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   EuGH, 26.02.2013 - C-11/11   

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https://dejure.org/2013,2364
EuGH, 26.02.2013 - C-11/11 (https://dejure.org/2013,2364)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.2013 - C-11/11 (https://dejure.org/2013,2364)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - C-11/11 (https://dejure.org/2013,2364)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 6 und 7 - Flug mit Anschlussflügen - Feststellung einer Verspätung zum Zeitpunkt der Ankunft am Endziel - Verspätung von drei Stunden oder mehr - Ausgleichsanspruch der Fluggäste

  • Europäischer Gerichtshof

    Folkerts

    Vorabentscheidungsersuchen - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 6 und 7 - Flug mit Anschlussflügen - Feststellung einer Verspätung zum Zeitpunkt der Ankunft am Endziel - Verspätung von drei Stunden oder mehr - Ausgleichsanspruch der Fluggäste

  • EU-Kommission

    Folkerts

    Vorabentscheidungsersuchen - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 6 und 7 - Flug mit Anschlussflügen - Feststellung einer Verspätung zum Zeitpunkt der Ankunft am Endziel - Verspätung von drei Stunden oder mehr - Ausgleichsanspruch der Fluggäste“

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entschädigung auch bei rechtzeitigem Abflug

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch für Fluggäste bei verspäteten Anschlussflügen; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • tis-gdv.de

    Fluggast, Anschlussflug, Verspätung, Ausgleichszahlung

  • kanzlei-woicke.de
  • reise-recht-wiki.de

    Annullierung und Verspätung des Zubringerfluges

  • dgfr.de

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Anschlussflug / Ausgleichsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsanspruch für Fluggäste bei verspäteten Anschlussflügen; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de

    Airline Haftung: Flug mit Anschlussflügen - Feststellung einer Verspätung zum Zeitpunkt der Ankunft am Endziel - Verspätung von drei Stunden oder mehr - Ausgleichsanspruch der Fluggäste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr Flug am Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Airlines haften auch für verpasste Anschlussflüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flugverspätung und Anschlussflug

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH zu Fluggastentschädigung - Rechte von Reisenden erneut gestärkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Flug mit Anschlussflügen und Verspätung von drei Stunden oder mehr am Endziel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Fluggäste bei Verspätung am Endziel von drei Stunden oder mehr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichsanspruch bei erheblicher Verspätung eines gestaffelten Flugs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichsanspruch bei verspäteter Ankunft am Endziel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung von Fluggästen bei Verspätung von mehr als drei Stunden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fluggast mit Anschlussflügen kann trotz Verspätung unterhalb der gemeinschaftsrechtlich festgelegten Grenzen ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 26.02.2013)

    Passagierrechte: Airlines müssen bei verspäteter Ankunft zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entschädigung bei verspäteten Anschlussflügen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Rechte von Fluggästen mit Anschlussflügen

  • blogspot.com (Zusammenfassung)

    Ausgleichsanspruch bei Verspätung eines Anschlussfluges

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft haftet für verspätete Ankunft bei Umsteigeflügen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verspätete Ankunftszeit wegen potenzierter Flugverspätung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte von Flugpassagieren gestärkt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlungen für Fluggäste bei Verspätungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigungsanspruch bei verspäteter Ankunft der Fluggäste mit Anschlussflügen - Ausgleichsanspruch aufgrund Zeitverlusts und daraus folgenden Unannehmlichkeiten gerechtfertigt

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren zu Ausgleichsansprüchen ausgesetzt

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort

  • lachner-vonlaufenberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH stärk Fluggastrechte weiter: Ausgleichszahlung auch bei "nur" dreistündig oder mehr verspäteter Ankunft

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofes (Deutschland) eingereicht am 11. Januar 2011 - Air France gegen Heinz-Gerke Folkerts und Luz-Tereza Folkerts

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung der Art. 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs" und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1291
  • EuZW 2013, 434
  • NZV 2013, 286
 
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Wird zitiert von ... (112)

  • EuGH, 31.05.2018 - C-537/17

    Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch bei

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits entschieden, dass der irreversible Zeitverlust, der die Unannehmlichkeit bildet, die zum Ausgleichsanspruch nach der Verordnung Nr. 261/2004 führt, bei der Ankunft des betreffenden Fluggasts am Endziel vorliegen muss (Urteil vom 26. Februar 2013, Folkerts, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 32 und 33).

    Der Begriff "Endziel" wird in Art. 2 Buchst. h der Verordnung Nr. 261/2004 definiert als der Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges des betreffenden Fluggasts (Urteil vom 26. Februar 2013, Folkerts, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 34 und 35).

    Aus dem Begriff "letzter Flug" folgt, dass der Begriff "direkte Anschlussflüge" so zu verstehen ist, dass er zwei oder mehr Flüge bezeichnet, die für die Zwecke des in der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichsanspruchs von Fluggästen eine Gesamtheit darstellen, so wie der Flug mit Anschlussflügen in der Rechtssache Folkerts (Urteil vom 26. Februar 2013, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 17 und 18).

    Eine solche Gesamtheit liegt vor, wenn zwei oder mehrere Flüge Gegenstand einer einzigen Buchung waren, so wie in der Rechtssache Folkerts (Urteil vom 26. Februar 2013, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 16).

    Ein Beförderungsvorgang wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende ist somit als ein Flug mit Anschlussflügen anzusehen, so wie der Beförderungsvorgang in der Rechtssache Folkerts (Urteil vom 26. Februar 2013, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 35 und 38).

  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den

    (2) Demgegenüber spricht gegen eine Anrechnung, dass der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung im Fall der Annullierung des Fluges gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung dem Ausgleich der Unannehmlichkeiten dient, die die Fluggäste durch den eintretenden Zeitverlust erleiden (EuGH, Sturgeon, aaO Rn. 51 bis 54; Nelson, aaO Rn. 34; EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-11/11, NJW 2013, 1291 Rn. 32, 39 - Air France SA/Folkerts).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-452/13

    Die tatsächliche Ankunftszeit eines Fluges steht für den Zeitpunkt, zu dem

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Fluggäste, die eine große Verspätung erleiden, d. h. eine Verspätung von drei Stunden oder mehr, ebenso wie Fluggäste, deren ursprünglicher Flug annulliert wurde und denen das Luftfahrtunternehmen keine anderweitige Beförderung unter den in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Voraussetzungen anbieten kann, einen Ausgleichsanspruch auf der Grundlage von Art. 7 dieser Verordnung haben, da auch sie einen irreversiblen Zeitverlust erleiden (vgl. in diesem Sinne Urteil Folkerts, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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