Rechtsprechung
   EuGH, 26.04.2012 - C-92/12 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5361
EuGH, 26.04.2012 - C-92/12 PPU (https://dejure.org/2012,5361)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - C-92/12 PPU (https://dejure.org/2012,5361)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - C-92/12 PPU (https://dejure.org/2012,5361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Minderjährige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat, wo wiederholt ihre Unterbringung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Health Service Executive

    Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Minderjährige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat, wo wiederholt ihre Unterbringung ...

  • EU-Kommission
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Verordnung (EG) Nr. 2201/2003; Minderjährige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat, wo wiederholt ihre Unterbringung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine finanziellen Sanktionen gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    C.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Ireland - Auslegung von Art. 56 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-92/12
    Wie aus dem zweiten Erwägungsgrund der Verordnung hervorgeht, ist der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen für die Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums unabdingbar (Urteil vom 15. Juli 2010, Purrucker, C-256/09, Slg. 2010, I-7353, Randnr. 70).

    Dieses gegenseitige Vertrauen hat es ermöglicht, im Anwendungsbereich der Verordnung ein für die Gerichte verbindliches Zuständigkeitssystem zu schaffen und dementsprechend auf die innerstaatlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Anerkennung und die Vollstreckbarerklärung zugunsten eines vereinfachten Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens für die in Verfahren im Bereich der elterlichen Verantwortung ergangenen Entscheidungen zu verzichten (Urteil Purrucker, Randnr. 72).

  • EuGH, 27.11.2007 - C-435/06

    C - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-92/12
    Nach dem fünften Erwägungsgrund gilt die Verordnung, um die Gleichbehandlung aller Kinder sicherzustellen, für alle Entscheidungen über die elterliche Verantwortung, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz des Kindes (Urteil vom 27. November 2007, C, C-435/06, Slg. 2007, I-10141, Randnrn.
  • EuGH, 13.10.2011 - C-139/10

    Prism Investments - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-92/12
    Insoweit hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) entschieden, dass es nicht angeht, einem Urteil bei seiner Vollstreckung Rechtswirkungen zuzuerkennen, die es im Urteilsmitgliedstaat nicht hat oder die ein unmittelbar im Vollstreckungsstaat ergangenes Urteil derselben Art nicht erzeugen würde (Urteile vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnr. 66, und vom 13. Oktober 2011, Prism Investments, C-139/10, Slg. 2011, I-9511, Randnr. 38).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-403/09

    Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet,

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-92/12
    Da diese Vorschrift eine Ausnahme von der durch die Verordnung geschaffenen Zuständigkeitsregelung darstellt, ist sie restriktiv auszulegen (Urteil vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, Slg. 2009, I-12193, Randnr. 38).
  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-92/12
    Insoweit hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) entschieden, dass es nicht angeht, einem Urteil bei seiner Vollstreckung Rechtswirkungen zuzuerkennen, die es im Urteilsmitgliedstaat nicht hat oder die ein unmittelbar im Vollstreckungsstaat ergangenes Urteil derselben Art nicht erzeugen würde (Urteile vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnr. 66, und vom 13. Oktober 2011, Prism Investments, C-139/10, Slg. 2011, I-9511, Randnr. 38).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-92/12
    Entsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Entscheidung eines Mitgliedstaats, mit der die Inobhutnahme und die Unterbringung eines Kindes in einer im Zuständigkeitsbereich eines anderen Mitgliedstaats wohnenden Pflegefamilie angeordnet werden, unter den Begriff "Zivilsachen" fällt, wenn diese Entscheidung im Rahmen des dem öffentlichen Recht eines Mitgliedstaats unterliegenden Kindesschutzes ergangen ist (Urteil vom 2. April 2009, A, C-523/07, Slg. 2009, I-2805, Randnr. 29).
  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-92/12
    Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass Entscheidungen, die nach Kapitel III Abschnitt 4 der Verordnung ergehen (Umgangsrecht und Rückgabe des Kindes), im Gegensatz zu dem Verfahren, das in deren Art. 33 bis 35 für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung vorgesehen ist, vom Gericht des Ursprungsmitgliedstaats für vollstreckbar erklärt werden können, unabhängig vom Bestehen einer Rechtsbehelfsmöglichkeit, sei es im Ursprungsmitgliedstaat oder im Vollstreckungsmitgliedstaat (Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau, C-195/08 PPU, Slg. 2008, I-5271, Randnr. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in

    Für Erläuterungen hierzu vgl. auch Urteile vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 61 ff.), und vom 26. April 2012, Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 116 ff.).

    32 Vgl. Urteil vom 26. April 2012, Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 56 ff.).

    58 Vgl. Urteil vom 26. April 2012, Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 118), und meine Stellungnahme in der Rechtssache Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:177, Nrn. 71 ff.).

    60 Vgl. Urteil vom 26. April 2012, Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 121 ff.).

  • EuGH, 19.09.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E.

    Der Begriff "elterliche Verantwortung" wird in Art. 2 Nr. 7 der Verordnung Nr. 2201/2003 weit in dem Sinne definiert, dass sie die gesamten Rechte und Pflichten umfasst, die einer natürlichen oder juristischen Person durch Entscheidung oder kraft Gesetzes oder durch eine rechtlich verbindliche Vereinbarung betreffend die Person oder das Vermögen eines Kindes übertragen werden (Urteile vom 27. November 2007, C, C-435/06, EU:C:2007:714, Rn. 49, und vom 26. April 2012, Health Service Executive, C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 59).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass, um zu verhindern, dass die aufschiebende Wirkung eines gegen eine Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung eingelegten Rechtsbehelfs die kurze Frist des Art. 31 der Verordnung Nr. 2201/2003 in Frage stellen kann, eine Entscheidung über die Unterbringung vollstreckbar wird, sobald sie vom Gericht des ersuchten Mitgliedstaats gemäß Art. 31 der Verordnung Nr. 2201/2003 für vollstreckbar erklärt worden ist (Urteil vom 26. April 2012, Health Service Executive, C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 125).

    Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass, damit die Verordnung nicht ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt wird, die Entscheidung des Gerichts des ersuchten Mitgliedstaats über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung besonders schnell erfolgen muss, und gegen eine solche Entscheidung des Gerichts des ersuchten Mitgliedstaats eingelegte Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben dürfen (Urteil vom 26. April 2012, Health Service Executive, C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 129).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-400/13

    Sanders - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Hierzu ist festzustellen, dass zwar die Vorschriften über die internationale Zuständigkeit durch eine Festlegung gemeinsamer Anknüpfungskriterien harmonisiert worden sind, die Bestimmung des zuständigen Gerichts aber weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile Mulox IBC, C-125/92, EU:C:1993:306, Rn. 25, und GIE Groupe Concorde u. a., C-440/97, EU:C:1999:456, Rn. 31), vorausgesetzt, die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften stellen die Ziele der Verordnung Nr. 4/2009 nicht in Frage und nehmen dieser nicht ihre praktische Wirksamkeit (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Zuid-Chemie, C-189/08, EU:C:2009:475, Rn. 30, und entsprechend Urteil C., C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 79).
  • EuGH, 09.10.2014 - C-376/14

    C - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

    59 - Die Bezugnahme des vorlegenden Gerichts im Vorlagebeschluss auf das Urteil Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 59) zum Beleg dafür, dass die französischen Gerichte eine "elterliche Verantwortung" in Bezug auf das Kind hätten, ist nicht relevant.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2019 - C-129/18

    Nachzug von unter Vomundschaft ("Kafala") stehenden Kindern

    40 Schlussanträge in der Rechtssache Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:177, Nr. 17): "[Dem Lagarde-Bericht] kann im Rahmen der entstehungsgeschichtlichen und systematischen Auslegung der Verordnung Nr. 2201/2003 eine Indizwirkung für die Auslegung der entsprechenden Bestimmungen der Verordnung zukommen.

    Dass die Zustimmung verpflichtend ist, wird auch daran deutlich, dass nach Art. 23 Buchst. g der Verordnung eine Entscheidung über die elterliche Verantwortung nicht anerkannt wird, wenn das Verfahren des Art. 56 nicht eingehalten wurde." Urteil vom 26. April 2012, Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 80 und 81).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15

    P - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit

    Vgl. in diesem Sinne Urteil C. (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 104).

    27 - Vgl. Urteil C. (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 103).

  • EuGH, 27.10.2016 - C-428/15

    D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    Jedoch hat der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die Zuständigkeitsvorschriften der Verordnung Nr. 2201/2003 auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung im Licht des fünften Erwägungsgrundes der Verordnung dahin auszulegen sind, dass sie in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung gelten, die den Erlass von Maßnahmen des Kinderschutzes zum Gegenstand haben, und zwar auch in den Fällen, in denen diese Verfahren in der innerstaatlichen Rechtsordnung eines Mitgliedstaats dem öffentlichen Recht zugeordnet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 2007, C, C-435/06, EU:C:2007:714, Rn. 34, 50 und 51, vom 2. April 2009, A, C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 24 und 27 bis 29, und vom 26. April 2012, Health Service Executive, C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 60 und 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-215/15

    Gogova - Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats in Verfahren betreffend

    In den Urteilen C (C-435/06, EU:C:2007:714, Rn. 51), A (C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 27) und C. (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 60), hat er entschieden, dass der Begriff der Zivilsachen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2201/2003 dahin auszulegen ist, dass er sogar Maßnahmen umfassen kann, die in der Rechtsordnung eines Mitgliedstaats dem öffentlichen Recht unterliegen.

    Allerdings betrafen alle drei Urteile eine Entscheidung über die Inobhutnahme eines Kindes, sei es eine Entscheidung der sozialen Dienste einer Gemeinde über die Unterbringung in Pflegefamilien (Urteile C, C-435/06, EU:C:2007:714, und A, C-523/07, EU:C:2009:225) oder die Entscheidung eines Gerichts über die Unterbringung in einer geschlossenen Therapie- und Erziehungseinrichtung (Urteil C., C-92/12 PPU, EU:C:2012:255).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17

    Società Immobiliare Al Bosco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    22 Urteil vom 26. April 2012, Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 141 und 143).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-456/11

    Gothaer Allgemeine Versicherung u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

    45 - Randnr. 66. Vgl. auch Urteile vom 13. Oktober 2011, Prism Investments (C-139/10, Slg. 2011, I-9511, Randnr. 38), und vom 26. April 2012, Health Service Executive (C-92/12 PPU, Randnr. 142).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2015 - C-237/15

    Lanigan

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-376/14

    C - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2021 - C-262/21

    A

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-428/15

    Child and Family Agency

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht