieden, dass der Ersatz des Schadens, der durch einen einem Mitgliedstaat zuzurechnenden Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist, nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass dieser Verstoß in einem Urteil festgestellt worden ist, das der Gerichtshof im Wege einer Vorabentscheidung erlassen hat (Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im vorliegenden Fall seien die beiden in Rn. 171 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen in Art. 32 Abs. 4 des Gesetzes 40/2015 aber in Bezug auf die Auslösung der Haftung des Staates für gesetzgeberisches Handeln im Fall eines Verstoßes gegen die Verfassung nicht vorgesehen, obwohl sich aus dem Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales (C-118/08, EU:C:2010:39), ergebe, dass Staatshaftungsklagen, die auf der Grundlage eines Verstoßes gegen das Unionsrecht durch eine gesetzliche Vorschrift erhoben würden, und solche, die auf der Grundlage eines vom Tribunal Constitucional (Verfassungsgerichtshof) festgestellten Verstoßes gegen die Verfassung durch eine gesetzliche Vorschrift erhoben würden, unter Berücksichtigung ihres Gegenstands und ihrer wesentlichen Merkmale für die Zwecke der Anwendung des Äquivalenzgrundsatzes ähnlich seien.

    Generell kann der Äquivalenzgrundsatz im Übrigen nicht so verstanden werden, dass er einen Mitgliedstaat verpflichtete, die günstigste innerstaatliche Regelung auf alle Klagen zu erstrecken, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet erhoben werden (vgl. Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Der EuGH hat auch nicht, wie die Klägerin behauptet, im Urteil Danske Slagterier in Slg. 2009, I-2119 von dieser Voraussetzung Abstand genommen, sondern dort lediglich im Bezug auf den unionsrechtlichen Entschädigungs- und Staatshaftungsanspruch entschieden, es sei nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, dass der Geschädigte zuvor im Wege des Primärrechtsschutzes gegen das zum Schaden führende legislative oder judikative Unrecht vorgehe (vgl. auch EuGH-Urteil vom 26. Januar 2010 C-118/08, Transportes Urbanos y Servicios Generales, BFH/NV Beilage 2010, 578, unter Rdnr. 48).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 36.17

    Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union steht Geschädigten bei Verstößen gegen das Unionsrecht (a) dann ein Entschädigungsanspruch zu, wenn die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an den Geschädigten bezweckt (b), der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist (c) und zwischen diesem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urteile vom 26. Januar 2010 - C-118/08, Transportes Urbanos y Servicios Generales - Slg. 2010, I-635 Rn. 30 und vom 25. November 2010 - C-429/09, Fuß II - Slg. 2010, I-12167 Rn. 47).
  • EuGH, 14.07.2021 - C-204/21

    Kommission/ Polen - Vorläufiger Rechtsschutz - Art. 279 AEUV - Antrag auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-494/16

    Santoro

  • EuGH, 04.10.2018 - C-571/16

    Kantarev

  • EuGH, 14.07.2022 - C-274/21

    EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-620/17

    Hochtief Solutions Magyarországi Fióktelepe - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 20.04.2021 - C-896/19

    Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine

  • EuGH, 11.09.2014 - C-112/13

    A - Art. 267 AEUV - Nationale Verfassung - Obligatorisches Zwischenverfahren zur

  • EuGH, 21.10.2010 - C-385/09

    Nidera Handelscompagnie - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug -

  • EuGH, 10.06.2010 - C-140/09

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Staatliche Beihilfen - Zuschüsse an ein

  • EuGH, 29.07.2019 - C-620/17

    Hochtief Solutions Magyarországi Fióktelepe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2020 - 6 A 2634/18

    Bereitschaftsdienst Freizeitausgleich Dienstbefreiung Polizeibeamter maßgeblicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Rückerstattung unionsrechtswidrig erhobener

  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-181/20

    VYSOCINA WIND - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2012/19/EU - Abfälle -

  • BFH, 16.09.2010 - V R 49/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-571/16

    Kantarev - Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme - Feststellung der

  • BFH, 16.09.2010 - V R 46/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 16.09.2010 - V R 48/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • EuGH, 20.10.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 4 B 13.11

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; 55-Stunden-Dienst; europarechtliche/ unionsrechtliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12

    Brey - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2018 - 6 A 2083/15

    Feuerwehr Opt-Out Arbeitszeit Mehrarbeit Zuvielarbeit Haftungsanspruch Nachteil

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10

    Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs.

  • EuG, 22.06.2022 - T-797/19

    Das Gericht bestätigt den Entzug der Zulassung der AAB Bank als Kreditinstitut

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-641/18

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die beim

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2018 - 6 A 2215/15
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19

    Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht steht nationalen Verfassungsbestimmungen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Schadensersatzklage - Beweismittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10

    Melki - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10

    Residex Capital IV - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-582/21

    Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18

    Sole-Mizo

  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 39.17

    Gewährung von Freizeitausgleich bei Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-735/19

    Euromin Holdings (Cyprus) - Vorabentscheidungsverfahren - Gesellschaftsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2019 - C-676/17

    Calin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der loyalen Zusammenarbeit,

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-378/17

    The Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Unter Verstoß gegen das

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09

    Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-78/08

    Paint Graphos - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19

    An Bord Pleanála - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-71/14

    East Sussex County Council - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

  • EuGH, 17.09.2015 - C-416/14

    Fratelli De Pra und SAIV

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2017 - C-217/16

    Dimos Zagoriou

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-352/20

    HOLD Alapkezelő - Vorabentscheidungsersuchen - Finanzmarktregulierung -

  • EuGH, 11.06.2020 - C-448/19

    Subdelegación del Gobierno en Guadalajara - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-79/08

    Adige Carni - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und

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