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   EuGH, 26.02.1991 - C-292/89   

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https://dejure.org/1991,129
EuGH, 26.02.1991 - C-292/89 (https://dejure.org/1991,129)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1991 - C-292/89 (https://dejure.org/1991,129)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - C-292/89 (https://dejure.org/1991,129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    EWG-Vertrag, Artikel 48 Absatz 3
    1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht zum Zweck der Stellensuche - Dauer des Aufenthalts - Beschränkung auf sechs Monate durch das Recht eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

  • Judicialis

    EWGV Art. 48; ; EWGV Art. 48 Abs. 3; ; EWGV Art. 177

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 3
    Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der EG: Zulässigkeit einer Befristung des Aufenthaltsrechts für Arbeitssuchende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht der Angehörigen der Mitgliedstaaten, sich in den anderen Mitgliedstaaten frei zu bewegen und sich dort aufzuhalten, um eine Stelle zu suchen; Zeitliche Begrenzung des Aufenthalts des Stellensuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGv Art. 48 Abs. 3

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht - Stellensuche - Zeitliche Begrenzung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1991, 351
  • DB 1991, 1075
 
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Wird zitiert von ... (209)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-292/89
    11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes gehört die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer nämlich zu den Grundlagen der Gemeinschaft; die einschlägigen Bestimmungen sind daher weit auszulegen (vgl. unter anderem das Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnr. 13).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Da die Kläger sich zu Beginn des hier streitigen Zeitraums zudem bereits mehr als zwei Jahre in Deutschland aufgehalten hatten, ohne eine Erwerbstätigkeit ausgeübt zu haben, unterliegt der vom LSG weiter gezogene Schluss der objektiv nicht bestehenden Aussicht der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit keinen durchgreifenden Zweifeln (vgl zum zeitlichen Umfang der materiellen Freizügigkeitsberechtigung der Arbeitsuche: EuGH Rs Antonissen vom 26.2.1991 - C-292/89 RdNr 21; s auch Devetzi, EuR 2014, 638, 642; Lehmann, ZAR 2015, 212, 215; Thym, NJW 2015, 130, 133).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in ein Protokoll des Rates aufgenommene Erklärung, wenn sie in einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts keinen Ausdruck gefunden hat, zur Auslegung dieser Vorschrift nicht herangezogen werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 42).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Allerdings ist es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, dem Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats, der zum Zweck der Stellensuche in sein Gebiet eingereist ist, auszuweisen, wenn dieser nach sechs Monaten keine Stelle gefunden hat, sofern der Betroffene nicht nachweist, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (EuGH Urteil vom 26.2.1991 - C-292/89 ; so auch Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl 2011, § 2 FreizügG/EU RdNr 56).
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