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   EuGH, 26.06.2003 - C-182/03 R, C-217/03 R   

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https://dejure.org/2003,4815
EuGH, 26.06.2003 - C-182/03 R, C-217/03 R (https://dejure.org/2003,4815)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.2003 - C-182/03 R, C-217/03 R (https://dejure.org/2003,4815)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - C-182/03 R, C-217/03 R (https://dejure.org/2003,4815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Belgien und Forum 187 ABSL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung - Staatliche Beihilfe - Bestehende Beihilferegelung - Besteuerung der in Belgien ansässigen Koordinierungsstellen - Übergangsmaßnahmen

  • EU-Kommission

    Königreich Belgien und Forum 187 ABSL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung bestehende Beihilferegelungen in Belgien mit dem Gemeinschaftsrecht; Belgische Steuerregelung für Koordinierungsstellen; Umfang des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Befugnis der Kommission zur Aufhebung oder Änderung rechtswidriger ...

  • Judicialis

    EG Art. 230; ; EG Art. 242; ; EG Art. 243; ; EG Art. 88 Abs. 1; ; EG Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 1; ; EG Art. 87 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung über Staatliche Beihilfe in Belgien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-217/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    In den verbundenen Rechtssachen C-182/03 R und C-217/03 R.

    und Forum 187 ASBL mit Sitz in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: J. Killick und A. Sutton, Barristers, Antragstellerin in der Rechtssache C-217/03 R,.

    Die Verfahrensbeteiligten haben am 3. Juni 2003 im Verfahren der einstweiligen Anordnung in gemeinsamer Sitzung mit den Verfahrensbeteiligten in der Rechtssache C-217/03 R mündlich verhandelt.

    Das Verfahren in der Rechtssache C-217/03 R.

    Nach dieser Abgabe sind die Nichtigkeitsklage und der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs im Register der Kanzlei des Gerichtshofes unter den Aktenzeichen C-217/03 und C-217/03 R eingetragen worden.

    In der mündlichen Verhandlung haben sich die Verfahrensbeteiligten in der Rechtssache C-217/03 R damit einverstanden erklärt, dass Französisch für den Beschluss, mit dem über die Anträge auf Aussetzung des Vollzugs entschieden wird, alleinige Verfahrenssprache wird.

    Vorbringen der Verfahrensbeteiligten Zur Zulässigkeit des Antrags in der Rechtssache C-217/03 R.

    Zum Fumus boni iuris in der Rechtssache C-217/03 R.

    Zur Zulässigkeit des Antrags in der Rechtssache C-217/03 R.

    Die Kommission macht geltend, dass die Klage in der Rechtssache C-217/03 offensichtlich unzulässig sei.

    Auf Befragung in der mündlichen Verhandlung hat die Antragstellerin in der Rechtssache C-217/03 R erklärt, dass sich ihr Antrag auf Aussetzung des Vollzugs angesichts der Berichtigung der angefochtenen Entscheidung trotz seines weiter gefassten Wortlauts im Wesentlichen mit dem Antrag in der Rechtssache C-182/03 R decke.

  • EuG, 16.05.2003 - T-140/03

    Forum 187 / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    Die Forum 187 ASBL (im Folgenden: Forum 187) hat mit Klageschrift, die am 28. April 2003 bei der Kanzlei des Gerichts erster Instanz eingegangen und unter dem Aktenzeichen T-140/03 eingetragen worden ist, gemäß Artikel 230 EG die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung beantragt.

    Das Gericht (Erste erweiterte Kammer) hat die Rechtssache T-140/03 wegen des Zusammenhangs mit der Rechtssache C-182/03 nach Anhörung der Parteien mit Beschluss vom 16. Mai 2003 an den Gerichtshof abgegeben.

  • EuG, 02.06.2003 - T-276/02

    Forum 187 / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht aus diesen Gründen mit Beschluss vom 2. Juni 2003 in der Rechtssache T-276/02 (Forum 187/Kommission, Slg. 2003, II-0000) die Nichtigkeitsklage von Forum 187 gegen die Entscheidung vom 27. Februar 2002 für unzulässig erklärt hat.
  • EuGH, 12.07.1996 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    Dabei ist zu prüfen, ob die Nichtigerklärung der Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug der Entscheidung entstünde, und inwieweit umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs die Erreichung der mit der angefochtenen Entscheidung verfolgten Ziele behindern würde, falls die Klage abgewiesen würde (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 50, und vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 89).
  • EuGH, 24.09.1996 - C-239/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    Wird jedoch geltend gemacht, dass die Klage offensichtlich unzulässig sei, hat der Richter der einstweiligen Anordnung festzustellen, ob die Klage Anhaltspunkte enthält, aus denen sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf ihre Zulässigkeit schließen lässt (Beschluss vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 37).
  • EuGH, 21.03.1997 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    Nach ständiger Rechtsprechung können im Verfahren der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs angeordnet und sonstige einstweilige Anordnungen getroffen werden, wenn die Notwendigkeit der Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht glaubhaft gemacht ist (Fumus boni iuris) und wenn feststeht, dass sie dringlich in dem Sinne sind, dass es zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers erforderlich ist, dass sie bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten (vgl. Beschluss vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24).
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    Was den Hinweis auf die Wahrnehmung der eigenen Interessen von Forum 187 betrifft, so ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass zwar die Wahrnehmung allgemeiner Kollektivinteressen einer Personengruppe nicht ausreicht, um die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer Vereinigung zu bejahen zu können, dass aber eine Vereinigung, die die kollektiven Interessen von Unternehmen wahrnimmt, zur Erhebung einer derartigen Klage gegen eine endgültige Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen befugt ist, wenn sie ein eigenes Rechtsschutzinteresse geltend machen kann, insbesondere weil ihre Position als Verhandlungspartnerin durch die angefochtene Handlung beeinträchtigt worden ist (Urteil vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnrn.
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    Dabei ist zu prüfen, ob die Nichtigerklärung der Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug der Entscheidung entstünde, und inwieweit umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs die Erreichung der mit der angefochtenen Entscheidung verfolgten Ziele behindern würde, falls die Klage abgewiesen würde (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 50, und vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 89).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    Keiner der Verfahrensbeteiligten hat in Frage gestellt, dass die Steuerregelung für die Koordinierungsstellen aufgrund der früheren Feststellung der Kommission, dass sie keine unter Artikel 87 Absatz 1 EG fallende Beihilfe enthalte, durchgeführt werden konnte, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hatte (vgl. entsprechend - zu einer bestehenden Beihilferegelung - Urteile vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 61).
  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

    Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
    Keiner der Verfahrensbeteiligten hat in Frage gestellt, dass die Steuerregelung für die Koordinierungsstellen aufgrund der früheren Feststellung der Kommission, dass sie keine unter Artikel 87 Absatz 1 EG fallende Beihilfe enthalte, durchgeführt werden konnte, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hatte (vgl. entsprechend - zu einer bestehenden Beihilferegelung - Urteile vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 61).
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    46 Mit Beschluss vom 26. Juni 2003 in den Rechtssachen C-182/03 R und C-217/03 R (Belgien und Forum 187/Kommission, Slg. 2003, I-6887) hat der Präsident des Gerichtshofes angeordnet, dass der Vollzug der angefochtenen Entscheidung ausgesetzt wird, soweit sie dem Königreich Belgien untersagt, die zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe geltenden Anerkennungen von Koordinationszentren zu verlängern.
  • EuG, 27.09.2023 - T-367/23

    Amazon Services Europe/ Kommission

    Selon une jurisprudence bien établie, la mise en balance des intérêts consiste pour le juge des référés à déterminer si l'intérêt de la partie qui sollicite les mesures provisoires à en obtenir l'octroi prévaut ou non sur l'intérêt que présente l'application immédiate de l'acte litigieux en examinant, plus particulièrement, si l'annulation éventuelle de cet acte par le juge du fond permettrait le renversement de la situation qui aurait été provoquée par son exécution immédiate et, inversement, si le sursis à l'exécution dudit acte serait de nature à faire obstacle à son plein effet, au cas où le recours principal serait rejeté (voir ordonnance du 26 juin 2003, Belgique et Forum 187/Commission, C-182/03 R et C-217/03 R, EU:C:2003:385, point 142 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 02.03.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel -

    Dabei ist zu prüfen, ob eine Nichtigerklärung des Rechtsakts im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug der Entscheidung entstünde, und inwieweit umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs die Erreichung der mit dem angefochtenen Rechtsakt verfolgten Ziele behindern würde, falls die Klage in der Hauptsache abgewiesen würde (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P[R], EU:C:1995:257, Rn. 50, und Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, EU:C:2003:385, Rn. 142, sowie Beschluss Vereinigtes Königreich/Kommission, C-180/96 R, EU:C:1996:308, Rn. 89).
  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission

    Der Richter der einstweiligen Anordnung, bei dem im Rahmen eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz die Gefahr eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Antragsteller geltend gemacht wird, muss bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen prüfen, ob die etwaige Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die ohne den Erlass einstweiliger Anordnungen entstanden wäre, und ob umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs dieser Entscheidung deren volle Wirksamkeit beeinträchtigen würde, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 26. Juni 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-182/03 R und C-217/03 R, Belgien und Forum 187/Kommission, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142, und Kommission/Atlantic Container Line u. a., oben in Randnr. 37 zitiert, Randnr. 50).
  • EuGH, 24.05.2022 - C-629/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament und Spanien

    Wird jedoch geltend gemacht, dass die Klage offensichtlich unzulässig sei, so obliegt es dem für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter, festzustellen, ob dem ersten Anschein nach eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Zulässigkeit der Klage spricht (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, EU:C:2003:385, Rn. 98).
  • EuGH, 10.09.2013 - C-278/13

    Kommission / Pilkington Group

    28 und 29 des genannten Beschlusses erläuterte der Präsident des Gerichts unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. Mai 1989, Radio Telefis Eireann u. a./Kommission (76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15), und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142), dass der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter bei der Abwägung der verschiedenen vorhandenen Interessen zu ermitteln habe, ob das Interesse der die einstweiligen Anordnungen beantragenden Partei an deren Erlass schwerer wiege als das Interesse an einem sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsakts, indem er prüfe, ob die etwaige Nichtigerklärung dieses Rechtsakts durch das Gericht in der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch seinen sofortigen Vollzug entstünde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde.
  • EuG, 19.09.2012 - T-52/12

    Griechenland / Kommission

    Diese Lösung ist kohärent mit der Abwägung der verschiedenen vorliegenden Interessen, in deren Rahmen der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter insbesondere zu prüfen hat, ob das Interesse des Antragstellers am Erlass der beantragten einstweiligen Maßnahmen schwerer wiegt als das Interesse an einer sofortigen Anwendung der angefochtenen Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142).
  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Konkret bedeutet dies, dass insbesondere zu prüfen ist, ob das Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung schwerer wiegt als das Interesse an einem sofortigen Vollzug dieser Entscheidung (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Kommission/Atlantic Container Line u. a., oben in Randnr. 12 angeführt, Randnr. 50, vom 12. Juli 1996, Vereinigtes Königreich/Kommission, C-180/96 R, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 89, und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142).
  • EuG, 11.03.2013 - T-462/12

    Pilkington Group / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter bei der Abwägung der verschiedenen vorhandenen Interessen zu ermitteln, ob das Interesse der die einstweiligen Anordnungen beantragenden Partei an deren Erlass schwerer wiegt als das Interesse an einem sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsakts, indem er prüft, ob die etwaige Nichtigerklärung dieses Rechtsakts durch das Gericht in der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch seinen sofortigen Vollzug entstünde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. Mai 1989, RTE u. a./Kommission, 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142).
  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Bringt der Antragsteller vor, er könne einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleiden, so hat das Gericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen, ob die eventuelle Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug dieser Entscheidung entstünde, und ob - umgekehrt - die Aussetzung des Vollzugs dieser Entscheidung deren volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 26. Juni 2003 in den Rechtssachen C-182/03 R und C-217/03 R, Belgien und Forum 187/Kommission, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142, und Kommission/Atlantic Container Line u. a., Randnr. 50).
  • EuG, 18.03.2011 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Vorläufiger

  • EuG, 11.03.2013 - T-110/12

    Iranian Offshore Engineering & Construction / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 16.11.2012 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

  • EuGH, 14.06.2012 - C-644/11

    Qualitest FZE / Rat

  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

  • EuG, 20.08.2014 - T-215/14

    Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo / Kommission

  • EuG, 25.07.2014 - T-189/14

    Deza u.a. / ECHA

  • EuG, 20.08.2014 - T-217/14

    Gmina Kosakowo / Kommission

  • EuG, 18.03.2010 - T-94/08

    Centre de coordination Carrefour / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • EuG, 18.03.2010 - T-189/08

    Forum 187 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 21.07.2023 - T-222/23

    Arysta Lifescience/ EFSA

  • EuG, 29.11.2012 - T-164/12

    Alstom / Kommission

  • EuG, 18.10.2007 - T-238/07

    Ristic u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

  • EuGöD, 05.05.2014 - F-27/14

    DK / EAD

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