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   EuGH, 26.09.1996 - C-302/93   

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https://dejure.org/1996,1593
EuGH, 26.09.1996 - C-302/93 (https://dejure.org/1996,1593)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.1996 - C-302/93 (https://dejure.org/1996,1593)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 1996 - C-302/93 (https://dejure.org/1996,1593)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Auslegung des Artikels 17 Absaetze 2 und 3 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG und der Artikel 3 Buchstabe b und 5 Absatz 1 der Richtlinie 79/1072/EWG - Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansaessige Steuerpflichtige.

  • EU-Kommission PDF

    Debouche / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Richtlinien 79/1072 des Rates, Artikel 3 Buchstabe b, und 77/388 des Rates, Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang F
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Erstattung der Steuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige; Rechtsanwalt, der in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eine Steuerbefreiung erhält; Erstattung der Steuer auf ...

  • EU-Kommission

    Debouche / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • Wolters Kluwer

    Handelspolitik; Erstattung von Umsatzsteuern an ausländische Unternehmer

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuererstattung an Nichtgebietsansässige

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Erstattung der Steuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Rechtsanwalt, der in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eine Steuerbefreiung erhält - Erstattung der Steuer auf ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmerbescheinigung als Voraussetzung der Vorsteuer-Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 1072/79 Art 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 3, EWGRL 388/77 Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 17
    Ausland; Mehrwertsteuer; Niedergelassener Steuerpflichtiger; Rückerstattung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuer - Auslegung des Artikels 17 Absätze 2 und 3 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG und der Artikel 3 Buchstabe b und 5 Absatz 1 der Richtlinie 79/1072/EWG - Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 977
  • DB 1997, 26
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.04.1995 - C-4/94

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-302/93
    Wenn ein Steuerpflichtiger nämlich einem anderen Steuerpflichtigen Dienstleistungen erbringt, die dieser für einen steuerfreien Umsatz verwendet, ist der andere Steuerpflichtige ° abgesehen von den in den einschlägigen Richtlinien ausdrücklich vorgesehenen Fällen ° nicht berechtigt, die entrichtete Vorsteuer abzuziehen (vgl. u. a. Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-4/94, BLP Group, Slg. 1995, I-983, Randnr. 28).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Achte Richtlinie nicht bezweckt, das durch die Sechste Richtlinie geschaffene System in Frage zu stellen (vgl. u. a. Urteil vom 26. September 1996, Debouche, C-302/93, Slg. 1996, I-4495, Randnr. 18).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-319/12

    MDDP - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 bis 134 und 168 -

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits entschieden, dass, wenn ein Steuerpflichtiger einem anderen Steuerpflichtigen Dienstleistungen erbringt, die dieser für einen steuerfreien Umsatz verwendet, der andere Steuerpflichtige abgesehen von den in den einschlägigen Richtlinien ausdrücklich vorgesehenen Fällen nicht berechtigt ist, die entrichtete Vorsteuer abzuziehen (vgl. u. a. Urteile vom 6. April 1995, BLP Group, C-4/94, Slg. 1995, I-983, Randnr. 28, und vom 26. September 1996, Debouche, C-302/93, Slg. 1996, I-4495, Randnr. 16).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-240/05

    Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Liefert ein Steuerpflichtiger einem anderen Steuerpflichtigen Gegenstände oder Dienstleistungen, die dieser für einen nach Artikel 13 Teil A dieser Richtlinie steuerbefreiten Umsatz verwendet, so ist Letzterer gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a dieser Richtlinie grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da in einem solchen Fall die betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen nicht für besteuerte Umsätze verwendet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 44, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-302/93, Debouche, Slg. 1996, I-4495, Randnr. 16).

    Nach der Zielsetzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und der durch die Richtlinie eingeführten Übergangsregelung für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten kann somit ein Steuerpflichtiger, dem eine Steuerbefreiung zugute kommt und der folglich nicht zum Abzug der innerhalb eines Mitgliedstaats gezahlten Vorsteuer berechtigt ist, dieses Recht auch dann nicht haben, wenn der betreffende Umsatz innergemeinschaftlichen Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Debouche, Randnr. 15).

