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   EuGH, 26.07.2017 - C-646/16   

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https://dejure.org/2017,26060
EuGH, 26.07.2017 - C-646/16 (https://dejure.org/2017,26060)
EuGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - C-646/16 (https://dejure.org/2017,26060)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - C-646/16 (https://dejure.org/2017,26060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jafari

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Ankunft einer außergewöhnlich ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Jafari - Zuständigkeit für Asylantragsprüfung bei illegaler Einreise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Ankunft einer außergewöhnlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Jafari

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Ankunft einer außergewöhnlich ...

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gestaltung und Verantwortung - Asyl-Entscheidungen des EuGH als Rückspiel an die Politik?

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1357
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-646/16
    Da dieser Begriff somit in der Dublin-III-Verordnung nicht definiert wird, ist seine Bedeutung und Tragweite nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs anhand des gewöhnlichen Sinnes der verwendeten Worte zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang sie benutzt werden und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2014, Diakité, C-285/12, EU:C:2014:39, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.03.2017 - C-638/16

    Erteilung von Visa für Drittstaatenangehörige: Humanität bleibt Sache der

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-646/16
    Aus dieser Bestimmung folgt, dass der Begriff "Visum" im Sinne der Dublin-III-Verordnung nicht nur die Visa für den kurzfristigen Aufenthalt und den Flughafentransit erfasst, deren Verfahren und Erteilungsvoraussetzungen durch den Visakodex harmonisiert werden, sondern auch die Visa für den längerfristigen Aufenthalt, die nicht unter den Visakodex fallen und, da der Unionsgesetzgeber bislang keine allgemeinen Maßnahmen auf der Grundlage von Art. 79 Abs. 2 Buchst. a AEUV getroffen hat, anhand der nationalen Rechtsvorschriften erteilt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2017, X und X, C-638/16 PPU, EU:C:2017:173, Rn. 41 und 44).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-646/16
    Wie sich insbesondere Art. 3 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung entnehmen lässt, ist für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz grundsätzlich der Mitgliedstaat zuständig, der durch die in Kapitel III der Verordnung normierten Kriterien bestimmt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 42).
  • EuGH, 15.02.2017 - C-646/16

    Jafari - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-646/16
    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. Februar 2017, Jafari (C-646/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:138), ist diesem Antrag stattgegeben worden.
  • EuGH, 07.06.2016 - C-47/15

    Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-646/16
    Speziell zu den vom vorlegenden Gericht erwähnten Rechtsakten ist erstens festzustellen, dass in der Rückführungsrichtlinie lediglich, und zwar in Art. 3 Nr. 2, der Begriff "illegaler Aufenthalt" definiert wird, der nicht mit dem Begriff "illegale Einreise" zu verwechseln ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2016, Affum, C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 60).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-646/16
    Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Dublin-III-Verordnung und Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, nicht an den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden darf, wenn die Überstellung für sie mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta zu erleiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 65).
  • EuGH, 19.04.2018 - C-580/16

    Firma Hans Bühler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 50, und vom 26. Juli 2017, Jafari, C-646/16, EU:C:2017:586, Rn. 73).
  • EuGH, 17.10.2018 - C-425/17

    Günter Hartmann Tabakvertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2016, Thomas Philipps, C-419/15, EU:C:2016:468, Rn. 18, und vom 26. Juli 2017, Jafari, C-646/16, EU:C:2017:586, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-444/17

    Eine Binnengrenze eines Mitgliedstaats, an der Kontrollen wieder eingeführt

    13 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex soll daher das Verhältnis zwischen der Grenzüberwachung und der Durchführung der in der Richtlinie 2008/115 vorgesehenen Rückführungsverfahren klarstellen (Urteil vom 26. Juli 2017, Jafari, C-646/16, EU:C:2017:586, Rn. 69).
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