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   EuGH, 26.03.2019 - C-129/18 (, SM / Entry Clearance Officer, UK Visa Section)   

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EuGH, 26.03.2019 - C-129/18 (, SM / Entry Clearance Officer, UK Visa Section) (https://dejure.org/2019,6493)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2019 - C-129/18 (, SM / Entry Clearance Officer, UK Visa Section) (https://dejure.org/2019,6493)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 2019 - C-129/18 (, SM / Entry Clearance Officer, UK Visa Section) (https://dejure.org/2019,6493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    SM (Enfant placé sous kafala algérienne)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Familienangehörige des Unionsbürgers - Art. 2 Nr. 2 Buchst. c - ...

  • doev.de PDF

    SM - Nachzug Drittstaatsangehöriger zu einem Vormund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Familienangehörige des Unionsbürgers - Art. 2 Nr. 2 Buchst. c - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen Kafala die Vormundschaft übernommen hat, kann nicht als "Verwandter in gerader absteigender Linie" dieses Unionsbürgers angesehen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Algerische Vormundschaft - und europäische Unionsbürgerschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Islamische Vormundschaft ist nicht mit Adoption gleichzusetzen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Freizügigkeitsrichtlinie: Algerische Vormundschaft entspricht nicht Adoption

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einreise eines Minderjährigen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht auf Einreise und Aufenthalt: Vormundschaft gemäß Regelung der algerischen Kafala ist nicht mit Adoption gleichzusetzen - Minderjährigem muss nach Würdigung der Umstände Einreise und Aufenthalt in EU-Mitgliedsstaat des Vormunds aber erleichtert werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SM (Enfant placé sous kafala algérienne)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Familienangehörige des Unionsbürgers - Art. 2 Nr. 2 Buchst. c - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 572
  • FamRZ 2019, 832
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 05.09.2012 - C-83/11

    Rahman u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    Das Ziel von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 besteht, wie sich aus dem sechsten Erwägungsgrund dieser Richtlinie ergibt, darin, "die Einheit der Familie im weiteren Sinne zu wahren", indem die Einreise und der Aufenthalt von Personen erleichtert werden, die nicht unter die Definition eines "Familienangehörigen" eines Unionsbürgers in Art. 2 Nr. 2 dieser Richtlinie fallen, aber aufgrund besonderer tatsächlicher Umstände, beispielsweise einer finanziellen Abhängigkeit, der Zugehörigkeit zum Haushalt oder schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, enge und stabile familiäre Beziehungen zu einem Unionsbürger haben (Urteil vom 5. September 2012, Rahman u. a, C-83/11, EU:C:2012:519, Rn. 32).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verpflichtet Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 die Mitgliedstaaten, Anträge von Drittstaatsangehörigen im Sinne dieses Artikels gegenüber den Anträgen anderer Drittstaatsangehöriger auf Einreise und Aufenthalt in gewisser Weise bevorzugt zu behandeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a, C-83/11, EU:C:2012:519, Rn. 21, und vom 12. Juli 2018, Banger, C-89/17, EU:C:2018:570, Rn. 31).

    Daher müssen die Mitgliedstaaten nach dieser Vorschrift vorsehen, dass Personen eine Entscheidung über ihren Antrag erhalten können, die auf einer eingehenden Untersuchung ihrer persönlichen Umstände, bei der verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind, beruht und die im Fall der Ablehnung begründet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a, C-83/11, EU:C:2012:519, Rn. 22 und 23, sowie vom 12. Juli 2018, Banger, C-89/17, EU:C:2018:570, Rn. 38 und 39).

    Zwar haben die einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Wahl der zu berücksichtigenden Faktoren einen großen Ermessensspielraum, soweit ihre Rechtsvorschriften Kriterien enthalten, die sich mit der gewöhnlichen Bedeutung des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 enthaltenen Ausdrucks "erleichtert" vereinbaren lassen und die dieser Bestimmung nicht ihre praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:C:2012:519, Rn. 24, und vom 12. Juli 2018, Banger, C-89/17, EU:C:2018:570, Rn. 40).