    Damit wären Steuerpflichtige, die einen innergemeinschaftlichen Umsatz bewirken, besser gestellt als Steuerpflichtige, die inländische Umsätze bewirken (vgl. in diesem Sinne Urteil Debouche, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Auslegung von Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten

    Schließlich bin ich mit der Kommission der Ansicht, dass sich die Auslegung, die von den Regierungen, die im vorliegenden Verfahren Erklärungen abgegeben haben, befürwortet wird und die der in den vorliegenden Schlussanträgen vertretenen Auslegung entgegenläuft, kaum auf das Urteil Debouche stützen lässt, und zwar deshalb nicht, weil es - abgesehen von einigen Sachverhaltsunterschieden zwischen jenem Fall und dem vorliegenden, etwa betreffend das Fehlen einer Bescheinigung über die Eigenschaft als Steuerpflichtiger - in der Rechtssache Debouche nicht um Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie ging, der den Bezugspunkt für die Beurteilung des Rechts auf Vorsteuerabzug auf den Erstattungsmitgliedstaat verlagert und damit gerade zu der hier fraglichen Rechtslage führt.(19).

    12 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 26. September 1996, Debouche (C-302/93, Slg. 1996, I-4495, Randnr. 3).

    19 - Urteil Debouche, oben in Fn. 12 angeführt, insbesondere Randnrn.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf

    Zum Urteil vom 26. September 1996, Debouche (C-302/93, Slg. 1996, I-4495), auf das sich die britischen Steuerbehörden zur Verweigerung des Vorsteuerabzugs berufen haben, ist lediglich zu bemerken, dass sich der Gerichtshof in den Randnrn.
  • BFH, 06.05.2004 - V R 73/03

    Grundstücksvermietung im Ausland

    Dahinstehen kann, ob der streitige Vorsteuerabzug außerdem zur Voraussetzung hat, dass der Vorsteuerabzug auch in den Niederlanden möglich gewesen wäre, wenn der Ort der Besteuerung der maßgeblichen Eingangsleistungen (vgl. oben unter 1.) nicht in der Bundesrepublik, sondern in den Niederlanden gelegen hätte (vgl. EuGH-Urteile vom 26. September 1996 Rs. C-302/93 --Debouche--, Slg. 1996, I-4495, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 838, und vom 13. Juli 2000 Rs. C-136/99 --Societe Monte Dei Paschi di Siena--, Slg. 2000, I-6109, HFR 2000, 762).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-401/05

    VDP Dental Laboratory - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen im Inland

    Abschließend sei noch erwähnt, dass die von mir vertretene Lösung voll und ganz in Einklang mit dem Urteil Debouche(19) steht.

    19 - Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-302/93 (Debouche, Slg. 1996, I-4495).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-582/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    29 - Urteil vom 6. April 1995, BLP (C-4/94, Slg. 1995, I-983, Randnr. 28), vgl. auch Urteil vom 26. September 1996, Debouche (C-302/93, Slg. 1996 , I-4495, Randnr. 16).

    44 - Urteile Debouche, oben in Fn. 29 angeführt, Randnr. 18, und vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken (C-35/05, Slg. 2007, I-2425, Randnr. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02

    Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1

    88 - Siehe Urteile BLP Group (Randnr. 28), vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-302/93 (Debouche, Slg. 1996, I-4495, Randnr. 16) und vom 4. Oktober 1995 in der Rechtssache C-291/92 (Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.2000 - C-136/99

    Monte Dei Paschi Di Siena

    Er hat entschieden, daß ein Steuerpflichtiger, der aufgrund einer Steuerbefreiung in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, nach der Zielsetzung des Systems der Mehrwertsteuerrichtlinien auch keinen Anspruch auf Erstattung der in einem anderen Mitgliedstaat gezahlten Mehrwertsteuer hat (Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-302/93, Debouche, Slg. 1996, I-4495, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11

    Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG

  • FG Bremen, 05.11.2003 - 2 K 526/02

    Vorsteuererstattungsanspruch bei Verzicht auf die Steuerbefreiung für in einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-240/05

    Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Umsätze im Inland - Befreiungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-361/96

    Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises gegen Bundesamt

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 1562/08

    Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG - Kein

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-136/99

    Monte Dei Paschi Di Siena

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