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   EuGH, 26.09.1996 - C-341/94   

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https://dejure.org/1996,2817
EuGH, 26.09.1996 - C-341/94 (https://dejure.org/1996,2817)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.1996 - C-341/94 (https://dejure.org/1996,2817)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 1996 - C-341/94 (https://dejure.org/1996,2817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Allain

    EG-Vertrag, Artikel 5; EGKS-Vertrag, Artikel 86
    1. Mitgliedstaaten; Verpflichtungen; Verpflichtung zur Ahndung von Verstössen gegen das Gemeinschaftsrecht; Umfang

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Allain

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Vereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik für den Handel zwischen dem Hoheitsgebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und dem übrigen Zollgebiet der Gemeinschaft; Strafrechtliche Neubewertung eines ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 177
    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verpflichtung zur Ahndung von Verstössen gegen das Gemeinschaftsrecht - Umfang - [EG-Vertrag, Artikel 5 - EGKS-Vertrag , Artikel 86]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-341/94
    23 Artikel 14 Absatz 3 EGKS-Vertrag lautet: "Die Empfehlungen sind hinsichtlich der von ihnen bestimmten Ziele verbindlich, lassen jedoch denen, an die sie gerichtet sind, die Wahl der für die Erreichung dieser Ziele geeigneten Mittel." Zwar belässt diese Bestimmung den Mitgliedstaaten die Freiheit bei der Wahl der Mittel und Wege zur Durchführung einer Empfehlung, doch lässt diese Freiheit die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt, im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Empfehlungen entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne für Richtlinien Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 15).

    25 Die sich aus einer Empfehlung ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie die Pflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 86 EGKS-Vertrag, alle zur Erfuellung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner und besonderer Art zu treffen, obliegen allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten, und zwar im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch den Gerichten (vgl. für Richtlinien Urteil Von Colson und Kamann, a. a. O., Randnr. 26).

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-341/94
    13 Somit ist die Vorlagefrage zu beantworten, da das nationale Gericht zu beurteilen hat, ob eine Vorabentscheidung notwendig ist, damit es sein Urteil erlassen kann, und ob die Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, erheblich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10).
  • EuGH, 19.03.1964 - 75/63

    M.K.H. Unger, Ehefrau von R. Hoekstra gegen Bestuur der Bedrijfsvereniging voor

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-341/94
    11 Der Gerichtshof ist gemäß Artikel 177 EG-Vertrag nicht befugt, durch Vorabentscheidung über die Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu entscheiden (vgl. Urteil vom 19. März 1964 in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 381).
  • EuGH, 26.10.1995 - C-36/94

    Siesse / Director da Alfândega de Alcântara

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-341/94
    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings ein Ermessen bei der Wahl der Sanktionen bleibt, darauf achten, daß die Verstösse gegen das Gemeinschaftsrecht nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen entsprechen, die für nach Art und Schwere gleichartige Verstösse gegen nationales Recht gelten, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismässig und abschreckend sein muß (vgl. in diesem Sinne für Verordnungen Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-36/94, Sieße, Slg. 1995, I-3573, Randnr. 20, und für Richtlinien Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-382/92, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2435, Randnr. 55).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-382/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-341/94
    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings ein Ermessen bei der Wahl der Sanktionen bleibt, darauf achten, daß die Verstösse gegen das Gemeinschaftsrecht nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen entsprechen, die für nach Art und Schwere gleichartige Verstösse gegen nationales Recht gelten, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismässig und abschreckend sein muß (vgl. in diesem Sinne für Verordnungen Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-36/94, Sieße, Slg. 1995, I-3573, Randnr. 20, und für Richtlinien Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-382/92, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2435, Randnr. 55).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

    63 Der Gerichtshof ist nach ständiger Rechtsprechung gemäß Artikel 234 EG nicht befugt, durch Vorabentscheidung über die Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu entscheiden (Urteile vom 19. März 1964 in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 381, 399, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94, Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT MUSS EIN NACH DER tAT ERGANGENES

    Vgl. das Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94 (Allain, S1g. 1996, I-4631, Randnrn. 12 und 13), das Urteil vom 25. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnrn.

    132 - Die Frage, ob es sich um einen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz handelt, hat Generalanwalt Fennelly bereits in seinen Schlussanträgen vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-341/94 (Allain, Slg. 1996, I-4633, Nr. 43) aufgeworfen, im Ergebnis aber unbeantwortet gelassen.

  • EuGH, 26.10.2006 - C-4/05

    Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    36 Der Gerichtshof ist gemäß Artikel 234 EG nicht befugt, durch Vorabentscheidung über die Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu entscheiden (vgl. Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94, Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 11).
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