Rechtsprechung
   EuGH, 26.03.2020 - C-182/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5755
EuGH, 26.03.2020 - C-182/19 (https://dejure.org/2020,5755)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2020 - C-182/19 (https://dejure.org/2020,5755)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - C-182/19 (https://dejure.org/2020,5755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,5755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfizer Consumer Healthcare

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 3005 und 3824 - Wärme erzeugende Auflagen und Gürtel, um Schmerzen zu lindern - Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 - Ungültigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Gemeinsamer Zolltarif â€" Kombinierte Nomenklatur â€" Zolltarifliche Einreihung â€" Positionen 3005 und 3824 â€" Wärme erzeugende Auflagen und Gürtel, um Schmerzen zu lindern â€" Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 â€" Ungültigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 3005 und 3824 - Wärme erzeugende Auflagen und Gürtel, um Schmerzen zu lindern - Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 - Ungültigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pfizer Consumer Healthcare

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EUV 2016/1140, KN Pos 3824 UPos 9096, KN Pos 3824 UPos 3005, KN AllgVorschr 3 Buchst a, KN AllgVorschr 1
    Verbandartiges Material, Chemikalien, Einreihung, Warenbezeichnung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Pfizer Consumer Healthcare

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.03.2015 - C-547/13

    Oliver Medical - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 26.03.2020 - C-182/19
    Als solche relevanten Aspekte sind die Verwendung, die der Hersteller für die betreffende Ware vorgesehen hat, sowie die Art und Weise und der Ort der Verwendung dieser Ware zu prüfen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 51 und 52).

    Im Übrigen stellt der Umstand, dass diese Waren gemäß der Richtlinie 93/42 als "aktive Medizinprodukte" eingestuft werden, insoweit ein zusätzliches Indiz dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 53).

    Hingegen deutet nichts darauf hin, dass diese Waren in erster Linie darauf abzielen würden, ästhetische Verbesserungen vorzunehmen, was ein Indiz wäre, mit dem widerlegt werden könnte, dass sie für medizinische Zwecke bestimmt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 52).

  • EuGH, 22.02.2018 - C-545/16

    Kubota (UK) und EP Barrus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif

    Auszug aus EuGH, 26.03.2020 - C-182/19
    Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 22. Februar 2018, Kubota [UK] und EP Barrus, C-545/16, EU:C:2018:101, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dieser Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (Urteil vom 22. Februar 2018, Kubota [UK] und EP Barrus, C-545/16, EU:C:2018:101, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-677/18

    Amoena

    Auszug aus EuGH, 26.03.2020 - C-182/19
    Die Kommission hat jedoch aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 57 Abs. 4 des Zollkodex nicht das Recht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern (Urteil vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-471/17

    Kreyenhop & Kluge - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 26.03.2020 - C-182/19
    Es ist auch darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, anhand ihres Sinns nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen sind (vgl. Urteil vom 6. September 2018, Kreyenhop & Kluge, C-471/17, EU:C:2018:681, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.1982 - 37/82

    Bevrachtingskantoor

    Auszug aus EuGH, 26.03.2020 - C-182/19
    Genauer gesagt muss die betreffende Ware eigens zum Gebrauch für solche Zwecke hergestellt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1982, Nederlandsch Bevrachtingskantoor, 37/82, EU:C:1982:340, Rn. 11).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-772/19

    Bartosch Airport Supply Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position und der Unterposition der KN sowie der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind, bevor die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften eingreifen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Dezember 2008, Kip Europe u. a., C-362/07 und C-363/07, EU:C:2008:710, Rn. 39, vom 12. Juli 2012, TNT Freight Management [Amsterdam], C-291/11, EU:C:2012:459, Rn. 31, vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 39 und 40, sowie vom 26. März 2020, Pfizer Consumer Healthcare, C-182/19, EU:C:2020:243, Rn. 37).

    Dieses Innewohnen muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 27, und vom 26. März 2020, Pfizer Consumer Healthcare, C-182/19, EU:C:2020:243, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.03.2021 - C-941/19

    Samohýl group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist sodann im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das für die zolltarifliche Einreihung von Waren entscheidende Kriterium allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 2012, TNT Freight Management [Amsterdam], C-291/11, EU:C:2012:459, Rn. 30, vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 40, und vom 26. März 2020, Pfizer Consumer Healthcare, C-182/19, EU:C:2020:243, Rn. 37).
  • EuGH, 25.05.2023 - C-368/22

    Danish Fluid System Technologies

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, anhand ihres Sinns nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen sind (Urteil vom 26. März 2020, Pfizer Consumer Healthcare, C-182/19, EU:C:2020:243, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.02.2023 - C-788/21

    Global Gravity - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Bedeutung dieses Begriffs in diesem Fall anhand seines Sinns nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem er verwendet wird, und der mit der Regelung, zu der er gehört, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Pfizer Consumer Healthcare, C-182/19, EU:C:2020:243, Rn. 48).
  • EuGH, 15.04.2021 - C-62/20

    Vogel Import Export

    Zudem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dieser Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (Urteil vom 26. März 2020, Pfizer Consumer Healthcare, C-182/19, EU:C:2020:243, Rn. 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht