Rechtsprechung
EuGH, 26.09.2002 - C-351/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Artikel 226 EG
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Frankreichs wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in ...
- Judicialis
Richtlinie 98/5/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Frankreich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Keine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-351/01
- EuGH, 26.09.2002 - C-351/01
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 26.09.2002 - C-351/01
Dazu genügt die Bemerkung, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-78/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8195, Randnr. 38). - EuGH, 25.10.2001 - C-78/00
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 26.09.2002 - C-351/01
Dazu genügt die Bemerkung, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-78/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8195, Randnr. 38).
- OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Verg 1/12
Landesdatennetz - Vergabe öffentlicher Aufträge: Vergaberechtsverstöße in einem …
bb) Vergaberechtlich zulässig sind solche Kriterien und Unterkriterien, die sich auf den konkreten Leistungsinhalt des jeweiligen Angebots beziehen; vergaberechtswidrig sind Kriterien und Unterkriterien der Wirtschaftlichkeitsbewertung eines Angebots, die sich stattdessen auf die Person des Bieters beziehen (vgl. EuGH, Urteil v. 20.09.1988, C-31/87 "Gebroeders Beentjes BV ./. Niederlande", Rn. 15 ff.; Urteil v. 19.06.2003, C-351/01 "GAT ./. ÖSAG"; Rn. 59 ff.; Urteil v. 24.01.2008, C-532/06 "Emm. - Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-211/02
Kommission / Luxemburg
L 201 vom 31.7.2002, S. 37.4: - Vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26); Urteil vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-364/00 (Kommission/Niederlande, Slg. 2002, I-4177, Randnr. 8) und Urteil vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 9).5: - Vgl. u. a. Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-78/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8195, Randnr. 38) und Urteil in der Rechtssache C-351/01 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 9).
- EuGH, 10.04.2003 - C-114/02
Kommission / Frankreich
Außerdem entspricht es ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-8101, Randnr. 9).
- FG Sachsen, 19.02.2003 - 6 K 1820/02
Mitwirkung bei der Anfertigung der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung; Leistung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-350/02
Kommission / Niederlande
22 - Vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26); Urteil vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-364/00 (Kommission/Niederlande, Slg. 2002, I-4177, Randnr. 8) und Urteil vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-8101, Randnr. 9). - FG Sachsen-Anhalt, 19.02.2003 - 6 K 1820/02
Vereinbarkeit von § 3 Nr. 4 StBerG mit Europarecht; Abgrenzung der …
Im Streitfall seien vielmehr die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ( EuGH ) vom 12. Juli 1984 107/83, EuGHE 1984, 2971, vom 30. November 1995 C-55/94, EuGHE 1995, 4165, vom 21. März 2002 C-298/99, EuGHE 2002, 3129 sowie vom 26. September 2002 C-351/01 (amtlich noch nicht veröffentlicht) zu berücksichtigen.