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   EuGH, 26.02.1980 - 54/79   

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https://dejure.org/1980,1383
EuGH, 26.02.1980 - 54/79 (https://dejure.org/1980,1383)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1980 - 54/79 (https://dejure.org/1980,1383)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1980 - 54/79 (https://dejure.org/1980,1383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hako-Schuh / Hauptzollamt Frankfurt/Main-Ost

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN - TARIFIERUNG DER WAREN - KRITERIEN - UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN DEN ERZEUGNISSEN DER TARIFNUMMERN 64.02 , 64.03 UND 64.04

  • EU-Kommission

    Hako-Schuh / Hauptzollamt Frankfurt/Main-Ost

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht für ein innerstaatliches Verfahren zur Einfuhr spanischer Espadrilles; Einordnung von Schuhen mit einer Laufsohle aus Hanf und einer Flächenverstärkung mit Kautschuk in den Katalog zum gemeinsamen ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177
    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN - TARIFIERUNG DER WAREN - KRITERIEN - UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN DEN ERZEUGNISSEN DER TARIFNUMMERN 64.02 , 64.03 UND 64.04

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.05.1974 - 183/73

    Osram GmbH / Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main

    Auszug aus EuGH, 26.02.1980 - 54/79
    Dies gilt insbesondere für Schuhe, deren Laufsohle an der Spitze, Ferse, im Mittelteil und am äußeren Rand oder an der Ferse und zum größten Teil auf dem Stück zwischen Spitze und Mittelteil mit Kautschuk oder Kunststoff überzogen ist (vgl. Erläuterungen zu Tarifstelle 64.02 B)" 6 Wie der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73, "Osram", (Sig. 1974, 477) ausgeführt hat, dürfen die Erläuterungen zum Schema des Gemeinsamen Zolltarifs den Wortlaut dieses Tarifs zwar nicht verändern, sie stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung dar, mit dem die Tragweite der einzelnen Tarifnummern oder -stellen geklärt und verdeutlicht werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-290/97

    Bruner

    (14) - Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79 (Hako-Schuh, Slg. 1980, 311, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91

    Bioforce GmbH gegen Oberfinanzdirektion München. - Gemeinsamer Zolltarif -

    Es sei hingewiesen auf das Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73 (Osram, Slg. 1974, 477) sowie das Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79 (Hako-Schuh, Slg. 1980, 311).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1982 - 234/81

    E.I. Du Pont de Nemours Inc. und Dewfield (unlimited company unter der

    Daneben kann auf die Bedeutung abgestellt werden, die der Begriff in dem betreffenden Wirtschaftszweig oder dem wissenschaftlichen oder technologischen Fachgebiet hat, sowie auf die Erläuterungen [des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens], die zwar die anderweitig festgestellte klare Bedeutung des Textes nicht verändern können, jedoch ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der Tarifnummern darstellen (vgl. Rechtssache 183/73, Osram/Oberfinanzdirektion, Slg. 1974, 477, 486, und Rechtssache 54/79, Hako- Schuh/Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost, Slg. 1980, 311,318).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 38/85

    Bienengräber & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg - Jonas. - Gemeinsamer Zolltarif.

    Zur Auslegung der Positionen des Gemeinsamen Zolltarifs dürfen die Erläuterungen hierzu sowie die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens herangezogen werden; für letztere sind die englische und die französische Fassung verbindlich (Urteil in der Rechtssache 74/79, Hako Schuh/ Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost, Slg. 1980, 311, 318).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 233/88

    Gijs van de Kolk-Douane Expéditeur BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en

    - Bekanntlich dürfen die Erläuterungen zum Schema des GZT den Wortlaut dieses Tarifs zwar nicht verändern, sie stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung dar, mit dem die Tragweite der einzelnen Tarifnummern oder -stellen geklärt und verdeutlicht werden kann; siehe das Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79, Hako-Schuh, Slg. 1980, 311, Randnr. 6.3 - Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1983 - 298/82

    Gustav Schickedanz KG gegen Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. - Gemeinsamer

    - Rechtssache 54/79, Hako-Schuh/Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost, Slg. 1980, 311, insbesondere Randnummer 6 (319).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1981 - 205/80

    ELBA Elektroapparate- und Maschinenbau Walter Goettmann KG gegen Hauptzollamt

    Daneben sind - wie gleichfalls in der Rechtsprechung wiederholt hervorgehoben worden ist (vgl. etwa Urteil in der Rechtssache 54/79, Firma Hako-Schuh Dietrich Bahner/Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost, Urteil vom 26. Februar 1980, Slg. 1980, 311) - die Brüsseler Erläuterungen ein nützliches Erkenntnismittel.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1981 - 114/80

    Dr. Ritter GmbH & Co. gegen Oberfinanzdirektion Hamburg. - Gemeinsamer Zolltarif

    Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen ist es, entgegen der Meinung der Klägerin des Ausgangsverfahrens, sachgerecht, wenn die Erläuterungen zum Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, die zwar nicht verbindlich sind, aber immerhin ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung darstellen (vgl. zuletzt EuGH 26. Februar 1980 - Hako-Schuh Dietrich Bahner/Hauptzollamt Frankfurt am Main, 54/79 - Slg. 1980, 311), zur Abgrenzung der Tarifnummern 21.07 und 22.02 des Gemeinsamen Zolltarifs ebenfalls darauf abstellen, ob eine zum menschlichen Genuß bestimmte Ware unmittelbar trinkbar ist oder nicht.
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