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   EuGH, 26.06.1980 - 788/79   

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EuGH, 26.06.1980 - 788/79 (https://dejure.org/1980,1037)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1980 - 788/79 (https://dejure.org/1980,1037)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 788/79 (https://dejure.org/1980,1037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Gilli

    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - REGELUNG ZUR HERSTELLUNG UND VERMARKTUNG EINES ERZEUGNISSES - HINDERNISSE FÜR DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

  • EU-Kommission

    Gilli

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Begriffs der Maßnahmen gleicher Wirkung; Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch die Schaffung eines Verbots der Einfuhr von Essig in der Form von Obstessig als einem in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten und ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; EWG Art. 30
    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - REGELUNG ZUR HERSTELLUNG UND VERMARKTUNG EINES ERZEUGNISSES - HINDERNISSE FÜR DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2630
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

    Auszug aus EuGH, 26.06.1980 - 788/79
    Die Angeklagten des Ausgangsverfahrens tragen unter Berufung auf die Rechtssachen 41/76, Donckerwolcke, (Urteil vom 15.12.1976, Slg. 1976, 1921) und 120/78, Rewe, (Urteil vom 20.2. 1979, Slg. 1979, 649) vor, die Begriffe "mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung" seien zu verstehen im Sinne von: "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern".
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.06.1980 - 788/79
    Die Angeklagten des Ausgangsverfahrens tragen unter Berufung auf die Rechtssachen 41/76, Donckerwolcke, (Urteil vom 15.12.1976, Slg. 1976, 1921) und 120/78, Rewe, (Urteil vom 20.2. 1979, Slg. 1979, 649) vor, die Begriffe "mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung" seien zu verstehen im Sinne von: "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern".
  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auch könne im vorliegenden Fall kein anderes "zwingendes Erfordernis" des öffentlichen Interesses der vom Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649), 788/79 (Gilli, Slg. 1980, 2071) und 130/78 (Keldermann, Slg. 1981, 527) bezeichneten Art geltend gemacht werden, zumal es sich um eine diskriminierende Maßnahme handele.
  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    0 Wie der Gerichtshof insoweit wiederholt festgestellt hat (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649; Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli, Slg. 1980, 2071; Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, noch nicht veröffentlicht), ist es in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung der Herstellung und des Inverkehrbringens eines Erzeugnisses Sache der Mitgliedstaaten, alle die Herstellung, den Vertrieb und den Verbrauch dieses Erzeugnisses betreffenden Vorschriften für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen, vorausgesetzt allerdings, daß diese Vorschriften den innergemeinschaftlichen Handel nicht behindern; eine nationale Regelung, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt, könnte nur dann von den Anforderungen des Artikels 30 abweichen, wenn sie dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, insebesondere in bezug auf die Lauterkeit des Handelsverkehrs und den Verbraucherschutz, gerecht zu werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Am 26. Juni 1980 entschied der Gerichtshof (Zweite Kammer) in der auf ein Strafverfahren gegen Herbert Gilli und Paul Andres zurückgehenden Rechtssache 788/79 (Slg. 1980, 2071) im Wege der Vorabentscheidung nach Artikel 177 EWG-Vertrag, daß der Begriff der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen in Artikel 30 EWG-Vertrag in dem Sinne zu verstehen ist, daß das durch einen Mitgliedstaat aufgestellte Verbot, Essig, der Essigsäure enthält, welche nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, namentlich Obstessig, einzuführen oder zu vermarkten, unter diese Bestimmung fällt, wenn es sich um in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Essig handelt.

    Daraufhin richtete die Kommission am 28. Juli 1980 eine weitere mit Gründen versehene Stellungnahme an die italienische Regierung und wies sie auf einen Abschnitt im Urteil in der Rechtssache 788/79 hin, der sich auf Obstessig bezieht.

    Ich halte es für offenkundig, daß der Gerichtshof diesen Gesichtspunkt des Rechtsstreits bereits in der Rechtssache 788/79 (Gilly und Andres) mit der Feststellung behandelt hat, daß ein derartiges Verbot nicht mit Artikel 30 EWG-Vertrag vereinbar ist, wenn es in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse trifft.

    der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes" (s. Rechtssache 120/79, Rewe/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Slg. 1979, 649, 662; Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, a.a.O., 2078; Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Fabriek voor Hoofwaardige Voedingsprodukten Kelderman B.V., noch nicht veröffentlicht, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

    Eine dahin gehende Auffassung beruhe auf einem aus der Rechtssache 148/78, Ratti (Sig. 1979, 1629), ohne jeden Vorbehalt gezogenen Gegenbeschluß, der viel zu weit gehe, wie die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe (Slg. 1979, 649), und vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres (Slg. 1980, 2071), zeigten.

    Die Auslegung des Gerichtshofes (Urteile in den Rechtssachen 120/78 und 788/79), nach der es möglich sein müsse, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und vermarktete Erzeugnisse in die anderen Mitgliedstaaten ohne Einschränkung einzuführen und dort in den Verkehr zu bringen, beschränke sich auf Artikel 30 und lasse die Möglichkeit nationaler Beschränkungen offen, die gegebenenfalls und ausnahmsweise aufgrund der in Artikel 36 des Vertrages aufgeführten Erwägungen gerechtfertigt seien.

    b) daß Hemmnisse insoweit hingenommen werden könnten, als die nationalen Vorschriften unentbehrlich seien für den Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und für den Verbraucherschutz; dies folge aus den Urteilen vom 20. Februar 1979, Rewe (Rechtssache 120/78), vom 26. Juni 1980, Gilli (Rechtssache 788/79), und vom 19. Februar 1981, Keldermann.

  • EuGH, 31.03.1982 - 75/81

    Blesgen

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gibt zunächst den Sachverhalt, der dem Ausgangsverfahren zugrunde liegt, das Vorlageurteil und den vorhergehenden Verfahrensablauf sowie die einschlägigen belgischen Rechtsvorschriften wieder und macht dann im wesentlichen folgende Rechtsausführungen: Zur ersten Vorlagefrage betreffend das Verkaufsverbot hält die Kommission es für angebracht, darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes - insbesondere dem Urteil vom 26. Juni 1980 (Rechtssache 788/79, Gilli, Slg. 1980, 2071) und dem Urteil vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) - der Begriff "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen" in Artikel 30 EWG-Vertrag in dem Sinne zu verstehen sei, daß das durch einen Mitgliedstaat aufgestellte Verbot, bestimmte Kategorien von inländischen oder eingeführten Erzeugnissen einzuführen oder zu vermarkten, unter diese Bestimmung falle, wenn es sich um in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse handele.

    Diesen Gedanken habe der Gerichtshof im übrigen in der Rechtssache 788/79 (Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071) wieder aufgegriffen.

    1979, 649) und vom 26. Juni 1980 (Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071).

  • EuGH, 07.03.1990 - 362/88

    GB-INNO-BM / Confédération du Commerce Luxembourgeois

    10 In diesem Zusammenhang ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen, wonach in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Vermarktungsregelung Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Regelungen ergeben, hingenommen werden müssen, soweit die betreffende Regelung unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt und dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem des Verbraucherschutzes oder der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden ( vgl. insbesondere die Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, und vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071 ).
  • EuGH, 16.01.1992 - C-373/90

    Strafverfahren gegen X

    1979, 649, vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071, und vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO-BM, Slg. 1990, I-667).
  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Merck / Stephar und Exler

    Merck beruft sich auf Randnr. 8 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649), auf Randnr. 6 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79 (Gilli, noch nicht veröffentlicht) sowie auf die Mitteilung der Kommission über die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 ("Cassis de Dijon") (ABl. C 256 vom 3.10.1980, S. 2) und trägt vor, nach Auffassung des Gerichtshofes könnten Hemmnisse, die sich aus den Unterschieden der Handelsregelungen und der technischen Vorschriften ergäben, nur hingenommen werden, wenn diese Regelungen notwendig seien, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden.
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    könnten (vgl. das Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, und das Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Strafverfahren gegen Gilli, noch nicht veröffentlicht).

    6 Wie der Gerichtshof wiederholt - so in seinen Urteilen vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe; Slg. 1979, 649) und vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79 (Gilli, noch nicht veröffentlicht) - festgestellt hat, müssen Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen über das Inverkehrbringen der fraglichen Erzeugnisse ergeben, hingenommen werden, soweit diese Bestimmungen notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden, insbesondere den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes.

  • EuGH, 09.12.1981 - 193/80

    Kommission / Italien

    Ferner weist die Kommission in der Stellungnahme auf das inzwischen ergangene Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79 (Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071) hin, das sich mit der Einfuhr von Apfelessig nach Italien befaßt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1982 - 261/81

    Walter Rau Lebensmittelwerke gegen De Smedt PVBA. - Freier Warenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1983 - 59/82

    Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft gegen Weinvertriebs-GmbH. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.1980 - 130/80

    Strafverfahren gegen Fabriek voor Hoogwaardige Voedingsprodukten Kelderman BV. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1983 - 94/82

    Strafverfahren gegen De Kikvorsch Groothandel-Import-Export BV. - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1980 - 27/80

    Strafverfahren gegen Anton Adriaan Fietje. - Obligatorische Bezeichnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-366/98

    Geffroy

  • EuGH, 06.06.1984 - 97/83

    Melkunie

  • EuGH, 17.03.1983 - 94/82

    Kikvorsch

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior SA und Publivía SAE gegen Departamento de

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81

    BV Industrie Diensten Groep gegen J.A. Beele Handelmaatschappij BV. - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 60/84

    Cinéthèque SA und andere gegen Fédération nationale des cinémas français. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1981 - 272/80

    Strafverfahren gegen Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-126/91

    Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. gegen Yves Rocher GmbH. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81

    Strafverfahren gegen Timothy Frederick Robertson und andere. - Maßnahmen mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80

    Bußgeldverfahren gegen Sergius Oebel. - Nachtbackverbot.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1988 - 298/87

    Vergleichsverfahren gegen Smanor SA. - Verbot der Verwendung der Bezeichnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1982 - 75/81

    Joseph Henri Thomas Blesgen gegen Belgischer Staat. - Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 188/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 58/80

    Dansk Supermarked A/S gegen A/S Imerco. - Freier Warenverkehr - Urheberrecht,

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1981 - 132/80

    NV United Foods und PVBA Aug. Van den Abeele gegen Belgischen Staat. -

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