  • EuGH, 12.07.2018 - C-89/17

    Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat zurück, muss dieser

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verpflichtet Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 die Mitgliedstaaten, Anträge von Drittstaatsangehörigen im Sinne dieses Artikels gegenüber den Anträgen anderer Drittstaatsangehöriger auf Einreise und Aufenthalt in gewisser Weise bevorzugt zu behandeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a, C-83/11, EU:C:2012:519, Rn. 21, und vom 12. Juli 2018, Banger, C-89/17, EU:C:2018:570, Rn. 31).

    Daher müssen die Mitgliedstaaten nach dieser Vorschrift vorsehen, dass Personen eine Entscheidung über ihren Antrag erhalten können, die auf einer eingehenden Untersuchung ihrer persönlichen Umstände, bei der verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind, beruht und die im Fall der Ablehnung begründet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a, C-83/11, EU:C:2012:519, Rn. 22 und 23, sowie vom 12. Juli 2018, Banger, C-89/17, EU:C:2018:570, Rn. 38 und 39).

    Zwar haben die einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Wahl der zu berücksichtigenden Faktoren einen großen Ermessensspielraum, soweit ihre Rechtsvorschriften Kriterien enthalten, die sich mit der gewöhnlichen Bedeutung des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 enthaltenen Ausdrucks "erleichtert" vereinbaren lassen und die dieser Bestimmung nicht ihre praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:C:2012:519, Rn. 24, und vom 12. Juli 2018, Banger, C-89/17, EU:C:2018:570, Rn. 40).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    Von diesem Ermessensspielraum muss jedoch angesichts des 31. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2004/38 im Licht und unter Beachtung der Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) Gebrauch gemacht werden (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 79 und 80 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um diese Bestimmungen bei der Ausübung ihres Ermessens einzuhalten, müssen die zuständigen nationalen Behörden daher bei der Umsetzung der Verpflichtung gemäß Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38, die Einreise und den Aufenthalt sonstiger Familienangehöriger zu erleichtern, alle aktuellen und relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung sämtlicher in Rede stehenden Interessen, insbesondere der des betreffenden Kindes, ausgewogen und sachgerecht würdigen (vgl. entsprechend Urteile vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81, vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 85, und vom 13. September 2016, CS, C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 41).

  • EGMR, 16.12.2014 - 52265/10

    CHBIHI LOUDOUDI ET AUTRES c. BELGIQUE

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist jedoch zu entnehmen, dass die tatsächlichen Beziehungen, die ein der Regelung der "Kafala" unterstelltes Kind zu seinem Vormund unterhält, unter Berücksichtigung der gemeinsam verbrachten Zeit, der Qualität der Beziehungen und der Rolle, die der Erwachsene gegenüber dem Kind einnimmt, unter den Begriff des Familienlebens fallen können (vgl. in diesem Sinne EGMR, 16. Dezember 2014, Chbihi Loudoudi u. a./Belgien, CE:ECHR:2014:1216JUD005226510, Nr. 78).

    Nach dieser Rechtsprechung schützt Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten den Einzelnen vor willkürlichen Eingriffen der Behörden und verpflichtet diese dort, wo eine familiären Bindung besteht, die Entwicklung dieser Bindung zu gestatten und einen rechtlichen Schutz zu gewähren, der die Eingliederung des Kindes in seine Familie ermöglicht (vgl. in diesem Sinne EGMR, 4. Oktober 2012, Harroudj/Frankreich, CE:ECHR:2012:1004JUD004363109, Nrn. 40 und 41, sowie EGMR, 16. Dezember 2014, Chbihi Loudoudi u. a./Belgien, CE:ECHR:2014:1216JUD005226510, Nrn. 88 und 89).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-673/16

    Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    Zwar bezieht sich dieser Begriff in erster Linie auf das Bestehen eines biologischen Abstammungsverhältnisses; es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2004/38 nach ständiger Rechtsprechung die Ausübung des elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, das den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwächst, erleichtern soll und dass sie insbesondere bezweckt, dieses Recht zu verstärken (Urteile vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 35, und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 18).

    Wie sich aus den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (ABl. 2007, C 303, S. 17) ergibt, haben nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die in deren Art. 7 verbürgten Rechte die gleiche Bedeutung und Tragweite wie die Rechte aus Art. 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2010, McB., C-400/10 PPU, EU:C:2010:582, Rn. 53, und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 49).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    7 der Charta ist im Übrigen in Verbindung mit der Verpflichtung zu sehen, das in Art. 24 Abs. 2 der Charta anerkannte Wohl des Kindes zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 58, vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 54, und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 70).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-403/09

    Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet,

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    7 der Charta ist im Übrigen in Verbindung mit der Verpflichtung zu sehen, das in Art. 24 Abs. 2 der Charta anerkannte Wohl des Kindes zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 58, vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 54, und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 70).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    Wie sich aus den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (ABl. 2007, C 303, S. 17) ergibt, haben nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die in deren Art. 7 verbürgten Rechte die gleiche Bedeutung und Tragweite wie die Rechte aus Art. 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2010, McB., C-400/10 PPU, EU:C:2010:582, Rn. 53, und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 49).
  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    Außerdem enthält die Richtlinie 2004/38 keine Definition des Begriffs "Verwandter in gerader absteigender Linie" im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. c. Unter diesen Umständen sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung dieser Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, EU:C:2010:592, Rn. 49).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-129/18
    Unter diesen Umständen folgt aus dem Gebot einer einheitlichen Anwendung des Rechts der Union wie auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe dieser Vorschrift in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32).
  • EGMR, 04.10.2012 - 43631/09

    HARROUDJ c. FRANCE

  • EuGH, 16.01.2014 - C-423/12

    Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

  • EuGH, 10.07.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 2

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

  • EuGH, 01.10.2019 - C-673/17

    Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers -

    Insoweit folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 26. März 2019, SM [unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 50, und vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 36).
  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Angesichts dieses Zwecks kann Art. 5 nicht eng ausgelegt werden (vgl. entsprechend Urteile vom 14. Februar 2019, Buivids, C-345/17, EU:C:2019:122, Rn. 51, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 53).

    Art. 7 der Charta, in dem u. a. das Recht auf Achtung des Familienlebens - auf das sich ein illegal in einem Mitgliedstaat aufhältiger Drittstaatsangehöriger, der, wie M. A., ein minderjähriges Kind hat, berufen kann - geregelt ist, ist aber in Verbindung mit der in Art. 24 Abs. 2 der Charta verankerten Verpflichtung zu sehen, das Wohl des Kindes zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    Das in Art. 7 der Charta verankerte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens entspricht dem in Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Recht, so dass ihm die gleiche Bedeutung und Tragweite zuzuerkennen ist (Urteile vom 5. Oktober 2010, McB., C-400/10 PPU, EU:C:2010:582, Rn. 53, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 65).
  • VGH Hessen, 18.03.2024 - 3 B 1784/23

    Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 5 RL 2008/115/EG bei Erlass einer

    Zudem muss das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 7 der Charta der Grundrechte der EU (ABl. C 303 vom 12. Dezember 2007, Seite 1 ff.), auf das sich auch ein Elternteil berufen kann, mit Blick auf die in Art. 24 Abs. 2 der Charta verankerten Verpflichtung, das Kindeswohl zu beachten, ausgelegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2021, M.A., a.a.O., Rn. 41 unter Hinweis auf das Urteil vom 26. März 2019, SM - C-129/18 -, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    DISC

    Dieser Artikel ist in Verbindung mit der Verpflichtung zu sehen, bei allen Handlungen, die Kinder betreffen, das in Art. 24 Abs. 2 der Charta anerkannte Wohl des Kindes zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.04.2020 - C-507/18

    Homophobe Äußerungen stellen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf dar,

    Aus dem Gebot einer einheitlichen Anwendung des Rechts der Union wie auch des Gleichheitssatzes folgt jedoch, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis, C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 50).
  • OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der Tante eines Unionsbürgers;

    (1) Allerdings spricht zunächst Einiges dafür, das Tatbestandsmerkmal der "außergewöhnlichen Härte" i.S.v. § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG im Lichte von Art. 3 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, auf die sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde bezieht (Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris), auszulegen.

    In seiner neuen Rechtsprechung formuliert der Europäische Gerichtshof nunmehr aber selbst Kriterien, die in eine aufenthaltsrechtliche Würdigung einzubeziehen sind und die unter bestimmten Voraussetzungen zur Folge haben, dass "grundsätzlich die Gewährung eines Rechts auf Einreise und Aufenthalt (...) als Familienangehöriger eines Unionsbürgers" zu gewähren ist (vgl. EuGH, Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris Rn. 71).

    Es kann ferner davon ausgegangen werden, dass zwischen der Antragstellerin und ... eine enge gefühlsmäßige Beziehung (vgl. zu diesem Aspekt: EuGH, Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris Rn. 69) besteht, dass ... die Anwesenheit der ihr vertrauten Tante sehr schätzt und dass sie unter ihrer Abwesenheit leiden würde.

    Es ist aber schon nicht davon auszugehen, dass ..., die mit fast 16 Jahren kein kleines Kind mehr ist (vgl. zu diesem Aspekt: EuGH, Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris Rn. 69), von der Antragstellerin abhängig ist (vgl. auch hierzu EuGH, a.a.O.).

    Überdies sprechen zahlreiche Umstände dagegen, dass die Antragstellerin und ... "dazu berufen sind, ein tatsächliches Familienleben zu führen" (vgl. EuGH, Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris Rn. 71).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20

    Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale)

    61 Vgl. Urteile vom 26. März 2019, SM (Unter algerische Kafala gestelltes Kind) (C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 16. Juli 2020, B. M. M. u. a. (Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind) (C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

    2 Vgl. u. a. Urteile vom 18. Juni 1987, Lebon (316/85, EU:C:1987:302, im Folgenden: Urteil Lebon), vom 26. Februar 1992, Bernini (C-3/90, EU:C:1992:89), vom 8. Juni 1999, Meeusen (C-337/97, EU:C:1999:284), vom 17. September 2002, Baumbast und R (C-413/99, EU:C:2002:493), vom 8. Mai 2013, Alarape und Tijani (C-529/11, EU:C:2013:290), vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), vom 16. Januar 2014, Reyes (C-423/12, EU:C:2014:16, im Folgenden: Urteil Reyes), vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a. (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, im Folgenden: Urteil Depesme) und vom 26. März 2019, SM (unter algerische Kafala gestelltes Kind) (C-129/18, EU:C:2019:248).

    23 Urteil vom 26. März 2019, SM (unter algerische Kafala gestelltes Kind) (C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 Vgl. u. a. Urteil Reyes, Rn. 23, oder Urteil vom 26. März 2019, SM (unter algerische Kafala gestelltes Kind) (C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.09.2022 - C-22/21

    Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un

    Da die genannte Bestimmung für die Definition der Wendung "jeder Familienangehörige, der mit dem Unionsbürger in häuslicher Gemeinschaft lebt", nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, folgt aus den Erfordernissen einer einheitlichen Anwendung des Rechts der Union sowie aus dem Gleichheitssatz, dass diese Bestimmung in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur die gewöhnliche Bedeutung ihres Wortlauts, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32, vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 50, und vom 24. Februar 2022, A u. a. ["unit-linked"-Versicherungsverträge], C-143/20 und C-213/20, EU:C:2022:118, Rn. 68).

    Eine solche Auslegung wird zudem durch das Ziel von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 gestützt, das im Licht ihres sechsten Erwägungsgrundes darin besteht, "die Einheit der Familie im weiteren Sinne zu wahren", indem die Einreise und der Aufenthalt von Personen erleichtert werden, die zwar nicht zu einer der in Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie definierten Kategorien von "Familienangehörigen" eines Unionsbürgers gehören, aber aufgrund besonderer tatsächlicher Umstände enge und feste familiäre Beziehungen zu ihm haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:2012:519, Rn. 32, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 60).

    Insoweit stehen ihnen gemäß Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie Verfahrensgarantien in Form des Anspruchs auf eine Entscheidung über ihren Antrag auf Einreise und Aufenthalt zu; sie muss auf einer eingehenden Untersuchung ihrer persönlichen Umstände unter Berücksichtigung aller besonderen individuellen Gegebenheiten beruhen und im Fall der Ablehnung des Antrags begründet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:2012:519, Rn. 19 bis 22, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-519/18

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  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-27/23

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  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20

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  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-261/22

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  • EuGH, 18.06.2020 - C-754/18

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  • EuGH, 21.12.2023 - C-261/22

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  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant mineur

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2020 - C-402/19

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  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-754/18

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  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21

    Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un

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